Parlamentskorrespondenz Nr. 697 vom 13.07.2006

Nationalrat mehrheitlich für Geisterfahrer-Warnschild

Breite Zustimmung zur 3. Landebahn am Flughafen Schwechat

Wien (PK) - Unter einem wurden verhandelt: eine StVO -Novelle, der S-Antrag 702/A zur StVO und der F-V- Antrag betreffend Initiative Park & Drive.

Abgeordneter EDER (S) befürchtete, dass die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung nicht zu mehr Verkehrssicherheit, sondern -ganz im Gegenteil - zu mehr Verkehrsunsicherheit beitragen werden. Das neue Verkehrszeichen zum Beispiel, das u.a. bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen aufgestellt und vor möglichen Geisterfahrern warnen soll, wurde von allen Experten kritisiert. Allerdings hat die ASFINAG schon bekannt gegeben, dass die Aufstellung der Verkehrszeichen nur an wenigen Stellen möglich sein wird. Die Hauptgründe für das Geisterfahren liegen bei Übermüdung und Alkohol; hier müsste angesetzt werden, forderte Eder.

Abgeordneter DI Mag. REGLER (V) brachte einen V-F-Abänderungsantrag ein, der eine Entbürokratisierung beim Wochenend- und Feiertagsfahrverbot bringen soll. Jene Beförderungen, die unbedingt durchgeführt werden müssen und für die es Ausnahmen gibt, sollen nun keine speziellen Genehmigungen mehr brauchen. Im Konkreten geht es dabei u.a. um Fahrzeuge nach Schaustellerart, um die Beförderung periodischer Druckwerke, um Postsendungen sowie um die Beförderung von Luftfracht (von und zu Flughäfen).

Es sei ein Faktum, dass trotz aller Bemühungen leider immer mehr Geisterfahrer auf Österreichs Straßen unterwegs sind, stellte Staatssekretär Mag. MAINONI fest. Bisher gab es nur akustische Hilfsmittel, um vor Geisterfahrern zu warnen, nämlich die Verkehrsmeldungen auf Ö3. Das Ministerium habe sich nun entschlossen, eine zusätzliche optische Warnung zu entwickeln, wobei ein internationaler Wettbewerb ausgeschrieben wurde. Österreich sei somit das erste Land in Europa, in dem es ein Warnschild "Achtung Geisterfahrer" geben wird. Dieses Warnschild wird nur dann eingesetzt, wenn bei Überkopfwegweisern die optische Möglichkeit dafür gegeben ist. Er sei überzeugt davon, dass dieses Warnschild zu mehr Verkehrssicherheit beitragen wird. Die EU-Verkehrsminister haben bereits signalisiert, dass sie dem österreichischen Vorbild folgen wollen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) machte darauf aufmerksam, dass Geisterfahrer 0,028 % der Verkehrsunfälle verursachen und zu zwei bis drei Verkehrstoten führen. Natürlich müsse alles getan werden, um Unfälle zu vermeiden, aber es gehe auch um die Prioritätensetzung. Das neue Warnzeichen sei ihrer Meinung nach völlig ineffizient, denn wenn es die Geisterfahrer sehen, sind sie schon auf der Autobahn. Einen massiven Handlungsbedarf gebe es zum Beispiel beim Thema Geschwindigkeitsübertretungen ("angepasste Geschwindigkeit"; in diesem Bereich könnten 100 bis 200 Verkehrstote pro Jahr vermieden werden. Aber hier werden überhaupt keine gesetzlichen Maßnahmen gesetzt, kritisierte Moser massiv. Aufklärungsarbeit wäre auch hinsichtlich des Handytelefonierens beim Autofahren notwendig, da jedes Gespräch, auch mit der Freisprechanlage, die Konzentration störe. Unterstützen werden die Grüne jene Maßnahme, mit der die Mitfahrgemeinschaften gestärkt werden sollen. Ergänzend dazu brachte sie noch einen Entschließungsantrag ein, der zahlreiche Forderungen bezüglich der Unterstützung von Pendlern und Pendlerinnen zum Inhalt hat.

Abgeordneter WITTAUER (F) hielt seiner Vorrednerin entgegen, dass die Expertenjury, die über das neue Warnzeichen beraten hat, einstimmig zu einem Entschluss gekommen ist. Dass die Bundesregierung eine erfolgreiche Verkehrspolitik macht, belege die Tatsache, dass die Zahl der Verkehrstoten rückläufig ist. Das neue Verkehrszeichen sei zwar nur ein kleiner Mosaikstein, aber trotzdem ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Es gehe um keine Glaubensfrage, sondern nur darum, ob eine StVO-Novelle sinnvoll und effizient ist, entgegnete Abgeordnete BINDER-MAIER (S) ihrem Vorredner. Das neue Verkehrszeichen, das international nicht bekannt ist, könne ihrer Meinung nach zu Verwechslungen führen mit dem Hinweis, den es in Deutschland gibt, "Bitte Rettungsgasse bilden". Außerdem habe die ASFINAG, die auch an der Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahme zweifle, auf die hohen Kosten hingewiesen.

Abgeordneter RÄDLER (V) nannte seinen Vorredner einen "politischen Geisterfahrer" und zeigte kein Verständnis für die ablehnende Haltung der SPÖ zu dem neuen Verkehrszeichen. Er argumentierte vor allem, dass die Geisterfahrer-Warntafel doch dazu beitrage, Menschenleben zu retten.

Abgeordneter MARIZZI (S) erinnerte an die Bedenken der Autofahrerorganisationen gegen das neue Verkehrszeichen, forderte eine Nachdenkpause und sicherte überdies dem Minister die Zusammenarbeit seiner Fraktion in dieser Frage zu.

Abgeordneter WATTAUL (F) interpretierte das neue Verkehrszeichen hingegen als wichtige Maßnahme zur Senkung der Zahl der Verkehrstoten.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) hob in seiner Wortmeldung die Park & Drive-Plätze an Autobahnauffahrten als positiv hervor und sah darin "eine Sache des Hausverstandes", die auch zum Spritsparen beitragen werde.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) bemerkte, jede Initiative, die zur Verhinderung von Unfällen beiträgt, sei zu begrüßen. Die Ablehnung der Geisterfahrer-Warnzeichen durch die SPÖ bezeichnete sie als Ausdruck einer Fundamentalopposition.

Abgeordneter KAINZ (V) sah in der Einführung der Park & Drive-Anlagen nicht nur einen Beitrag zu einer aktiven Umweltpolitik, sondern auch ein Zeichen dafür, dass sich die Bundesregierung für die Interessen der Pendler einsetzt.

Abgeordneter KÖSSL (V) qualifizierte die vorliegenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung als weitere wichtige Schritte zu mehr Verkehrssicherheit und Pendlerfreundlichkeit.

Abgeordnete HÖLLERER (V) begrüßte die Park & Drive-Anlagen als Schritt zur Verkehrsentlastung an Autobahnen und hob vor allem die Vorreiterrolle Niederösterreichs in diesem Bereich hervor.

Staatssekretär Mag. KUKACKA hielt die Ablehnung des Geisterfahrer-Verkehrszeichens durch die SPÖ unter Hinweis auf den Gewinn an Verkehrssicherheit für nicht gerechtfertigt und stellte weiters klar, dass die ÖVP keinerlei Pläne für die Schaffung einer PKW-Maut hege.

Abgeordneter ESSL (V) unterstützte ebenfalls das neue Geisterfahrer-Verkehrszeichen aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit.

Abgeordneter PREINEDER (V) erwartete sich durch den Ausbau von Parkplätzen an Autobahnauffahrten einen Anreiz zur Bildung von Fahrergemeinschaften sowie eine Entlastung für Verkehr und Umwelt.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung der StVO in dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Der (negative) Ausschussbericht zum S-Antrag sowie die dem Ausschussbericht zum F-V-Antrag beigedruckte Entschließung erhielten gleichfalls die Zustimmung der Regierungsparteien.

Der Entschließungsantrag der Grünen wurde hingegen abgelehnt.

Gemeinsam gelangten folgende Vorlagen des Verkehrsausschusses zur Beratung: F-V- Antrag 847/A zur Änderung des Luftfahrtgesetzes Luftfahrt, ein Übereinkommen zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten sowie weiterer Staaten zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums und das BG über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) warf den Regierungsparteien vor, die kleinen, unbedeutenden Änderungen im Luftfahrtgesetz nur deshalb auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, um dann im Zuge der Debatte durch einen Abänderungsantrag die Grenzwerte für Fluglärm zu erhöhen. Mit Nachdruck kritisierte sie in diesem Zusammenhang Pläne eines Baus einer dritten Landebahn am Flughafen Wien.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) kündigte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien an, durch den es möglich werden soll, die Umweltverträglichkeitsprüfung bei notwendigen Ausbauten von Flughäfen auch tatsächlich durchzuführen. In diesem Sinne sollen durch Verordnung die Immissionsschwellenwerte sowie die Art ihrer Berechnung festgesetzt werden können. Auch verlange der Antrag einen Prognosezeitraum von zehn Jahren.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) wandte sich gegen den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien und warnte vor steigendem Fluglärm. Wenn die Regierungsparteien heute vorgeben, sie könnten durch Gebäudemaßnahmen den Fluglärm senken, dann machen sie der Bevölkerung ein X für ein U vor, präzisierte die Rednerin.

Abgeordneter EDER (S) bekundete hingegen seine Zustimmung zum Abänderungsantrag der Koalitionsparteien und bekannte sich ausdrücklich zum positiven Ausgang des im Zusammenhang mit dem Bau der dritten Landebahn durchgeführten Mediationsverfahren zwischen den Anrainern und den Betreibern. Der Flughafen Wien sei ein Tor zur Welt, sagte Eder, allein schon aus wirtschaftlicher Notwendigkeit sei die neue Piste zu begrüßen.

Abgeordneter WITTAUER (F) betonte, die dritte Landebahn sei aus wirtschaftlichen Gründen notwendig und wichtig. Den Grünen warf er vor, das Bürgerbeteiligungsverfahren zu ignorieren.

Staatssekretär Mag. KUKACKA versicherte, dass es durch die vorliegende Novelle nicht zu einer Erhöhung der Lärmgrenzwerte kommen werde. Vielmehr sollte es generell den Flughäfen ermöglicht werden, lärmdämmende Maßnahmen bei den betroffenen Anrainern zu setzen, um damit zu einem positiven Abschluss des UVP-Verfahrens zu kommen, erläuterte er.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) unterstützte ebenfalls den Ausbau des Flughafens Wien und kritisierte mit scharfen Worten die ablehnende Haltung der Grünen.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) begrüßte die internationalen Abkommen betreffend den Flugverkehr und sah darin eine sinnvolle Harmonisierung auf europäischer Ebene.

Abgeordneter WATTAUL (F) brachte einen F-V-Abänderungsantrag betreffend Einbeziehung der UVP ein, der, wie er betonte, bereits ausführlich diskutiert worden sei. Die Kritik der Grünen konnte er nicht nachvollziehen. Er verwies auf die umfangreichen Maßnahmen, die gesetzt und auch entsprechend kommuniziert worden seien. Man habe die Bürger optimal eingebunden, die Grünen sollten daher nicht Verunsicherung säen.

Abgeordneter BÖHM (V) warf den Grünen in dieser sachpolitisch wichtigen Frage Dilettantismus vor und verwies auf die Bedeutung des Flugverkehrs für den heimischen Tourismus und damit die heimische Wirtschaft.

Abgeordneter STEIER (S) sprach sich für die Einbindung der Balkanstaaten in den europäischen Luftverkehr aus, weshalb er die in Rede stehende Vorlage begrüßte.

In einer zweiten Wortmeldung wiederholte Abgeordnete Dr. MOSER (G) ihre Argumente und unterstrich ihren Protest gegen die geplante Vorgangsweise.

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Das Übereinkommen und das BG über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten passierten den Nationalrat einstimmig.

Gemäß der Tagesordnung wurde die Debatte über die Änderung des Güterbeförderungsgesetzes und die beiden G-Anträge 145/A (E) zum Überholverbot für Lkw im oberösterreichischen Autobahnnetz und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch wirksame Sanktionen im Lkw-Bereich (842/A (E)) unter einem durchgeführt.

Abgeordnete BAYR (S) bemängelte, dass eine Maßnahme, die mit einer einfachen Verordnung des Wirtschaftsministers hätte geregelt werden können, durch eine Änderung von gleich vier Gesetzen ins Werk gesetzt werde. Das sei eine unnötige Verkomplizierung, weshalb sie namens ihrer Fraktion einen entsprechenden Abänderungsantrag ankündigte. Die von der Regierung geplante Vorgangsweise würde die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nur unnötig erschweren.

Abgeordneter HAUBNER (V) wies auf den Aspekt der Sicherheit hin, dem diese Vorgangsweise diene, weshalb man der geplanten Regelung zustimmen sollte, denn damit werde die Verkehrssicherheit entsprechend erhöht werden.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) sagte, der Vorlage der Regierung könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Sodann erläuterte die Rednerin die Kerninhalte ihrer Anträge und brachte zwei Entschließungsanträge, einen betreffend Tiertransporte, einen betreffend Deliktkatalog beim Punkteführerschein, ein.

Abgeordneter WITTAUER (F) meinte, es brauche in Sachen Tiertransporte einen europäischen Konsens. Skeptisch zeigte sich der Redner hinsichtlich des grünen Antrags zum Punkteführerschein. Hier sollte man die entsprechenden Ergebnisse abwarten, ehe man die weitere Vorgangsweise diskutiere.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) brachte den von Abgeordneter Bayr thematisierten Abänderungsantrag ein und erläuterte dessen Kernpunkte. Wenn man Überholverbote für LKW einführen wolle, müsse man die Länder entsprechend einbinden und überdies für wirkungsvolle Kontrolle sorgen, meinte der Redner.

Abgeordneter WATTAUL (F) nannte die Ausbildungsverordnung wichtig, da sie sich positiv auf die Wirtschaft auswirken werde. Der Verkehrspolitik der Grünen erteilte der Redner eine Absage.

Zu Detailaspekten der Materie äußerten sich die S-Abgeordneten REHEIS, HEINZL und PARNIGONI und plädierten für die Annahme ihres Abänderungsantrages. Zudem brachte Reheis einen Entschließungsantrag betreffend Schülertransporte ein.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, der S-Abänderungsantrag blieb ebenso in der Minderheit wie deren Entschließungsantrag. Auch die Entschließungsanträge der Grünen fanden keine Mehrheit. Die (negativen) Berichte des Verkehrsausschusses zu den zwei G-Anträgen wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Im Zusammenhang mit der Behandlung des Einspruchs des Bundesrates gegen die Wasserrechtsgesetznovelle 2006 meinte Abgeordneter DI KUMMERER (S), es sei nicht überraschend, dass man sich neuerlich mit dieser Materie beschäftigen müsse, da man hier eine Vorlage beschlossen habe, mit der keine Fraktion wirklich zufrieden gewesen sei. Man habe Änderungen versprochen, diese seien immer noch nicht vorgenommen worden. Die Vorlage bedeute eine Belastung für die Gemeinden, sie weise schwammige Formulierungen auf und schaffe Rechtsunsicherheit, weshalb seine Fraktion sie weiterhin ablehne. Sodann verabschiedete er sich vom Hohen Haus, da er dem neuen Nationalrat nicht mehr angehören werde, und dankte für die Zusammenarbeit in den letzten 12 Jahren.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) bezeichnete die Vorlage hingegen als wichtig für die heimische Wasserwirtschaft und für das Land. Die Vorteile dieser Vorlage seien evident, man schlage konkrete Maßnahmen vor, welche die Zukunft sicherten, man möge der Vorlage daher zustimmen.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) erklärte, Grundwasserschutz habe Vorrang, die Politik der Regierung gehe jedoch in die andere Richtung, weshalb seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen könne.

Abgeordneter WITTAUER (F) verteidigte die Vorlage als zweckdienlich. Österreich sei in Umweltangelegenheiten weltweit Nummer 1, die Kritik der Grünen sei ergo nicht nachvollziehbar.

Bundesminister DI PRÖLL erläuterte die Wasserpolitik der Regierung und die Intentionen der vorliegenden Wasserrechtsnovelle, um sodann dem Abgeordneten Kummerer für die Zusammenarbeit zu danken.

Positiv zu der Vorlage äußerten sich auch die V-Abgeordneten AUER und ESSL.

Der ursprüngliche Beschluss des Nationalrates wurde wiederholt. (Forts.)