Parlamentskorrespondenz Nr. 721 vom 08.08.2006

Vorlagen: Gesundheit

SPÖ-Initiative betreffend "Gender Medicine"

Schon Anfang der neunziger Jahre erschien im New England Journal of Medicine ein Artikel von Bernadine Healy (Direktorin des National Institute of Health in den USA), in dem sie meinte, dass Frauen erst beweisen müssen, so krank zu sein wie ein Mann, um dieselbe Behandlung zu erhalten. Dieses Phänomen bezeichnete sie als "Yentl-Syndrom", erläutert die SPÖ-Mandatarin Gabriele Heinisch-Hosek in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion. Die medizinisch-pharmazeutische Forschung orientiere sich nach wie vor überwiegend am Modell Mann, obwohl bekannt sei, dass Frauen andere Symptome als Männer aufweisen und auch die Wirksamkeit von Medikamenten unterschiedlich ist. Unter Gender - bezogen auf die Gesundheit – versteht man die Berücksichtigung von Gesundheitsstatus und Determinanten von Frauen und Männern, von genderspezifischen Hürden im Zugang zu Leistungen aus dem Gesundheitssystem, von Auswirkungen von gesundheitspolitischen Maßnahmen, der Verteilung und Entlohnung von Gesundheitsarbeit sowie der Partizipation an Gesundheitspolitik und Entscheidungsfindung. Frauen und Männer haben auch eine unterschiedliche Auffassung von Gesundheit.

Frauen und Männer erhalten oft dieselben Medikamente in gleicher oder ähnlicher Dosierung, obwohl deutliche Unterschiede im Stoffwechsel, in der Zell- und in der Hormonstruktur zwischen den Geschlechtern bestehen. Medikamente werden in der Regel an Männern getestet - die Ergebnisse sind nur eingeschränkt übertragbar, da der weibliche Körper anders reagiert. Ein weiteres wesentliches Problem im Zusammenhang mit Frauengesundheit sei die Armut, argumentiert die Antragstellerin. Obwohl der Großteil der messbaren Arbeit weltweit von Frauen geleistet wird, sei Armut weiblich. Die Einkommensunterschiede in Österreich betragen zirka 30 Prozent. Besonders die Geburt eines Kindes und höheres Alter sind maßgebliche Armutsfaktoren. Auch das müsse in der Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden. Da Fortschritte auf dem Gebiet der Frauengesundheit hauptsächlich von Frauen vorangetrieben wurde, sei es notwendig, den Frauenanteil in Positionen mit Entscheidungskompetenz im Gesundheitswesen zu stärken.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird von Heinisch-Hosek aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die folgende Zielsetzungen verfolgt bzw. Grundsätze beinhaltet: Einbeziehung geschlechterbezogener Aspekte bei der Vergabe aller öffentlichen Fördervorhaben im Gesundheitswesen, in der Aus- und Weiterbildung sowie bei Präventions- und Behandlungsprogrammen; die Implementierung der Geschlechterfrage in allen Versorgungsprogrammen; die regelmäßige Vorlage von Frauengesundheitsberichten auf Länder- und Bundesebene; die Errichtung eines Forschungszentrums "Frauen- und Geschlechterforschung" im Gesundheitswesen; eine Reform des Universitätsgesetzes 2002 (wieder mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten und Mitspracherechte für Mittelbau und Studierende sowie gesicherte Arbeitsverhältnisse für WissenschaftlerInnen, Stärkung des Arbeitskreises für Gleichbehandlung an den Unis durch Wiedereinführung der Entscheidungskompetenz, verbindliche Implementierung genderspezifischer Lehre und Forschung an den Universitäten, Bereitstellung ausreichender zusätzlicher finanzieller Mittel für Genderforschung und –lehre); die Verpflichtung zur Errichtung von Frauengesundheitszentren in jedem Bundesland; die verpflichtende Berücksichtigung des Geschlechteraspekts in der Arzneimittelforschung; Beipacktexte von Arzneimitteln müssen verpflichtend die Auswirkungen auf Frauen und Männer getrennt ausweisen. (851/A[E])

Lebensmittelbewirtschaftsgesetz soll unbefristet gelten

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ist wegen der besonderen Kompetenz des Bundes im Art. I bis 31. Dezember 2006 – wie auch die übrigen so genannten Wirtschaftslenkungsgesetze (Versorgungssicherungs- und Energielenkungsgesetz) – befristet. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine unbefristete Weitergeltung des Lebensmittelwirtschaftsgesetzes vor. An ein Auslaufen des Gesetzes sei deshalb nicht gedacht, da die Notwendigkeit eines gesetzlichen Instrumentariums besteht, um im Falle von Verknappungserscheinungen die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen und um allfällige von der EU beschlossene Lenkungsmaßnahmen umsetzen zu können. Die einzige inhaltliche Änderung besteht in einer Adaptierung des Bundeslenkungsausschusses. (1424 d.B.)

(Schluss)