Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 19.10.2006

Bundesasylsenat: Rückstau Ende 2005 rund 27.500 Verfahren

2006 mehr abgeschlossene als anhängige Berufungsverfahren

Wien (PK) - Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) wurde mit dem neuen Asylgesetz 1997 eingerichtet und stellt die zweite Instanz im Asylverfahren dar. Er hat seinen Sitz in Wien, und die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt; sie sind weisungsfrei und unabhängig. Nun legt Innenministerin Prokop den Bericht über die Tätigkeit des UBAS in den Jahren 2004 und 2005 vor (III-243 d.B.).

In den Jahren 2004 und 2005 sind insgesamt 23.977 Geschäftsfälle (2004: 12.311, 2005: 11.666) anhängig geworden; das entspricht einer Steigerung gegenüber den Jahren 2002 und 2003 um 8,6 %. Im Berichtszeitraum konnten 18.112 Verfahren abgeschlossen werden, was im Vergleich zu den zwei Jahren davor eine Steigerung von 64,3 % bedeutet. Der UBAS hat dabei in 4.082 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt, in 4.922 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen behoben und dabei in 3.841 Fällen den Flüchtlingsstatus zuerkannt. In 610 Fällen sind Verfahren auf Grund der Übergangsbestimmungen der Asylgesetz-Novelle 2003 an die erste Instanz rückverwiesen worden.

Wie es im Bericht heißt, war der Berichtszeitraum von einer großen Zahl neu anhängig gewordener Berufungsverfahren geprägt. Betrug der Rückstau an Verfahren bzw. Entscheidungen zum Ende des Geschäftsjahres 2003 etwa 18.700, standen den im Berichtszeitraum rund 24.000 neu anhängig gewordenen Verfahren ungefähr 18.100 abgeschlossene Verfahren gegenüber, der Rückstau beträgt nach Ansicht der Berichtsverfasser zum Jahresende 2005 rund 27.500 Verfahren. Gleichzeitig wird aber positiv angemerkt, dass der Verwaltungsgerichtshof in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, in denen gegen Entscheidungen des UBAS eine Beschwerde eingebracht wurde, von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch machen konnte und nur in einer geringeren Anzahl von Fällen Entscheidungen des UBAS behoben hat.

Im ersten Halbjahr 2006 konnten erstmals vom Unabhängigen Bundesasylsenat mehr Berufungsverfahren abgeschlossen werden als im gleichen Zeitraum neu anhängig geworden sind: So sind 5.334 Geschäftsfälle anhängig geworden, abgeschlossen konnten 5.507 werden.

Der Personalstand des UBAS umfasste mit Ende 2005 neben den Senatsmitgliedern 11 Beamte und 49 Vertragsbedienstete. 10 MitarbeiterInnen davon waren – außerhalb des Stellenplanes – begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes. Die Frauenquote beträgt insgesamt 61 %, im Bereich der Senatsmitglieder 45 %. Festgehalten wird im Bericht auch, dass durch mehrmonatige karenz- oder krankheitsbedingte Verhinderungen "in bisher keinem Jahr" das gesamte Vollbeschäftigungsvolumen zur Verfügung gestanden ist.

Der finanzielle Bedarf des UBAS betrug – unter Zugrundelegung der jeweiligen Rechnungsabschlüsse – 2004 6,46 Mill. € (3,74 Mill. € Personal- und 2,72 Mill. € Sachaufwand) und 2005 7,53 Mill. € (4,21 Mill. € Personal- und 3,32 Mill. € Sachaufwand).

(Schluss)