Parlamentskorrespondenz Nr. 908 vom 11.12.2006

Vorlagen: Verfassung

FPÖ beantragt Änderung der Nationalrats-Wahlordnung

Die FPÖ beantragt eine Änderung der Nationalratswahlordnung. Um, wie es in der Begründung heißt, parteipolitischen Missbrauch künftig zu verhindern, sollen insbesondere die Bestimmungen über die Bundeswahlbehörde adaptiert werden. Künftig soll, geht es nach der FPÖ, nicht mehr der Ministerrat, sondern ein neu zu schaffender Richtersenat für die Berufung der Mitglieder der Bundeswahlbehörde zuständig sein. Gleichzeitig sieht der FPÖ-Antrag vor, den Innenminister aus der Bundeswahlbehörde auszuschließen. Strittige Entscheidungen der Bundeswahlbehörde sollen sofort beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden können, wobei die Fristen laut Antrag so zu gestalten sind, dass der VfGH rechtzeitig vor der Wahl eine Entscheidung treffen kann.

Anlass für den Antrag der FPÖ ist die Entscheidung, bei den letzten Nationalratswahlen dem BZÖ und nicht der FPÖ das Vorschlagsrecht gemäß § 15 (3) NRWO zuzuerkennen. Die Freiheitlichen werten das als Gesetzesverstoß. (45/A) (Schluss)