Parlamentskorrespondenz Nr. 926 vom 14.12.2006

Umweltausschuss beschließt Novelle zum Emissionszertifikategesetz

Gemeinsamer Antrag von SPÖ und ÖVP

Wien (PK) – Nach Beendigung der Sitzung des Nationalrates trat der Umweltausschuss zusammen, um die Beratungen über den ÖVP-Antrag zur Änderung des Emissionszertifikategesetzes fortzusetzen, die am 12. Dezember vertagt worden waren (18/A). Von den Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Kai Jan Krainer (S) wurde ein gesamtändernder Abänderungsantrag eingebracht, der auch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen wurde.

Mit den Neuerungen soll das Emissionszertifikategesetz adaptiert werden. So ist geplant, die Emissionszertifikate-Reserven flexibler zu gestalten. Mit der Schaffung der wieder befüllbaren Reserve soll Rechtssicherheit für die Betreiber von Neuanlagen und eine Gleichstellung aller Neuanlagen geleistet werden. Darüber hinaus wird es dem zuständigen Bundesminister ermöglicht, nur jene Anlagen in den Zuteilungsplan aufzunehmen, deren Inbetriebnahme realistischerweise absehbar ist und deren Emissionen ausreichend bestimmt werden können, um eine fixe Zuteilung zu ermöglichen. Anlagen, bei denen es unsicher ist, ob sie ihre Zuteilung tatsächlich beanspruchen werden, werden nicht mehr aufgenommen, womit man hinsichtlich der Zuteilung an andere Anlagen der jeweiligen Branche flexibler bleibt.

Mit dem Antrag trägt man auch dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2006 Rechnung, mit dem der § 13 Abs. 4 des Emissionszertifikategesetzes und die Zuteilungsverordnung aufgehoben wurden. Es wird daher klargestellt, dass der nationale Zuteilungsplan ein Planungsdokument ist, aber keine rechtsetzende Wirkung hat. 

Ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde eine Ausschussfeststellung mehrheitlich angenommen. Darin halten die Abgeordneten unter anderem fest, dass das Preisänderungsrisiko keine Belastung für das Bundesbudget darstellen soll. 

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) wies auf die Notwendigkeit dieser Novelle hin und unterstrich, dass man mit dem Emissionszertifikatesystem im Bemühen um eine Effizienzsteigerung einen großen Schritt vorankommen werde. Die Anpassung sei notwendig geworden, um im Regime der Emissionszertifikate ein Instrumentarium zu schaffen, womit man auf neue Anlageneinrichtungen flexibler reagieren könne.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) befürwortete die Änderungen ebenfalls und zeigte sich überzeugt davon, dass mit dem in Österreich bestehenden Modell eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes, eine Verbesserung der Effizienz, mehr sauberer Strom und Versorgungssicherheit gewährleistet werde. Österreich nehme zwar hinsichtlich des Klimaschutzes keine Vorreiterrolle ein, stehe aber, was die Emissionszertifikate betrifft, sehr gut da, bemerkte er.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) befürchtete demgegenüber eine Belastung der Produkte durch die Lizenzen. Er meinte, dass die Gewinne zweckgebunden für den Klimaschutz verwendet werden sollten und bemängelte, dass das Gesetz keinerlei Anreize biete, in umweltverbessernde Maßnahmen zu investieren. Seine Skepsis werde auch durch zahlreiche Stellungnahmen bestätigt, sagte Neubauer und begründete damit die ablehnende Haltung der FPÖ.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) befürwortete zwar die Zertifikate als ein marktwirtschaftliches Instrument, sie übte jedoch Kritik an der Rahmengestaltung. So bringe die Neuregelung keine Kostenwahrheit, kritisierte sie, weshalb auch die Grünen keine Zustimmung geben könnten.

Bundesminister Martin Bartenstein wies auf die Wichtigkeit der Reserven hin und unterstrich die Notwendigkeit, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. (Schluss)