Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 26.01.2007

Die Wahlrechtsreform 1907: Wichtiger Reformschritt oder Niederlage?

Die Herrenhaus-Debatte vom 21. Dezember 1906

Wien (PK) – Am 21. Januar 1907 hatte das Herrenhaus mit seiner Entscheidung den Weg für das freie, gleiche, allgemeine und direkte Wahlrecht freigemacht (Siehe PK vom 19. Jänner 2007). Schon einen Monat zuvor, in der 66. Sitzung der 17. Session, hatte zu diesem Thema die Generaldebatte stattgefunden, in welcher die Standpunkte der Mitglieder erstmals dargelegt wurden.

Die Sitzung begann am 21. Dezember 1906 um 11 Uhr 35 und war ob der Bedeutung des Themas gut besucht, lediglich drei Mitglieder hatten ihr Fernbleiben entschuldigen müssen. Prominent besetzt war auch die Regierungsbank, nicht weniger als elf Minister gaben sich die Ehre, darunter neben dem Ministerpräsidenten Wladimir Freiherr von Beck auch der Innen-, der Justiz-, der Verteidigungs-, der Finanz-, der Unterrichts- und der Ackerbauminister.

Eingangs der Sitzung erinnerte der Berichterstatter an das Begehren des Herrenhauses, den Paragraphen 5 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung zu präzisieren, meinte aber, die damit verbundenen parlamentarische Aktivitäten sollten das Herrenhaus nicht davon abhalten, den vorliegenden Entwurf über eine Wahlrechtsreform "bereits in dem gegenwärtigen Stadium" einer Beratung zu unterziehen, zumal damit Gelegenheit gegeben werde, "den Willen des hohen Herrenhauses in unzweideutiger Weise und im vorhinein zum Ausdruck zu bringen". Der Präsident des Herrenhauses eröffnete sodann die Generaldebatte zur Wahlrechtsreform, in der sich acht Pro- und zehn Contra-Redner zu Wort gemeldet hatten.

Franz Thun: Der Nationale Kampf wird an Lebhaftigkeit zunehmen

Als erster Redner meldete sich Franz Graf Thun (1847-1916) zu Wort, der aus seiner grundsätzlichen Skepsis die Vorlage betreffend kein Hehl machte: "Ich muss erklären, dass ich ein Gegner der vorliegenden Wahlreform bin. Ich bin ein Gegner derselben, weil ich mir der Gefahren wohl bewusst bin, die eintreten können, vielleicht eintreten werden, wenn diese Vorlage zum Gesetz wird. Ich gebe mich den sanguinischen Hoffnungen nicht hin, weil mir keine Veranlassung dazu vorzuliegen scheint, dass der nationale Friede eintreten wird. Ich bin überzeugt, dass der nationale Kampf weiter bestehen, ja dass er gewiss eher an Lebhaftigkeit zunehmen als abnehmen wird."

Weiters zeigte sich Thun davon überzeugt, "dass die sozialen Gegensätze im nächsten Hause in viel verschärfterer Weise zum Ausdruck kommen werden". Er könne sich der Befürchtung nicht entschlagen, "dass das zukünftige Haus in seiner Zusammensetzung viel radikaler und den Schlagworten viel zugänglicher sein wird. Ich hege die Befürchtung, dass die gemäßigten und staatserhaltenden Elemente in geringerer Zahl im zukünftigen Haus erscheinen werden". Damit werde aber auch die Gefahr bestehen, so Thun, dass sich diese Kräfte künftighin nicht mehr in dem Maße politisch durchsetzen würden, wie dies im Interesse des Reiches geboten sei. Daraus sei aber eine "Gefahr für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ruhe des Reiches" zu befürchten, so Thun.

Besonders besorgt zeigte sich Thun über die möglichen Auswirkungen einer Wahlreform, die auch Personen unter 35 Jahren gleiches Wahlrecht einräume, denn lediglich der "ältere, ruhigere, erfahrene Mann" könne die Konsequenzen seiner Wahlentscheidung ermessen und werde dementsprechend verantwortungsbewusst handeln, während sich die Jugend nur allzu schnell, wie Thun befürchtete, "vollaufschäumendem Kraftempfinden" hingeben könnte. Er würde sich, schloss der Graf seine Rede, gerne eines Besseren belehren lassen und wäre wohl froh, wenn die Gefahren, die er aufzuzeigen versucht habe, sich als gegenstandslos erwiesen, doch wenn er einer solchen Vorlage zustimmen solle, dann könne er dies nur "blutenden Herzens" tun.

Heinrich Lammasch: Ein wichtiger Reformschritt

Sodann meldete sich der Universitätslehrer Heinrich Lammasch (1853-1920) zu Wort, der im Oktober 1918 zum letzten Regierungschef der Donaumonarchie avancieren sollte. Er erinnerte daran, dass er als erster in dieser Kammer das neue Wahlrecht gutgeheißen und propagiert habe, allerdings schon von Anfang an "mit dem Hinweis auf einige notwendige Garantien gegen einen allzu radikalen Umschwung und auf einige Bürgschaften für die Sicherung der Arbeitsfähigkeit, der produktiven Tätigkeit des zukünftigen Abgeordnetenhauses".

Zwar stehe auch er der Idee, das Alter des Wahlberechtigten gemäß einem Senioritätsprinzip unterschiedlich zu gewichten, nahe, doch sei der Entwurf als solcher fraglos ein wichtiger Reformschritt. Wenn die Vorlage auch gewisse Mängel aufweise, so dürfe sie dennoch nicht verworfen werden, Politik sei eben die Kunst des Möglichen, und angesichts dessen werde er in seiner Befürwortung dieser Reform nicht schwankend, unterstrich Lammasch, der mit dem Wunsche schloss, "dass Österreich nie Anlass haben möge, den heutigen Tag zu beklagen, immer Anlass haben möge, sich des heutigen Tages zu freuen."

Wladimir Beck: Für ein völlig gleiches Wahlrecht

Als nächster Redner ergriff der Ministerpräsident Beck selbst das Wort. Er verwies auf die Geschichte der Wahlrechtsreform. Das Herrenhaus kenne die Ereignisse, "es weiß auch, welch unsäglicher, in der parlamentarischen Geschichte Österreichs vielleicht ohne Gleichen dastehender Mühe es bedurfte, um im Abgeordnetenhaus zur Endstation zu gelangen". Nun liege dem Haus ein Kompromiss vor, dessen Annahme dem Herrenhause wohl möglich sein sollte, auch wenn man der Vorstellung einer unterschiedlichen Stimmengewichtung hinsichtlich des Alters der Wahlberechtigung seitens der Regierung nicht beigetreten sei.

Der Ministerpräsident erläuterte die diesbezüglichen Bedenken und votierte für ein völlig gleiches Wahlrecht im Sinne größtmöglicher Gerechtigkeit im Wahlvorgange. Im übrigen, so Beck, denke die Bevölkerung "in einfachen Formen. Alles Gekünstelte und Unnatürliche erweckt ihr Misstrauen". Durch eine solche Vorgangsweise würden jene, die mit einem allfälligen Wahlergebnis unzufrieden seien, die Ursache für dieses unerfreuliche Resultat in dem vorgegebenen Wahlrechte suchen, wie es ja schon "gegenwärtig die Ursache einer Wahlniederlage in den Wählerlisten" gesucht werde. Mithin würde also die Vorgangsweise, Personen über 35 Jahren stärkeres Stimmrecht einzuräumen, zu viel Misstrauen in das Wahlergebnis führen, was das "Wahlgeschäft" bedeutend komplizieren würde.

Im übrigen gebe es in dieser Hinsicht keinen Anlass zur Sorge, betonte Beck: "Wirtschaftlich ruht Österreich auf der Tätigkeit eines besonnenen Bauernstandes und eines betriebsamen städtischen Bürgertums. Die soziale Frage ist die tägliche Sorge der Regierung, sie kann aber in keiner absehbaren Zeit die Lebensfrage des Staates werden. Wir haben sie nicht zu fürchten, wenn wir sie nicht durch odiose Einrichtungen künstlich verschärfen." Daher gebe es auch keinen Grund, sie willkürlich anzufachen, indem man ein Element in das Wahlrecht einführe, das zu einer wesentlichen Trennung der Bevölkerung in Bezug auf die politische Gestaltung der Dinge führen würde.

Sodann appellierte Beck an die Mitglieder des Hauses, sich vor Augen zu führen, dass ein Privilegienwahlrecht, wie es in Österreich bislang in Geltung sei, nicht haltbar sei: "Unsere Monarchie, im Herzen Europas und im Mittelpunkte aller Nationen und aller politischen Systeme gelegen, bewohnt von zahlreichen Völkern, deren Fenster kulturell nach allen Weltrichtungen geöffnet sind, befindet sich in einer sehr schwierigen Position." Im Interesse einer ruhigen inneren Entwicklung müsse daher sichergestellt sein, "dass das Interesse jedes Staatsbürgers mit dem Staatsinteresse und mit der Dynastie durch das gleiche Mitbestimmungsrecht an der Gesetzgebung dauernd verbunden ist."

Dies sei, so meinte der Regierungschef, auch gleich ein Garant für einen höheren Verteidigungswillen seitens der Bürger. Es zeige sich, so Beck, dass just jene Staaten, die ein demokratisches Wahlrecht aufwiesen, wie Frankreich und Deutschland, wohl gerüstet seien, während jene Länder, in denen nur eine kleine Minderheit ein Stimmrecht ausüben dürfe, "die Ausgestaltung der Wehrkraft viel schwieriger vor sich geht". Auch würde die Befürchtung, eine Ausweitung des Wahlrechtes werde die radikalen Elemente stärken, durch die Geschichte nicht bestätigt, erklärte Beck und verwies dabei auf die politische Entwicklung in Großbritannien, wo die Wahlrechtsreform von 1884 just den Tories in den darauf folgenden fünf Wahlen durchwegs gewaltige Siege beschert habe.

Die Wahlreform sei unabdingbar für die Zukunft des Staates, man möge daher zu ihrer Erbauung nun den Schlussstein einsetzen, damit den Kräften des Staates die Fesseln, die sie derzeit binden, gelöst werden, und ihm der Weg zur freien Entwicklung gewiesen werde. "Meine Herren", so Becks abschließender Appell, "verkünden sie durch ihre Stimmen den Völkern Österreichs das, was sie am dringendsten bedürfen: den Frieden."

Anton Jeglic: Für einen Staat nach den Prinzipien des Evangeliums

Weit weniger euphorisch ging der Laibacher Fürstbischof Anton Jeglic (1850-1937) an die Dinge heran. Er vermeinte, nicht umhinzukönnen, auf die Schwachstellen des angestrebten Konstitutionalismus hinzuweisen. Das Volk habe eben keinen einheitlichen Willen, den es in Gesetze gegossen sehen wolle, vielmehr sei man mit einer Vielzahl unterschiedlicher, ja einander entgegen gesetzter Bestrebungen konfrontiert, und da "jeder seinen Willen und seine Interessen durch die Gesetzgebung fördern will, so entstehen daraus Reibungen und Parteien, die einander bekämpfen und um die Vormacht streiten". Durch dieses System des Konstitutionalismus "ist dann der Kampf, welcher die Staaten in ihren Fundamenten erschüttert, verewigt".

Diese Schattenseiten würden nachgerade verderblich, "wenn man von der göttlichen und sittlichen Ordnung absieht", führte Jeglic weiter aus: "Das allgemeine Wohl wird zurückgestellt und der souveräne Wille der einen Partei wird maßgebend, wird zum Gesetze. Der Egoismus feiert seine Orgien, die Parteienkämpfe werden häufiger, der gegenseitige Hass wird grimmiger. Die Schattenseiten können nur dort vermindert und verhindert werden, wo das Volk und seine Vertreter von dem Glauben an einen persönlichen Gott, dessen Wille allen Personen, allen Völkern und Staaten zur Richtschnur dienen soll, durchdrungen sind."

Das gegenwärtige System, so Jeglic, habe dazu geführt, dass die "religiösen, sozialen und politischen Verhältnisse ziemlich arg hergenommen und zerrüttet worden sind". Jeglic beklagte einen "Konkurrenzkampf, in dem die schwächeren Klassen den stärkeren unterliegen und ins Elend geraten mussten." Dies habe die innere Harmonie des Staatsganzen nachhaltig erschüttert, denn "dadurch erstarkte die volksfeindliche Sozialdemokratie, welche es verstand, das Elend der niederen Klassen für sich auszubeuten." Durch die Presse- und Vereinsfreiheit sei zudem "Glaube und Sitte systematisch untergraben worden".

Die Wahlreform werde dahingehend Gerechtigkeit schaffen, dass, wenn man sich dem Konstitutionalismus verschrieben habe, nun das gesamte Volk mitbestimmen werden könne, denn: "Den Völkern ist ja die Legislative gegeben, und zum Volke gehören wir doch alle, Hohe und Niedrige, Reiche und Arme, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Priester und Laien." Werde also das Wahlrecht nun allen gegeben, so könne man hoffen, dass echte Volksmänner, von allen Berufsklassen entsendet, in das Haus gewählt werden, denen das Volksinteresse am Herzen liegt.

Und unter diesen Interessen stünden, so Jeglic, die religiösen oben an. Die Völker der Monarchie seien "katholisch, wenigstens christlich, und es ist daher zu hoffen, dass bei der neuen Wahlordnung diese Völker solchen Männern ihre Stimme geben werden, die von der Wahrheit der katholischen Kirche oder wenigstens des Christentums überzeugt sind und auch in diesem Geiste die Gesetzgebung beeinflussen werden". Denn "nur dann kann ein Staat gedeihen, wenn er auf den wahren Prinzipien des Evangeliums aufgebaut wird".

Das gleiche Wahlrecht werde, prophezeite Jeglic, den Niedergang der Sozialdemokratie zur Folge haben, da die Arbeiterschaft, wenn es einmal das Wahlrecht eingeräumt bekommen habe, nicht länger dem Staate entfremdet sei und daher auch keinen Grund mehr habe, die Sozialdemokratie zu unterstützen, "insbesondere wenn es gelingt, den Glauben und die Sitte mehr zu pflegen, die Glaubens- und die Sittenlosigkeit mehr zu bannen und zu verdrängen". Diese Glaubens- und Sittenlosigkeit sei es gewesen, welche die Sozialdemokratie erstarken habe lassen, doch würde die Legislative von der christlichen Lehre geprägt sein, so hätte man etwas Großes für das Volk geschaffen. Mit der Konstitution habe man de facto auch das gleiche Wahlrecht schon angenommen, dementsprechend sei es nur konsequent, dieses nun auch zu beschließen, schloss Jeglic.

Karl Auersperg: Annahme der Reform wäre eine Niederlage

Fürst Karl Auersperg (1859-1927) referierte eingangs den Standpunkt der Befürworter der Wahlreform ein. Diese konzedierten, dass das in Geltung befindliche Wahlrecht sich überlebt habe, da die ihm zugrunde gelegte ständische Gliederung eine gänzlich andere geworden sei. Man sei nunmehr konfrontiert mit Handel und Industrie, in welcher große Arbeitermassen beschäftigt seien, mit rapide wachsenden Städten, während das Land zunehmend entvölkert werde. Bislang habe das Parlament diesen Wandel nicht nachvollzogen, es sei jedoch geboten, dem Bauern- und dem Arbeiterstand, denen beiden die Zukunft gehöre, entsprechende Repräsentanz einzuräumen, wolle man dem Staat ein System geben, das den Erfordernissen der Zeit adäquat sei.

Mit dieser Vorlage aber, so Auersperg, schieße man weit über das Ziel hinaus, und dies noch dazu ohne akzeptable Begründung. Regierung und Presse erachteten diesen Entwurf als den Willen der Bevölkerung, allein, sie blieben den Beleg für diese ihre Behauptung schuldig, meinte der Fürst. Zudem handelten die Befürworter dieser Reform inkonsequent, als sie sich einerseits das freie und gleiche Wahlrecht auf die Fahnen geschrieben, andererseits aber eine erkleckliche Menge an Beschränkungen und Ausnahmen formuliert hätten, wodurch dieses Wahlrecht regelrecht aufgeweicht werde. Schließlich müsse man sich auch die Frage stellen, weshalb, wenn diese Frage der größte Herzenswunsch, die Erfüllung lang ersehnter Hoffnungen sei, gerade einmal 194 von 425 Abgeordneten dieser Vorlage zugestimmt hätten.

Die Wahlreform werde unweigerlich dazu führen, warnte Auersperg, dass der Bauer, aber auch, dass der Deutsche in die Minderheit komme, beschränke man sich doch darauf, ausschließlich nach Köpfen zu zählen: "Denn dies ist die Konsequenz jeder Demokratisierung des Wahlrechts." Doch schon anhand der Wahlkreiseinteilung könne man feststellen, dass diese Reform "ohne jede Vorbereitung und ohne jeden Ernst" angegangen wurde. Sie könne daher auch nicht von Erfolg gekrönt sein. Erwachse der Reform in der vorliegenden Form Gesetzeskraft, so müsse man diesen Umstand als Niederlage ansehen, schloss der Redner.

Josef Teodorowicz: Für eine "Demokratie der Liebe"

Der griechisch-katholische Erzbischof von Lemberg Josef Teodorowicz (1864-1938) signalisierte Zustimmung zur Idee der Wahlreform. Er werde ihr seine Stimme geben, und zwar, wie er betonte, "aus Liebe zum Volk". Der Redner propagierte eine "Demokratie der Liebe": "Sei mir willkommen, du Demokratie, die du dem Keime des Evangeliums entsprossen bist, die du im Geiste des Evangeliums und der Kirche erzogen worden bist, die du in den großen Worten Leos XIII. den Taufnahmen Democrazia Christiana bekommen hast. Dein Geist ist jetzt die christliche Liebe."

Das Ideal dieser christlichen Liebe, so Teodorowicz, sei es, sich, auf das christliche Prinzip gestützt, dem Wohl des Volkes zu widmen. Er stimme daher für diese Reform im vollen Vertrauen darauf, dass das Volk guten Gebrauch von ihr machen werde.

Das Herrenhaus vertagte schließlich seine endgültige Entscheidung auf eine der kommenden Sitzungen, da es zu der Auffassung gelangt war, das Abgeordnetenhaus müsse sich zuerst mit einem Beschluss des Herrenhauses, seine eigene Komposition betreffend, auseinandersetzen. Konkret war es dabei um jenen Paragraphen 5 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung gegangen, der dem Kaiser das Recht einräumte, "ausgezeichnete Männer, welche sich um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst verdient gemacht haben, als Mitglieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus zu berufen". Nachdem sich das Abgeordnetenhaus mit dieser Frage befasst hatte, stimmte das Herrenhaus in seiner 69. Sitzung der 17. Session am 21. Januar 1907 der Wahlrechtsreform zu und ebnete so den Weg für die ersten freien und gleichen Wahlen in Österreich. (Schluss)

Hinweis: Die Parlamentskorrespondenz berichtet in lockerer Folge über den Weg zur Wahlrechtsreform von 1907. Ein erster Beitrag erschien am 19. Jänner 2007 (PK Nr. 31). Die Serie wird fortgesetzt.