Parlamentskorrespondenz Nr. 52 vom 30.01.2007

Von der Erbschaftssteuer bis zum öffentlichen Verkehr

Nationalrat debattiert Anträge in Erster Lesung

Wien (PK) – Sechs Anträge, die in Erster Lesung debattiert wurden, standen nach der Neuregelung der Kompetenzen der Ministerien auf der Tagesordnung des Nationalrats.

BZÖ für Aufhebung des Erbschaftssteuergesetzes

Nach Meinung von B-Abgeordnetem SCHEIBNER geht es um die Entlastung von einer Steuerpflicht, die nicht erklärbar sei, da es sich ausschließlich um bereits versteuertes Vermögen handle. Das Aufkommen sei mit 140 Mill. € im Jahr nicht so hoch, dass man nicht darauf verzichten könnte. Will man ein "faires und gerechtes Steuersystem" schaffen, müsse man diese Erbschafts- und Schenkungssteuer ersatzlos streichen, so Scheibner.

Abgeordneter KRAINER (S) meinte, man spekuliere mit der "politischen Vergesslichkeit" der Menschen, denn jene Parteien, die im Wahlkampf die Abschaffung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer gefordert haben, hätten 2001 durch die Veränderung der Einheitswerte für eine Verdreifachung dieser Steuer gesorgt. Scheibner habe Erklärungsbedarf, denn vor sechs Jahren habe die Regierung diese verdreifacht und heute wolle man sie abschaffen. Nach Ansicht der SPÖ sollte für eine durchschnittliche Erbschaft eine geringe Erbschaftssteuer anfallen.

Abgeordnete LENTSCH (V) wies darauf hin, dass ihre Partei über die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nachdenke, denn wenn ein Sparbuch verschenkt wird, dann wurde das Ersparte bereits zweimal versteuert. Da man wenig Spielraum beim Budget habe, sei dieses Anliegen nicht so leicht umzusetzen.

Bezug nehmend auf die Ausführungen seiner Vorrednerin strich G-Abgeordneter Mag. ROSSMANN heraus, dass man, wenn man von erspartem Geld ein Packerl Zigaretten kaufen geht, auch eine Mehrfachbesteuerung habe und man daher auch die Tabak- sowie Mehrwertsteuer und auch die Zinsertragsteuer abschaffen müsste. Wenn man sich zum Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung bekenne, müsse man zur Erbschaftssteuer ja sagen. Da es eine Besteuerungswillkür im System gibt, sei nach Meinung des Redners eine grundlegende Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer erforderlich.

Abgeordneter GRADAUER (F) meinte, man sollte Steuern reduzieren und unnütze sowie ungerechte Steuern abschaffen. Auch Steuerexperte Doralt habe davon gesprochen, dass die Erbschaftssteuer vom VfGH gekippt werde, weil es 80 verschiedene Steuersätze gebe. So gebe es keine Steuer auf Sparbücher und Aktien, aber sehr wohl auf Bargeld, Grundstücke und Immobilien. Das bestehende Gesetz sei unklar und ungerecht, weil bereits versteuerte Vermögen nochmals besteuert werden.

Abgeordneter SCHALLE (B) strich heraus, dass die 1955 eingeführte Erbschaftssteuer sehr viele Ungerechtigkeiten enthalte. Matznetter sei in seiner Funktion als Budgetsprecher dafür eingetreten, zumindest die Kleinen nicht mit der Erbschaftssteuer zu belasten, aber im Regierungsprogramm stehe nichts drinnen, beklagte er. Das derzeitige System sei ungerecht und die vielen Ausnahmen hätten sogar den VfGH wegen des Bruches des Gleichheitsgrundsatzes beschäftigt. Oft komme es vor, dass sich der Erbe die Erbschaft nicht leisten kann, sofern nicht Bares auf Sparbuchbasis zur Verfügung stehe, unterstrich Schalle.

Die V-Abgeordneten TAMANDL, PRASSL und ZWEYTICK regten alle drei an, die Erbschafts- und Schenkungssteuer ernsthaft und differenziert auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Eine Abschaffung dieser Steuer wäre jedenfalls überlegenswert, meinten die Mandatare, votierten aber für ein Gesamtkonzept auf diesem Gebiet. Zudem sollte man eine entsprechende Steuerreform abwarten, hieß es.

Die Materie wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Grüne: Bio fördern, auf Gentechnik-Saatgut verzichten

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) trat dafür ein, den biologischen Landbau als agrarpolitisches Leitbild festzuschreiben und damit entsprechende Zukunftschancen zu sichern. Zudem müsse gentechnikfreies Saatgut adäquat abgesichert werden, betonte der Redner, der in dieser Frage die Herausforderung der Zeit sah.

Abgeordneter WIMMER (S) meinte, sehr viele Dinge, die sein Vorredner angesprochen habe, würden laut Regierungsübereinkommen ohnehin einer Verwirklichung zugeführt werden. Österreich könne sich auf diesem Gebiet sehen lassen und zähle punkto Biolandbau zu den internationalen Spitzenreitern, so Wimmer. Der Sozialdemokratie sei dieses Thema ein besonderes Anliegen, man habe auch entsprechende Schwerpunkte gesetzt, meinte der Redner.

Abgeordneter PRINZ (V) zog gleichfalls eine positive Bilanz der heimischen Agrarpolitik und wies auf die Vorreiterrolle Österreichs in Sachen gentechnikfreie Landwirtschaft und in Sachen Biolandbau hin. Dies müsse im Interesse der Konsumenten auch in Zukunft gewährleistet sein.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) beklagte den Rückgang der heimischen Landwirtschaft, was eine Katastrophe nicht nur für den Landbau, sondern auch für den Tourismus und für die Regionen sei. Die Agrarpolitik müsse renationalisiert werden, um die Landwirtschaft wieder effizient und zweckdienlich fördern zu können. Zudem sprach sich der Redner für unbedingte Gentechnikfreiheit aus, denn eine Koexistenz sei an dieser Stelle nicht möglich.

Abgeordneter SCHALLE (B) sprach sich gleichfalls für den biologischen Landbau aus, meinte aber, dieser dürfe nicht zu Ungunsten des kommerziellen Landbaus gehen, denn das hätte auch für den Konsumenten negative Folgen. Auf rein biologische Weise sei der Bedarf derzeit noch nicht zu decken, gab Schalle zu bedenken.

Abgeordneter SIEBER (V) würdigte das Schaffen der heimischen Bauern und erklärte, viele der Forderungen des Antrags würden durch das Regierungsübereinkommen ohnehin umgesetzt. Generell beweise der Antrag jedoch ein gewisses Maß an Praxisferne.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

FPÖ: Kein Schadenersatzanspruch aufgrund einer Geburt

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) ortete eine unterschiedliche Herangehensweise in der Judikatur bezüglich Schadensersatzansprüchen bei Schwangerschaftsabbrüchen, die er in dieser Form nicht hinnehmen wolle. Es könne nicht sein, dass zwischen behinderten und nicht behinderten Embryos ein Unterschied gemacht werde, weshalb er dafür plädiere, dass aus der Geburt eines Menschen kein Schadensersatz abgeleitet werden solle.

Abgeordnete STADLBAUER (S) erläuterte den Anlassfall und meinte, der Antrag sei vor dem Hintergrund der Komplexität der Materie noch reichlich unausgegoren. Es seien etwa negative Folgen für die Frauen zu befürchten, wenn dieser Antrag Gesetz würde, aber eine generelle Diskussion über dieses Thema sei durchaus wünschenswert.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) meinte, man befinde sich hier in einem sehr heiklen Gebiet der heimischen Rechtsprechung. Man müsse sich angesichts der bestehenden Judikatur entsprechende Gedanken machen, doch weise der Antrag seines Erachtens in die falsche Richtung. Auf die weitere Diskussion könne man jedenfalls gespannt sein, wobei er hoffe, dass dem Hause noch eine bessere Lösung einfalle, als die Haftung generell in Frage zu stellen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) zeigte sich gleichfalls skeptisch bezüglich des Lösungsansatzes der Antragsteller. Bevor man hier etwas aus dem Ärmel beutle, dessen Folgen man nicht kenne, wäre es klüger, eine Expertengruppe mit diesem Thema zu befassen, regte Grünewald an.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) meinte, der Antrag sei mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen, da der Gesetzgeber hier in die Judikatur eingreifen würde. Daher könne er diesem Antrag nicht zustimmen.

Abgeordneter Dr. EDER (V) befasste sich aus der Sicht eines Arztes mit der Thematik. Es sei problematisch, wenn die Verantwortung allein beim Arzt liege, auch der Patient habe eine Mitverantwortung. Zudem dürfe es nicht sein, dass der Arztbesuch künftig mehr von der Absicherung als von der persönlichen Beratung geprägt wird. Auch in Hinkunft müsse hier ein partnerschaftliches Verhältnis gegeben sein und entsprechende Rechtssicherheit herrschen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) beleuchtete die Thematik aus der Sicht behinderter Menschen. Konkret votierte die Rednerin für einen finanziellen Ausgleich für die mit einer Behinderung verbundenen Mehrbelastungen. Der gegenständliche Antrag sei vor diesem Hintergrund ungeeignet.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

G-Antrag auf Änderung von Behindertengesetzen

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erläuterte die Inhalte ihres Antrages und trat dafür ein, Menschen mit Behinderungen wirklich in allen Bereichen des täglichen Lebens gleichzustellen und ihnen Chancengleichheit einzuräumen. Diesbezüglich brauche es entsprechende legistische Schritte und eine umfassende Gesetzgebung mit klaren Rechten für Menschen mit Behinderung, denn nur diese schaffe die Grundlagen für echte Chancengleichheit.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) bezeichnete den Antrag der Grünen als weiteren Baustein, um Chancengleichheit für behinderte Menschen zu schaffen. Im Regierungsprogramm wurden unter dem Motto "Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen" eine Reihe von Vorschlägen aufgelistet, die alle darauf abzielen, die Rechte und Interessen behinderter Menschen stärker zu berücksichtigen. Die SPÖ tritt u.a. dafür ein, dass im Parlament alle zwei Jahre ein Bericht über behinderte Menschen diskutiert wird, dass bundesweite Programme zur Umsetzung des Gleichstellungsrechts gefördert werden und dass Dienstleistungsangebote für Selbsthilfeorganisationen geschaffen werden.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) war überzeugt davon, dass sich die Koalitionsverhandler auf ein sehr gutes Programm geeinigt haben. Ein vorrangiges Anliegen stelle für ihn die bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen dar, sodass eine 24-Stunden-Betreuung von behinderten Kindern machbar ist. Hinsichtlich des OGH-Urteils merkte er an, dass es nicht sein könne, dass ein behindertes Kind als Schaden angesehen wird. Der vorliegende Antrag sei wahrscheinlich nicht der Stein der Weisen, urteilte er, aber eine Lösung müsse gefunden werden. Was das Behindertengleichstellungsgesetz angeht, dass erst seit einem Jahr in Kraft ist, so müsse ihm die Chance gegeben werden, sich zu bewähren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch eine sehr positive Entwicklung auf, erklärte Huainigg.

Das Behindertengleichstellungsgesetz war ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Abbau von Barrieren und Diskriminierung von behinderten Menschen, urteilte Abgeordnete HAUBNER (B). Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz seien sehr positiv, die Schlichtungsstellen wurden gut angenommen, die Zusammenarbeit mit dem Behindertenanwalt habe sich bewährt und die Etappenpläne werden intensiv umgesetzt. Sie wünsche sich, dass auch in der neuen Regierung die Behindertenpolitik ein so starkes Fundament der Sozialpolitik bilde wie in der letzten Legislaturperiode. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten natürlich auch die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden, mahnte Haubner.

Abgeordnete Dr. KARL (V) wies darauf hin, dass der Grundsatz der Beweislastumkehr, der sich aus dem Antidiskriminierungsrecht der EU ergebe, im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz heute bereits umgesetzt ist. Die klagende Partei müsse die Diskriminierung nämlich bloß glaubhaft machen, erläuterte Karl. Es liege sodann an der beklagten Partei aktiv zu werden und das Gericht vom Wahrheitsgehalt ihrer Aussage zu überzeugen. Sie vermute, dass es den Grünen gar nicht um die Beweislastumkehr, die es ja bereits gibt, geht, sondern um die Änderung des Beweismaßes. Karl konnte keinen Änderungsbedarf erkennen, da sich die derzeitigen Regelungen bestens in das österreichische Arbeitsrecht einfügen.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Grüne: Schnellfahren und Handy am Steuer als Vormerkdelikte

Der Antrag der Grünen auf Änderung des Führerscheingesetzes ziele darauf ab, dass in das Vormerksystem auch Delikte aufgenommen werden, die in Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. unangepasster Geschwindigkeit und mit dem Handytelefonieren am Steuer stehen, erklärte Abgeordnete Dr. MOSER (G). Diese beiden Vormerkdelikte sollen im Sinne einer verbesserten Verkehrssicherheit den Punkteführerschein ergänzen.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) konnte sich den Forderungen von Moser prinzipiell anschließen, weil sie im Sinne der Verkehrssicherheit sind. Dies sei umso wichtiger, wenn man bedenke, dass bis 2015 mit einer Zunahme des Straßenverkehrs um bis zu 40 % gerechnet werden müsse. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Benutzung des Handys beim Autofahren seien keine Kavaliersdelikte, sondern absolute Gefahrenquellen. 2006 starben 727 Menschen im Straßenverkehr, gab Binder-Maier zu bedenken. Besonders dramatisch sei, dass immer wieder Kinder sterben müssen, weil die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) gab der Abgeordneten Moser Recht, wonach jeder Verkehrstote einer zuviel sei. Wenn man etwa lese, dass nur 40 % der Autofahrer an Zebrastreifen stehen bleiben, dann sei Handlungsbedarf gegeben. Es müsse alles daran gesetzt werden, dass die Zahl der Verkehrstoten, auch wenn sie die niedrigste seit 56 Jahren ist, reduziert wird. Hinsichtlich des Vormerksystems stellte Eder-Gitschthaler fest, dass es sich dabei um einen guten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung handle, es gelte nun darauf aufzubauen.

Abgeordneter MAYERHOFER (F) informierte seine Vorredner darüber, dass der Autofahrer beim Handytelefonieren "Rechtsanspruch auf die Verhängung eines Organmandats" habe. Damit impliziert sei aber auch die Anonymität, unterstrich er. Außerdem gab er zu bedenken, dass die Autofahrer schon jetzt zu jenen Personen gehören, die am meisten belastet sind, auch was die Strafen angeht. Seine Fraktion werde sich daher keinen weiteren Belastungen zustimmen.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) gab zu bedenken, dass das Vormerksystem genau nicht der Punkteführerschein sein soll, so wie er in anderen Ländern eingeführt ist. Für schwere Delikte, wie "überzogenes Schnellfahren", soll es nämlich die Konsequenz geben, dass sofort der Führerschein abgenommen wird. Die letzte Regierung habe sich sehr im Bereich Verkehrssicherheit engagiert und es gab auch noch nie so wenig Verkehrstote wie im letzten Jahr.

Abgeordneter GAHR (V) trat dafür ein, dass alle Anregungen und Vorschläge, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen sollen, ernst genommen werden müssen. Grundsätzlich habe das Vormerksystem dazu beigetragen, dass sich die Verkehrssicherheit in Österreich positiv entwickelt hat und dass die Opferzahlen gesunken sind. Was das Handytelefonieren am Steuer betrifft, so gehe es darum, Aufklärungsarbeit zu betreiben und sinnvolle, praktikable Maßnahmen zu treffen. Beim Schnellfahren gebe es bereits ein gutes Modell, da müsse erst ein besseres gefunden werden.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

Grüne wollen mehr Geld für den öffentlichen Verkehr

Im Sinne des Klimaschutzes und des Energiesparens gehe es darum, jenen Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind, Alternativen anzubieten, argumentierte Abgeordnete Dr. MOSER (G). Deshalb fordern die Grünen eine bessere Finanzierung und eine effizientere organisatorische Gestaltung des Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem sollen mindestens 80 Mill. Euro für die Förderung des Umstiegs auf umweltverträgliche, nachhaltige und attraktive öffentliche Verkehrsmittel bereit gestellt werden, forderte Moser.

Abgeordneter EDER (S) dankte zunächst den ÖBB-Bediensteten für ihren Einsatz auf der Südbahn, wo es zu erheblichen Sturmschäden gekommen ist. Der Antrag der Grünen beinhalte Zahlen, die nicht ganz korrekt sind, bemerkte der Redner. Prinzipiell sollte über diese Thematik aber im Ausschuss ausführlich diskutiert werden. Ganz entscheidend für die Zukunft werde es sicherlich sein, dass ein attraktives Angebot für die Menschen zur Verfügung steht, um möglichst viele vom Umstieg vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu überzeugen. Im Vordergrund stehen dabei die Qualität, die Pünktlichkeit sowie die Einhaltung von Taktfahrplänen.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) bekannte sich zum öffentlichen Verkehr, da er eine große Bedeutung habe, sowohl was den Klimaschutz betrifft, als auch die Mobilität der Menschen, die Absicherung der Lebensqualität sowie die regionale Chancengleichheit. Schon die letzte Bundesregierung habe dafür viel Geld ausgegeben, erinnerte er, so gebe der Bund jährlich 500 Mill. Euro allein für Tarifstützungen aus. Die Pendler zahlen somit maximal ein Drittel ihrer Kosten selbst. Dennoch müsse man den öffentlichen Verkehr weiterentwickeln und seine verkehrspolitische Effizienz verbessern. Im Regierungsprogramm steht daher u.a., dass neue Nahverkehrszüge eingesetzt werden sollen, dass der Taktverkehr ausgebaut werden muss und dass ein Österreich-Ticket eingeführt werden soll. Der Grüne Antrag greife daher viel zu kurz, da einfach die Mittel erhöht werden sollen.

Abgeordneter BUCHER (B) befürwortete eine "entsprechende Mittelausstattung des öffentlichen Verkehrs", was das BZÖ auch in der letzten Regierungsperiode bewiesen habe. Der Bund müsse gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen, dass eine finanzielle Grundlage geschaffen wird, um vor allem den Pendlern im ländlichen Raum eine gute Verkehrsanbindung zu gewährleisten. Es sollte gemeinsam überlegt werden, welche Optimierungsschritte noch notwendig sind.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

Danach fand noch eine weitere Sitzung (12.) des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

Generalversammlung der Österreich-Gruppe der IPU

Im Anschluss an die Nationalratssitzung fand die Generalversammlung der österreichischen Gruppe der Interparlamentarischen Union statt, deren Vorsitz Nationalratspräsidentin Barbara Prammer kraft ihres Amtes führt. Dabei wählten die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats den Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger (V) und die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piescek (G) einstimmig zu StellvertreterInnen der Vorsitzenden. Als weiterer Stellvertreter fungiert kraft seines Amtes Bundesratspräsident Manfred Gruber. Ebenso einhellig erfolgte die Bestätigung der IPU-Statuten.

Sitzung des Rechnungshofausschusses

In einer ausschließlich zur Fristwahrung einberufenen Sitzung des Rechnungshofausschusses nahmen die Abgeordneten die Beratungen über den Bericht des Rechnungshofes gem. Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (III-7 d.B.) und über den Bericht des Rechnungshofes III-8 d.B. auf. (Schluss)