Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 21.02.2007

Rechtsstaatlichkeit, Konfliktprävention und Gender-Gerechtigkeit

Fortschreibung des Dreijahresprogramms der OEZA

Wien (PK) – Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sei eine wichtige Dimension der Außenpolitik, die nicht zuletzt zur Festigung von Frieden und Sicherheit beitrage. Im Rahmen dieser wolle man sich nun verstärkt auf Schwerpunktländer konzentrieren und diese durch regionale Ansätze noch wirksamer abstützen. Besonderes Anliegen dabei sei es, die Leistungen von Frauen in diesem Bereich anzuerkennen und die Bemühungen um die Herstellung von Gender-Gerechtigkeit in den Einsatz für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einzubetten. Dies geht aus dem Bericht über die Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2006-2008 hervor, den die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten nun dem Hohen Haus zuleitete. (III-17 d.B.)

Internationale Entwicklungspolitik

Die internationale Entwicklungspolitik wird im Planungszeitraum wesentlich von der Ausrichtung auf die Millenniums-Entwicklungsziele geprägt sein. Diese Ziele würden  allerdings weite Bereiche der EZA (u.a. Infrastruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen) nicht direkt erfassen und daher durch andere internationale Ereignisse und Initiativen Ergänzung finden müssen. In regionaler Hinsicht wird ein Schwerpunkt auf die speziellen Bedürfnisse des afrikanischen Kontinents, kleiner Inselstaaten und Binnen-Entwicklungsländer gelegt.

Die Pariser Erklärung über EZA-Wirksamkeit vom 2. März 2005, die neue Impulse für die Qualitätssicherung gibt, soll nun durch nationale Arbeitsprogramme Umsetzung finden. Auf Empfängerseite gehe es in diesem Zusammenhang vor allem um den Aufbau von Kapazitäten, um Eigenverantwortung wahrnehmen zu können.

Auf EU-Ebene soll – entsprechend der neuen entwicklungspolitischen Grundsatzerklärung, dem "Europäischen Konsensus", der auch für EU-Partner Gültigkeit besitzt – ein höheres Maß an Zusammenarbeit zwischen der EZA der Europäischen Kommission und jener der EU-Mitgliedsstaaten erzielt werden. Die österreichische Bundesregierung hat zudem an jenem Beschluss des Europäischen Rates mitgewirkt, der eine schrittweise Anhebung der anrechenbaren Leistungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für die EZA von 0,33% (im Jahre 2006) auf 0,7% (im Jahre 2015) des Brutto-Nationaleinkommens vorsieht. Mit der Erreichung von 0,43% im Jahr 2006 hat Österreich die Zielvorgabe sogar weit überschritten.

Zum Aufbau friedenserhaltender Kapazitäten auf dem afrikanischen Kontinent, dem eine Schlüsselstellung im Rahmen der EZA zugewiesen wird, konnte die EU über die bisher aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds finanzierte "Africa Peace Facility" einen wichtigen Beitrag leisten. Im Prozess der Annäherung der Staaten Südosteuropas an die EU sollen, so heißt es im Bericht, wichtige neue Entwicklungen stattfinden.

Das geplante neue Vorbeitrittsinstrument der EU (IPA) wird die Instrumente PHARE, CARDS, SAPARD sowie jenes zur Heranführung der Türkei zusammenfassen und ab 2007 ersetzen.

Die durch Österreich mitgetragene Entschuldungsstrategie HIPC (für den Irak, Kamerun und Nigeria) findet weiterhin Umsetzung.

EZA im Kontext der österreichischen Außenpolitik

Dem Faktum der engen Zusammenarbeit Österreichs mit den neuen EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere mit seinen Nachbarstaaten, wurde während des EU-Vorsitzes 2006 gezielt Rechnung getragen. Im Rahmen des EU-Rates vom 10./11. April 2006 konnte zudem eine Strategie für die Partnerschaft mit der Karibik verabschiedet werden.

Synergien mit der österreichischen Außenwirtschaft werden durch den Programmbereich "Wirtschaft und Entwicklung" sowie durch verstärkte Einbindung österreichischer Unternehmungen in die Auftragsvergabe internationaler Entwicklungsinstitute angestrebt. Zur adäquaten Umsetzung dieser Zielsetzungen wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Internationalisierungsoffensive (IO) unterzeichnet.

Österreich wird an seinen Konzentrationsbestrebungen in geografischer wie thematischer Hinsicht weiterhin festhalten, wie dies in der letzten DAC Peer Review 2004 empfohlen wurde. Die Liste der österreichischen Schwerpunktländer (Nicaragua, Kap Verde, Burkina Faso, Äthiopien, Uganda, Mosambik, Bhutan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien - inklusive Kosovo – und Montenegro, Palästinensische Gebiete und Moldau) wird beibehalten und durch komplementäre Regionalprogramme (mit den Schwerpunktregionen Zentralamerika, Westafrika/Sahel, Ostafrika, Südliches Afrika, Himalaya-Hindukush, Südosteuropa/Westbalkan und Südkaukasus) unterstützt. Zeitlich befristete humanitär bedingte Engagements folgen den Ad-hoc-Rahmenbedingungen. Die Abwicklung temporärer Sonderprogramme (mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren) erfolge aus budgetären Gründen über multilaterale Institutionen oder Programme, heißt es im Bericht. Auslaufende Kooperationen (mit Costa Rica, Pakistan, Bulgarien, Rumänien und Kroatien) gehen thematisch in Regionalprogramme ein oder werden alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zuzuführen versucht.

Für die österreichischen NGOs werden der Politikdialog und die entwicklungspolitische Anwaltschaft als wichtige Arbeitsfelder umrissen, die zukünftig (u.a. durch den Aufbau von EZA-Strukturen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten) Ausweitung erfahren könnten.

Als besondere Leitlinien der OEZA werden, so der Bericht, die Dimensionen Rechtsstaatlichkeit, Gender-Gleichstellung sowie Konfliktprävention und Friedenssicherung betrachtet.

Das BMaA nehme zudem die Aufgabe wahr, entwicklungspolitische Anliegen auch in anderen Politikbereichen zu vertreten. Nach entsprechender Abstimmung mit dem Gesundheitsressort bemühe man sich – unter Maßgabe der verfügbaren Mittel – eine Grundexpertise im Bereich HIV/AIDS aufzubauen.

Thematische Prioritäten

Wasser und Siedlungshygiene, ländliche Entwicklung, Energie, Privatsektorentwicklung, Bildung und Good Governance werden als strategisch verfolgte thematische Schwerpunkte der OEZA für den Zeitraum 2006-2008 ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Bereiche Umwelt und Gender in allen Projekten und Programmen wird durch entsprechende Prüfverfahren sichergestellt.

Detaillierte Darstellungen zum humanitären Engagement Österreichs, zur multilateralen EZA und zur entwicklungspolitischen Kohärenz komplettieren den Bericht. Zudem finden sämtliche Kapitel durch konkrete Fallbeispiele aus den Schwerpunktländern der OEZA Illustration. (Schluss)