Parlamentskorrespondenz Nr. 171 vom 15.03.2007
Vorlagen: Außenpolitik
Verbesserter Schutz bei UN-Missionen
Das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen wird in einem Fakultativprotokoll auf Einsätze zum Zweck der Leistung humanitärer oder politischer Hilfe oder von Entwicklungshilfe im Rahmen der Friedenskonsolidierung ausgeweitet. Bislang war zu diesem Zweck eine entsprechende Feststellung des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung erforderlich, nunmehr ist der Schutz des Personals vertraglich geregelt. (29 d.B.) (Schluss)