Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 21.03.2007

Familienausschuss drängt auf Flexibilisierung des Kindergeldes

Neue Bestimmungen sollen mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten

Wien (PK) – Der Familienausschuss des Nationalrats spricht sich für eine rasche Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes aus. Mit S-V-G-Mehrheit wurde heute ein entsprechender Entschließungsantrag der Koalitionsparteien angenommen. Die Abgeordneten wollen damit darauf einwirken, dass die im Regierungsübereinkommen verankerten Vereinbarungen bereits mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Insbesondere geht es um die Möglichkeit, ein höheres Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, wenn man nur kurze Zeit in Karenz bleibt.

In der Debatte unterstrichen sowohl SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl als auch ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl die Bedeutung der geplanten Gesetzesänderung für die Betroffenen, wobei Kuntzl in Richtung der Grünen zusicherte, dass über Verbesserungen für AlleinerzieherInnen noch Gespräche geführt würden. Abgeordnete Sabine Mandak meinte, die Grünen stimmten dem Antrag zu, auch wenn die angepeilte Adaptierung nicht ganz dem entspreche, was sie selbst forderten.

F-Abgeordnete Barbara Rosenkranz hielt fest, die Behauptung, das Kinderbetreuungsgeld in der derzeitigen Form verleite Frauen viel stärker als das Karenzgeld, nicht in den Beruf zurückzukehren, sei empirisch nicht nachvollziehbar.

Die Grünen selbst schlugen in einem eigenen Entschließungsantrag (70/A[E]) ein "modernes Modell" der Elternkarenz vor, das jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Geht es nach den Grünen, sollte es zwei Karenzphasen geben, wobei das Karenzgeld in der ersten, mit acht Monaten angesetzten, Phase einkommensabhängig gestaltet sein soll. Für die zweite Phase – und für nicht erwerbstätige Eltern – sieht das Modell der Grünen ein Mindestkarenzgeld über der Armutsgrenze vor.

Weitere Forderungen der Grünen sind ein Vatermonat für unselbständig erwerbstätige Männer anlässlich der Geburt eines Kindes, ein verlängerter Anspruch auf Karenzzeit für AlleinerzieherInnen, ein Anspruch auf Teilkarenz für Eltern, die Geltung des Kündigungsschutzes für die gesamte Karenzzeit, eine Verlängerung der Behaltefrist nach der Karenz auf 6 Monate und ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Den Grünen gehe es um mehr Partnerschaftlichkeit in der Kinderbetreuung, mehr Väter in der Karenz, um eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, um eine bessere Berücksichtigung "sozialer" Elternschaft, also mehr Rechte für nicht leibliche Elternteile, und um eine Erleichterung des Wiedereinstiegs, erklärte Abgeordnete Sabine Mandak (G) im Ausschuss. Ihr zufolge würde das Modell der Grünen außerdem erst dann teurer kommen als das jetzige Modell, wenn jeder Vater länger als 2,8 Monate in Karenz bleibe. Bis dahin wäre es aufkommensneutral.

Abgeordnete Andrea Kuntzl hielt fest, ihre Fraktion teile in weiten Zügen die Anliegen, die hinter dem Grünen Antrag steckten, und in vielen Bereichen auch die Lösungsvorschläge. Manche Forderungen seien aber nicht finanzierbar, betonte sie, und in anderen Punkten könne mit dem Koalitionspartner ÖVP keine Einigung erzielt werden. Deshalb werde die SPÖ den Antrag ablehnen. Kuntzl hofft dennoch, wie sie sagte, dass die vorgesehene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes nur ein erster Schritt ist, dem weitere Verbesserungen folgen werden. Seitens der ÖVP gab Ausschussvorsitzende Ridi Steibl zu bedenken, dass der FLAF bereits "ausgeräumt ist" und er nicht weiter ausgeräumt werden könne.

F-Abgeordnete Barbara Rosenkranz sprach sich dafür aus, Eltern eine echte Wahlfreiheit in der Frage der Kinderbetreuung einzuräumen. Bezüglich der Forderung der Grünen nach einem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld zeigte sie sich skeptisch, da, wie sie meinte, jedes Kind gleich viel Wert sein müsse.

Abgeordneter Veit Schalle (B) erinnerte an die familienpolitischen Errungenschaften in der letzten Legislaturperiode und trat für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ein. Ein Vatermonat könne sich das BZÖ nur vorstellen, wenn es auf Freiwilligkeit basiere, sagte er.

Vom Familienausschuss vertagt wurde schließlich ein Entschließungsantrag der Grünen (56/A[E]), der auf die Erhebung der UN-Kinderrechtskonvention in den Rang eines Verfassungsgesetzes abzielt. Zwar signalisierten alle Fraktionen Unterstützung für das Anliegen, Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) bat aber "noch um Geduld". Sie wies darauf hin, dass im Rahmen der geplanten Verfassungsreform ohnehin ein breiter Grundrechtskatalog in Ausarbeitung sei. Dem hielt Abgeordnete Sabine Mandak (G) entgegen, dass eine politische Willenserklärung des Familienausschusses sinnvoll wäre. (Schluss)