Parlamentskorrespondenz Nr. 215 vom 27.03.2007

Bericht über landwirtschaftliche Maßnahmen im Jahr 2007

Ländliche Entwicklung mit 3,9 Mrd. ��� gefördert

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat auf Grund des Grünen Berichts spätestens gleichzeitig mit dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das folgende Finanzjahr dem Nationalrat einen "Bericht über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft und der im folgenden Jahr zu treffenden Maßnahmen" vorzulegen. Dieser Maßnahmenkatalog basiert vor allem auf den agrarpolitischen Konsequenzen des Grünen Berichts 2006 (siehe PK Nr. 214). Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen sei ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft, heißt es in der Zusammenfassung. Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums stelle hinsichtlich des finanziellen Ausmaßes das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik dar. (III-29 d.B.)

Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

Obwohl zu Beginn der Verhandlungen auf EU-Ebene massive Kürzungen drohten, konnte  Österreich sein Fördervolumen für die Entwicklung des ländlichen Raums sogar steigern, und zwar von 3,2 Mrd. € in der letzten Förderperiode auf 3,9 Mrd. € für die nächsten sieben Jahre. Zu diesem Geld von der EU muss im Rahmen des "Grünen Pakts für Österreichs Landwirtschaft" jeweils noch einmal so viel aus dem nationalen Budget kommen. Damit konnte die finanzielle Basis für die Umsetzung der nationalen Schwerpunkte sichergestellt werden: das Umweltprogramm für naturnahe Landwirtschaft, die Bergbauernförderung sowie die Investitionsoffensive für den ländlichen Raum.

Empfehlungen der Paragraph-7-Kommission

Nachdem auf die allgemeine Situation der Landwirtschaft und die Einkommensentwicklung (wie auch im Grünen Bericht) näher eingegangen wird, ist ein ausführliches Kapitel den konkreten Maßnahmen bzw. Empfehlungen der so genannten Paragraph-7-Kommission für das Jahr 2007 gewidmet. (Gemäß dem Paragraph 7 des Landwirtschaftsgesetzes hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft eine Kommission einzurichten, die aus je einem Vertreter der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien,  der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbunds zusammengesetzt ist.)

Die Kommission hat mehrheitlich folgende Schwerpunkte festgelegt: Energiebilanz und Ökobilanz beim Einsatz von Pflanzen aus landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Produktion für erneuerbare Energiequellen, Studie "Arbeitszeitbedarf in der Landwirtschaft", Berggebiete und Benachteiligte Gebiete, Entbürokratisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Sicherung der Gentechnikfreiheit des biologischen und gentechnikfreien

Landbaus (Erarbeitung eines Bundesgrundsatzgesetzes zum Schutz der

biologischen und gentechnikfreien Landwirtschaft), WTO, Förderung der Geschlechtergleichstellung zwischen Frauen und Männern im

ländlichen Raum, Erweiterung der EU und Entwicklung des Binnenmarktes und Verminderung der Grundwasserbelastung durch die Landwirtschaft.

Um den Zielsetzungen einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft gerecht zu werden und den agrarwirtschaftlichen, ökologischen, regionalen, sozialen sowie betriebsspezifischen

Notwendigkeiten verstärkt Rechnung tragen zu können, sind zur

Wahrung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarprodukte im EU-Binnenmarkt und zur weiteren Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik grundsätzlich folgende Maßnahmen und Instrumente vordringlich: eine effiziente und transparente Umsetzung der GAP-Reform und die Vereinfachung von Kontrolle und Verwaltung; die Umsetzung und Absicherung des Österreichischen Programms für die

Entwicklung des ländlichen Raums; eine optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumenten (z.B. Lebensmittelsicherheit und -qualität, Kennzeichnung); die Weiterführung des Bio-Aktionsprogramms; eine Verbesserung der Marktposition der Betriebe und des Agrarmarketings; die Verbesserung der Wettbewerbssituation im europäischen Binnenmarkt durch

Anwendung von EU-Standards im gesamten EU-Raum und die Umsetzung von

Maßnahmen zur Harmonisierung im Betriebsmittelbereich; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit offensiven Exportstrategien; eine verstärkte Bildungs- und Beratungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum; die Konzentration der Forschung im Ressortbereich und effiziente Marktordnungsmaßnahmen.

Bei den EU-kofinanzierten Förderungmaßnahmen steht die Unterstützung des ländlichen Raums im Vordergrund. Die Umsetzung des "Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums" soll u.a. durch folgende Maßnahmen erfolgen: betriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung; die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen; die Förderung in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten; Agrarumweltförderung und Biologische Landwirtschaft (z.B. 3. Bio-Aktionsprogramm); Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung (Erschließung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland); Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen (die Schwerpunkte der Förderaktivitäten liegen im Bereich der Direktvermarktung, der Infrastruktur, der erneuerbaren Energie- und Rohstoffpotentiale sowie der Kulturlandschaft und Umwelt) und  forstliche Maßnahmen und Investitionen.

Innerhalb der nationalen Förderungsmaßnahmen liegen die Schwerpunkte bei Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, bei der Forschung (z.B. das Programm PFEIL 10), bei der Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau, bei baulichen und landtechnischen Investitionen, bei der Förderung von Innovationen, bei Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, beim Ausbau der Werbung und Markterschließung, bei der Förderung landtechnischer Maßnahmen sowie bei der Forstwirtschaft. (Schluss)