Parlamentskorrespondenz Nr. 322 vom 02.05.2007

Die Arbeitsinspektion und der Bundesbedienstetenschutz

Bericht über die Jahre 2000 bis 2005 liegt vor

Wien (PK) - Am 1. Juni 1999 trat das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz in Kraft, wonach für alle MitarbeiterInnen im Bundesdienst nun die gleichen Regelungen wie in der Privatwirtschaft gelten, sofern nicht Besonderheiten der Aufgaben (z.B. bei den Streitkräften, der Polizei oder Katastrophenschutzdiensten) dem entgegenstehen.

Das B-BSG verfolgt die gleichen Ziele wie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, nämlich durch vorbeugenden Bedienstetenschutz Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Bediensteten ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen und Spätfolgen zu ermöglichen.

Die Arbeitsinspektion führt ihren Überprüfungsauftrag überwiegend in Form von Besichtigungen von Dienststellen durch. Weiters nimmt die Arbeitsinspektion an zahlreichen behördlichen Verhandlungen und Besprechungen teil und kommt ihrem Auftrag zur Beratung und Unterstützung in Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach. Für die Umsetzung des Bundesbedienstetenschutzes ist in erster Linie die Dienststellenleitung Ansprechpartner der Arbeitsinspektion.

Dem Parlament wurde nun der Bericht des Wirtschaftsministers über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes für den Zeitraum 2000 bis 2005 (III-53 d.B.) übermittelt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Zahl der Besichtigungen von Dienststellen seit 2000 zurückgeht; wurden im Jahr 2000 noch 837 Dienststellen besichtigt, waren es 2004 nur mehr 525; dieser Rückgang sei eine Auswirkung der Ausgliederungen von Bundesdienststellen, heißt es im Bericht. Allein die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten hat Dienststellen mit mehr als 20.000 DienstnehmerInnen betroffen. Ausgegliederte Bundesdienststellen fallen nicht mehr unter das B-BSG, sondern unter das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bzw. Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG).

Fast alle Bundesministerien waren mit Anlauf- und Umsetzungsschwierigkeiten bei baulich bedingten Beanstandungen durch die Arbeitsinspektorate konfrontiert, wobei Ressorts mit viel baulichem Altbestand und vielen nachgeordneten Dienststellen einen höheren Aufwand bei der Herstellung des gesetzlichen Zustandes hatten.

Seit 1.1.2000 müssen für alle Dienststellen arbeitsmedizinische Stellen und seit 1.1.2001 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die Bundesministerien sprachen laut Bericht von einer guten Zusammenarbeit mit den Präventivfachkräften. Die Gefahren und Beeinträchtigungen an den Arbeitsplätzen wurden im Rahmen von Erstbegehungen beurteilt, Mängel aufgezeigt bzw. behoben sowie Sicherheitsdatenblätter und Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente angelegt. Die kontinuierliche Mängelbehebung in den Ressorts wird fortgesetzt, festgestellte Mängel werden dokumentiert und an die zuständigen Fachabteilungen zur Behebung weitergeleitet.

Der Bericht listet auch all jene Dienststellen auf, die im Zeitraum 2000 bis 2005 schriftlich zur Mängelbehebung aufgefordert wurden. Bundesministerien mit vielen nachgeordneten Dienststellen wie das Innenministerium (248; 2005: 59), das Landesverteidigungsministerium (97; 2005: 15) und das Bildungsministerium (245; 2005: 22) haben von der Arbeitsinspektion die meisten schriftlichen Aufforderungen zur Mängelbehebung erhalten.

Rückläufig ist auch die Zahl der Unfälle (exklusive Wegunfälle). Verzeichnete man im Jahr 2000 noch 3.303 Unfälle, sank die Zahl 2003 auf 2.693 und betrug 2005 2.462. Musste man in den Jahren 2000  5, 2001  2 und 2003 gleichfalls 2 Tote beklagen, gab es in den Jahren 2002, 2004 und 2005 keine tödlichen Unfälle. (Schluss)