Parlamentskorrespondenz Nr. 340 vom 08.05.2007

Vorlagen: Wirtschaft

Neues Gesetz für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause

Für den "Aufbau einer leistungsfähigen und intelligent differenzierten Versorgungslandschaft" für pflegebedürftige und alte Menschen hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein Hausbetreuungsgesetz samt begleitenden Änderungen in der Gewerbeordnung vorgelegt. Der Gesetzesentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen zu Hause und damit einen speziellen Beschäftigungstyps schaffen. Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht werden an die Besonderheiten selbständiger und unselbständiger Betreuungsleistungen im privaten Haushalt einer PflegegeldbezieherIn angepasst. Kriterien für die Förderung durch die öffentliche Hand sind Betreuungsausmaß, Pflegebedürftigkeit und soziale Lage. Vorgesehen sind selbständige oder unselbständige Betreuungspersonen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegeld ab der Pflegestufe 3, sofern die Arbeitszeit mindestens 75 % der Normalarbeitszeit beträgt. Es gelten neue Arbeitszeitregelungen auf der Grundlage des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes und besondere Regelungen für die Bewertung der Arbeitsbereitschaft. Geprüft wird, ob die Notwendigkeit sonstiger arbeitsrechtlicher Sonderregelungen besteht. Qualitätssicherungsmaßnahmen stellen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen dar (78 d.B.).

Der Entwurf lässt Arbeitszeitmodelle zu, die die derzeit illegale durchgehende Betreuung während 14 Tagen durch meist ausländische ArbeitnehmerInnen unter Beachtung ihres notwendigen Schutzes auf eine rechtliche Grundlage stellen. Für andere Betreuungsformen gilt weiterhin das bewährte Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Die Entlohnung richtet sich wie bisher nach den Mindestlohntarifen bzw. Kollektivverträgen. Es wird davon ausgegangen, dass rasch neue Mindestlohntarife beantragt bzw. Änderungen in den Kollektivverträgen vorgenommen werden, die eine gesonderte Bewertung der in den vereinbarten Arbeitszeitmodellen anfallenden Bereitschaftszeiten enthalten. Die 48-Stunden-Grenze der EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Beschäftigung in Privathaushalten kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitsverhältnis zu einer Trägerorganisation besteht, die Arbeitnehmer/innen jedoch für die Zeit der Betreuung in die Hausgemeinschaft aufgenommen und somit funktional als Hausangestellte tätig werden. Ausübungsvorschriften für Selbständige werden in der Novelle zur Gewerbeordnung getroffen. Sie betreffen Handlungsleitlinien, Zusammenarbeit und Verschwiegenheit.

Grüne für Totalreform des Ökostromgesetzes

Abgeordnete der Grünen mit Ruperta Lichtenecker an der Spitze verlangen in einem Entschließungsantrag eine Totalreform des Ökostromgesetzes. Unter Hinweis auf die schlechte Position Österreichs bei den Treibhausgasemissionen drängen die Antragsteller auf einen massiven Ausbau von Ökostromanlagen. Mit der letzten Ökostromgesetz-Novelle sei das Fördervolumen um 80 % gekürzt und die Laufzeit des Gesetzes auf zehn Jahre verringert worden. Es besteht keine garantierte Abnahmepflicht - Ökostromunternehmen sind extremer Planungs- und Investitionsunsicherheit ausgeliefert, kritisieren die Grünen (191 A/E).

EU-Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz

Neue EU-Verordnungen, insbesondere jene über die Verbringung von Abfällen, machen Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig. Diese Verordnung legt in Übereinstimmung mit dem Basler Übereinkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind. Künftig sollen zwei statt bisher drei Abfalllisten (Grün für nicht notifizierungspflichtige Abfälle sowie Abfallmischungen und Gelb für notifizierungspflichtige Abfälle) bestehen. Notifizierungen sind künftig einheitlich in allen Mitgliedstaaten bei der zuständigen Behörde am Versandort einzureichen. Klare Regelungen gelten künftig für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente organische Schadstoffe, sogenannte POP-Abfälle, können künftig auf Spezialdeponien gelagert werden, wenn dies zweckmäßig ist. Das elektronische Datenmanagement soll bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen (89 d.B.).

Die Neuerungen verursachen im Bundeshaushalt einmalige Kosten in der Höhe von 7 628 € sowie jährliche Kosten von 880 000 €. Ab 2010 erwartet die Bundesregierung jährliche Einsparungen von 1 Mill. €. Die Bundesländer können mit einer einmaligen Einsparung von 787 376 € und mit jährlichen Einsparungen von 104 393 € sowie ab 2010 mit zusätzlichen jährliche Einsparungen von 400 000 € rechnen.

Bundeskompetenz für die Bauarbeitenkoordination 

Ein Entwurf der Regierung zur Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes dient einer Gesetzesreparatur, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mangels Kompetenz des Bundesgesetzgebers per 1. Juli 2007 aufgehoben hat. Um die materielle Rechtslage beizubehalten, schlägt die Bundesregierung eine Kompetenzdeckungsklausel für den Bund in Gesetzgebung und Vollziehung bei der Bauarbeitenkoordination vor (91 d.B.).

Änderungen bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft

Eine Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle zielt auf Änderungen bei der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS). Der Bundesminister für Finanzen zieht sich aus der Eigentümervertretung zurück und überlässt die Ausübung der Gesellschafterrechte dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Der Finanzminister bleibt für Haftungsübernahmen aus dem Garantiegesetz 1977 verantwortlich. Ferner wird der AWS ermöglicht, Angebote des Bundesrechenzentrums zu nutzen (92 d.B.). (Schluss)