Parlamentskorrespondenz Nr. 363 vom 15.05.2007

Vorlagen: Außenpolitik

Explosive Kampfmittelrückstände

Ein eigenes Protokoll trägt dem Umstand Rechnung, dass explosive Kampfmittelrückstände nach Konflikten schwerwiegende humanitäre Probleme verursachen. Das Protokoll regelt Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art, deren Durchführung nach Beendigung von Konflikten die Gefahren und negativen Auswirkungen explosiver Kampfmittelrückstände auf ein Mindestmaß beschränken sollen. Österreich tritt – wie alle Mitglieder der EU, die eine treibende Kraft dieses Übereinkommens war und ist – dem Vertragswerk bei, mit dem erstmals rechtlich verbindliche Regelungen mit freiwilligen vorbeugenden Maßnahmen verbunden werden. (97 d.B.) (Schluss)