Parlamentskorrespondenz Nr. 386 vom 22.05.2007

Zukunftsfonds der Republik Österreich legt ersten Jahresbericht vor

Klasnic betont Überparteilichkeit des Kuratoriums

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses des Nationalrats stand auch der erste Jahresbericht des Zukunftsfonds der Republik Österreich (Jahresbericht für 2006), der von der Vorsitzenden des Kuratoriums, Waltraud Klasnic, dem Nationalrat vorgelegt worden war. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

In der Diskussion wurden von der Dritten Präsidentin des Nationalrats Eva Glawischnig-Piesczek (G) sowie von Abgeordnetem Andreas Schieder (S) die relativ hohen Verwaltungskosten angesprochen. Glawischnig-Pesczek stellte darüber hinaus einige Fragen zu konkreten Projekten sowie zur der Entscheidungspraxis und übte Kritik daran, dass nicht alle Forschungsarbeiten zugänglich sind. Abgeordneter Schieder meinte, man müsse auch dem Zukunftsaspekt des Fonds mehr Augenmerk schenken und in stärkerem Ausmaß eine pädagogische Ausrichtung der Projekte anstreben. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) unterstrich insbesondere den Aspekt der internationalen Zusammenarbeit und Förderung der Menschenrechte und erkundigte sich nach der Entscheidungspraxis.

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Waltraud Klasnic, betonte die Überparteilichkeit des Kuratoriums und fügte hinzu, dass die Mitglieder des Kuratoriums ehrenamtlich tätig seien. Sie hielt fest, dass alle Entscheidungen einhellig gefasst werden. Rund zwei Drittel der eingelangten Anträge seien genehmigt worden, berichtete sie.

Generalsekretär Richard Wotava gab im Hinblick auf die Verwaltungskosten zu bedenken, dass der Zukunftsfonds auch die restlichen Agenden des Versöhnungsfonds bearbeiten müsse. Durch die Übersiedlung in ehemalige Amtsräume des Außenministeriums werde es jedoch zu einer spürbaren Reduzierung der Mietkosten kommen, und auch der Personalstand sei auf viereinhalb Posten reduziert worden.

Hinsichtlich der Beurteilung der eingelangten Projektanträge meinte Wotava, dass einige nur Teilbereiche behandelt hätten, die jedoch keine neuen Beiträge zu den bisherigen Erkenntnissen bringen würden. Daher würden derartige Anträge abgelehnt. Teilweise würden auch überzogene finanzielle Forderungen gestellt. Diplomarbeiten und Dissertationen habe man deshalb von vorneherein ausgeschlossen, da dies eine Flut von Ansuchen ausgelöst hätte. Was die Zugänglichkeit betrifft, so seien die meisten Aufträge im Vorjahr vergeben worden. Viele Projekte hätten eine Laufzeit von ein bis drei Jahren und seien daher auch noch nicht abgeschlossen. Deshalb seien sie auch noch nicht veröffentlicht. Der Zukunftsfonds sei auch nicht in der Lage, für jedes Projekt eine Publikation sicher zu stellen. Bei der Vergabe sei aber auch die Auflage mit eingeschlossen, einen Nachweis der Veröffentlichung zu erbringen, stellte abschließend Klasnic gegenüber Abgeordneter Marianne Hagenhofer klar.

Der Zukunftsfonds hat auf Grundlage des Zukunftsfondsgesetzes vom 19. Dezember 2005 (BGBl. I Nr. 146/2005) am 2. Jänner 2006 seine operative Tätigkeit aufgenommen. Aufgabe des Fonds ist es, in erster Linie Projekte zu fördern, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten über diese Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden. Die eingereichten Projektvorschläge sollen schwerpunktmäßig einen wissenschaftlichen, historischen (u. a. wirtschafts- und sozialgeschichtlichen) und/oder pädagogischen Charakter aufweisen, zukunftsweisend im Sinne der Völkerverständigung sein und dazu beitragen, totalitären Tendenzen auf der historischen Basis des 19. und 20. Jahrhunderts vorzubeugen.

Projektanträge können von natürlichen und juristischen Personen aus dem In- und Ausland  sowie von ehemaligen Partnerorganisationen des Österreichischen Versöhnungsfonds eingereicht werden. Die Projekte selbst können mit einer einmaligen oder wiederkehrenden finanziellen Leistung bis maximal 100.000 € gefördert werden. Pro Jahr darf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen höchstens ein Betrag von 2 Mill. € für Projekte ausgegeben werden.

Im ersten Jahr der Tätigkeit ist man im Kuratorium sowie im Projektförderungsbeirat übereingekommen, vorwiegend Projektanträge entgegenzunehmen, die initiativ von den Antragstellern eingebracht wurden. Bis 31. Dezember 2006 sind beim Zukunftsfonds 127 Anträge eingelangt, davon wurden 119 bearbeitet, 108 abgeschlossen und 70 positiv bewertet. Dafür wurde ein Betrag von 2,211.266 € genehmigt, wobei tatsächlich nur 1,292.266 € zur Auszahlung kamen.

Auf Grund der Ausschreibung im Dezember 2006 sind derzeit folgende Projekte vorgesehen: "Die Rolle der personellen Zusammensetzung der Österreichischen Legion" sowie "FunktionsträgerInnen österreichischer Herkunft in der Kommandostruktur von Konzentrationslagern, Vernichtungslagern und Einsatzgruppen". Im Jänner 2007 wurden zwei weitere Projekte ausgeschrieben, und zwar "Die biographische Erfassung der 1938-1945 hingerichteten ÖsterreicherInnen" und "Ausgewählte Fallstudien zum Minderheitenschutz in Europa". 

Gespeist wird der Fonds aus Restmitteln des Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit im Jahr 2005 beendet hat. Diese Summe beziffert sich mit ca. 20 Mill. €. Dazu kamen Gelder für noch nicht erledigte Zwangsarbeiterfälle, die der Versöhnungsfonds nicht mehr erledigen konnte und die vom Zukunftsfonds übernommen wurden, sowie Mittel für humanitäre Projekte, sodass ein Gesamtbetrag von ca. 25,575.000 € vom Versöhnungsfonds überwiesen wurde. Per 31. Dezember 2006 verfügte der Zukunftsfonds über ca. 23,233.813 €.

Mit der Abwicklung der restlichen Agenden des österreichischen Versöhnungsfonds ist in erster Linie der Generalsekretär betraut. Bisher sind 40 Zahlungen in der Höhe von 64.610 € getätigt worden. Überdies wurden die humanitären Projekte des Österreichischen Versöhnungsfonds durch seine 6 Partnerorganisationen weitestgehend abgeschlossen, heißt es im Bericht. Die dafür vorgesehenen 30 Mill. €, die aus dem Versöhnungsfonds zur Verfügung standen, wurden zur Gänze ausgegeben.

Wie der gegenständliche Bericht ausführt, unterliegt der Zukunftsfonds der Kontrolle durch das Kuratorium und einer jährlichen Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, wobei, wie betont wird, die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes in keiner Weise berührt wird. Dieser Prüfbericht wird dann jeweils dem Präsidenten des Rechnungshofes und dem Bundesminister für Finanzen zur Kenntnis gebracht.

Als KuratorInnen des Fonds fungieren Direktor Moshe Jahoda und Dr. Christoph Kainz von der Wirtschaftskammer, die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz und der Direktor der Diplomatischen Akademie, Botschafter Dr. Jiri Grusa. Zum Generalsekretär wurde Botschafter Dr. Richard Wotava ernannt, zur Vorsitzenden des Kuratoriums wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers die ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark, Waltraud Klasnic, gewählt. Das Kuratorium hat dann Univ. Prof. Dr. Rauchensteiner und den Vorsitzenden des Universitätsrates, Mag. Max Kothbauer, zu ordentlichen Mitgliedern des Projektförderungsbeirates ernannt. Univ. Prof. Dr. Gerald Stourzh und Univ. Prof. Dr. Margarete Grandner sind stellvertretende Mitglieder dieses Beirats.

Das Sekretariat des Zukunftsfonds befindet sich in der Rotenturmstraße 16-18, 1010 Wien;

Postanschrift: Postfach 44, 1011 Wien;

Telefon: 513 60 16; Fax: 513 60 16 – 15;

E-Mail: info@zukunftsfonds-austria.at

Homepage: www.zukunftsfonds-austria.at.

Festlegung von Pauschalvergütungen für RechtsanwältInnen

Weiters genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig die Änderung der Verordnung der Justizministerin über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütungen des Bundes für die von RechtsanwältInnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2005. Das betrifft jene Tätigkeiten, die im Rahmen der Verfahrenshilfe ausgeübt wurden. Die Vergütungen stehen dann zu, wenn die betreffenden RechtsanwältInnen Verfahren betreuen, die mehr als 10 Verhandlungstage oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden in Anspruch nehmen.

Die Dritte Präsidentin des Nationalrats Eva Glawischnig-Piesczek (G), äußerte sich kritisch zum System der Pauschalvergütungen und regte eine Änderung an. Einzelabrechnungen würden die Motivation und das Engagement der betreffenden RechtsanwältInnen erhöhen, meinte sie. Dem entgegnete Justizministerin Maria Berger, dass das gegenwärtige System von der Rechtsanwaltskammer als gerecht empfunden werde, und Einzelabrechnungen zu kompliziert wären. (Schluss)