Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 31.05.2007

Vorlagen: Finanzen

Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie

Die Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie in Österreich macht eine Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2007 notwendig. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rückversicherer zu verbessern, sollen die Rechtsvorschriften für das Rückversicherungsgeschäft weitgehend an die Vorschriften für Direktversicherungen angeglichen werden. So werden die Bestimmungen über Zulassung und Konzession harmonisiert und Kapitalanlagevorschriften für Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Bei der Versicherung inländischer Betriebe wird das Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat den Bestimmungen des VAG unterstellt. Außerdem enthält die Novelle Änderungen, die das nach 46 Änderungen systematisch und terminologisch unstimmig gewordene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einheitlicher, geschlossener und konsistenter machen sollen - dies vor allem auch im Hinblick auf die in einigen Jahren zu erwartende Umsetzung von "Solvabilität II".  In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass die Novelle geringfügige Mehrkosten bei der Finanzmarktaufsicht nach sich ziehen könne (128 d.B.).

(Schluss)