Parlamentskorrespondenz Nr. 424 vom 31.05.2007

Vorlagen: Wirtschaft

Bundesvergabegesetz soll adaptiert werden

Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006 vorgelegt. Vorgesehen sind eine Reihe von Detailänderungen, wobei es insbesondere um die Umsetzung diverser EU-Richtlinien und die Berücksichtigung mehrerer VfGH-Erkenntnisse geht. So sollen unter anderem die Bestimmungen über statistische Verpflichtungen präzisiert und die Gebührenregelung adaptiert werden. Konkret kommt es etwa zu einer Verringerung der Gebührensätze bei Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und bei der Zurückziehung von Anträgen, zudem stehen Zeugen in Verfahren vor dem Bundesvergabeamt künftig Gebühren zu.

Im Unterschwellenbereich wird dem Auftraggeber mehr Gestaltungsspielraum beim Widerruf des Vergabeverfahrens eingeräumt. Er hat künftig die Möglichkeit, auf den zweistufigen Widerruf zu verzichten und das Verfahren ohne vorherige Widerrufsentscheidung und ohne Abwarten einer Stillhaltefrist zu beenden. Darüber hinaus sind eine Reihe legistischer Bereinigungen und terminologischer Anpassungen in Aussicht genommen. Da vom Bundesvergabegesetz auch Länderkompetenzen berührt sind, bedarf die Kundmachung der Gesetzesänderung der Zustimmung der Länder (127 d.B.).

(Schluss)