Parlamentskorrespondenz Nr. 436 vom 04.06.2007

Vorlagen: Medien

Regierungsvorlage schafft gesetzliche Grundlage für Handy-TV

Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf dient der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Veranstaltung und Verbreitung von mobilem terrestrischen Fernsehen (139 d.B.). Damit sind spezielle Fernsehprogramme für Mobiltelefone bzw. andere mobile Endgeräte gemeint, die eine geringe Auflösung haben, an die Bildschirmgröße solcher Geräte angepasst sind und deren Übertragungsstandard einen möglichst stromsparenden Empfang ermöglicht. Als Übertragungsstandard in Frage kommen hier – anstelle von DVB-T – zum Beispiel DVB-H oder DMB.

Übertragen werden sollen die Programme über so genannte Multiplex-Plattformen, wobei es gemäß den Erläuterungen technisch möglich sein wird, über eine Multiplex-Plattform 10 bis 20 Handy-TV-Programme und mehr auszustrahlen. Die Entscheidung über den Plattform-Betreiber obliegt der Regulierungsbehörde RTR, wobei laut Gesetzentwurf jenen Bewerbern der Vorzug einzuräumen ist, die das konsumentenfreundlichste Konzept haben. Entsprechende Kriterien sind etwa ein hoher Versorgungsgrad, ein möglichst vielfältiges Programm, die ausreichende Versorgung mit Endgeräten und günstige Preise für den Empfang der Programme. Der notwendigen Einbindung von Mobilfunkanbietern in die Verbreitung von mobilem terrestrischem Fernsehen trägt der Gesetzentwurf durch die gesetzliche Verankerung von so genannten "Programmaggregatoren" Rechnung.

Betreibern von Multiplex-Plattformen ist es laut Entwurf erlaubt, verschlüsselte Programme auszustrahlen, die einzelne Mobilfunkbetreiber dann als spezielles Programmpaket anbieten können ("Premium Content"), mindestens die Hälfte der Übertragungskapazität (Datenrate) muss jedoch für Programme reserviert sein, die unabhängig vom Programmaggregator allen Empfängern (Abonnenten) zur Verfügung steht ("Basispaket"). Nur bei zu geringer Nachfrage kann die für das Basispaket zur Verfügung stehende Datenrate auf bis zu 30 % herabgesetzt werden. Multiplex-Betreibern ist es im Übrigen untersagt, selbst Rundfunk zu veranstalten oder als Programmaggregator zu fungieren.

Der ORF soll durch eine Änderung des ORF-Gesetzes die ausdrückliche Erlaubnis erhalten, maximal zwei Handy-TV-Programme anzubieten. Für diese Programme dürfen jedoch keine Rundfunkgebühren herangezogen werden. Die Einhaltung der auferlegten Werbebeschränken – 10 % der täglichen Sendezeit – ist von der KommAustria zu kontrollieren.

Mit einem Testbetrieb für mobiles terrestrisches Fernsehen wurde laut Erläuterungen im März 2007 begonnen. (Schluss)