Parlamentskorrespondenz Nr. 447 vom 06.06.2007

Parteien begrüßen Entschärfung der Pensionsreform

Minister Buchinger will Befristung bei Hacklerregelung aufheben

Wien (PK) - Unter einem berieten die Abgeordneten das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007, das SVÄG 2007 sowie den F-Entschließungsantrag 85/A(E) betreffend die Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat und den B-Antrag 31/A bezüglich ein Bundesgesetz, mit dem eine monatliche Unterstützung für Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als Anerkennung für die Kindererziehung geschaffen wird.

Abgeordneter STRACHE (F) konzentrierte sich in seinem Debattenbeitrag auf die Kosten von Zuwanderern für das Sozialsystem. Offensichtlich, so Strache, würden unqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland magnetisch angezogen. Der Sozialstaat habe aber für österreichische StaatsbürgerInnen da zu sein, betonte er und stellte mit Bedauern fest, dass die anderen Fraktionen eine Studie zur Feststellung der Kosten, die von Zuwanderern verursacht werden, verhindern. Anhand einer Statistik, wonach 30 Prozent der SpitalspatientInnen in Wiener Neustadt muslimischen Glauben haben, wollte Strache nachweisen, dass Zuwanderer überproportional das österreichische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.

Strache kritisierte auch das Modell des Sozialministers zur Behebung des Pflegenotstands, da Kosten in der Höhe von 3.000 € für eine Familien mit einer zu betreuenden Person nicht leistbar seien. Er fragte, wo denn hier die Landeshauptleute seien, die sich bislang weigerten, Mittel zur Verfügung zu stellen, während sie, wenn es um AsylwerberInnen gehe, wesentlich freigiebiger seien. Die Kosten für die AsylwerberInnen seien von 38,7 Mill. € im Jahr 2001 auf 180,4 Mill. € im Jahr 2006 gestiegen, rechnete er vor. Strache forderte daher, AsylwerberInnen in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, gegen Asylmissbrauch vorzugehen und endlich einen Asylgerichtshof zu installieren, der innerhalb eines Jahres entscheidet, und wogegen kein Rechtsmittel mehr zulässig sei.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) warf ihrem Vorredner vor, unmenschlich zu argumentieren. Menschenrechte seien nicht teilbar, sagte sie, und das unterscheide die SPÖ von der FPÖ, da die SozialdemokratInnen den Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Das vorliegende Gesetz wurde von Csörgits begrüßt, zumal damit innerhalb von fünf Monaten ein Versprechen der Bundesregierung umgesetzt worden sei. Die Abgeordnete nannte unter anderem die Minderung bei den Abschlägen und eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten, des Präsenz- und Zivildienstes, und das rückwirkend auf 2006. Das seien richtige Schritte zu einer gerechten Pension, betonte sie, und damit läge seit Jahren wieder einmal eine ASVG-Novelle vor, wo die Menschen die Gewinner seien. Sie zeigte sich auch zufrieden damit, dass aus ihrer Sicht nun endlich Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit eingeleitet werden. Als Wunsch für eine künftige Novelle nannte sie das Problem der Anrechnung von Krankenstandszeiten bei Langzeitversicherten.

Abgeordnete HAUBNER (B) räumte ein, dass die vorliegenden Novellen einige Verbesserungen bringen, diese seien aber nur deshalb möglich, weil in der letzten Gesetzgebungsperiode dafür die Voraussetzungen geschaffen worden seien. Haubner nannte in diesem Zusammenhang die Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Korridorpension und die Pensionsversicherung für pflegenden Angehörige. Dennoch sei man nun auf halbem Wege stehen geblieben, stellte sie fest, insbesondere, was die Langzeitversicherten betreffe. Hier müsse eine dauerhafte Lösung angestrebt werden und in diesem Sinne legte Haubner auch einen Abänderungsantrag vor. Ein weiterer Abänderungsantrag betraf die Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, da nach Auffassung des BZÖ in einem weiteren Schritt auch der Dienstnehmeranteil übernommen werden sollte. Schließlich verlangte sie, Frauen, die nicht erwerbstätig gewesen sind, jedoch Kinder großgezogen und Familienmitglieder gepflegt haben, einen Pensionsanspruch zuzuerkennen.

Abgeordneter AMON (V) hielt in Richtung Abgeordneter Csörgits fest, Kindererziehungszeiten seien bereits bei der letzten Pensionsreform berücksichtigt worden, nunmehr werde dieser Ansatz weiter entwickelt. Was die Verlängerung der Langzeitversicherung betrifft, hofft er, wie er sagte, auf eine weitergehende Lösung vor dem Jahr 2010.

In Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt sprach sich Amon für eine Verlängerung der Pflegeamnestie um ein halbes Jahr aus. Mit dem Hausbetreuungsgesetz werde zwar ein rechtlicher Rahmen für legale Hausbetreuung geschaffen, skizzierte er, nach wie vor herrsche aber Unsicherheit in Bezug auf die Finanzierungsfrage. Es gelte zu verhindern, dass 20.000 Familien plötzlich mit Prüfungen durch das Finanzamt und die Krankenkassen konfrontiert seien, ohne dass sie ausreichende Informationen hätten und ohne dass die Finanzierung gesichert sei. Die ÖVP tritt seiner Darstellung nach dafür ein, sowohl selbständige als auch unselbständige Pflege zu fördern.

Abgeordneter KICKL (F) kritisierte die SPÖ und sprach von versäumten Chancen in der Sozialpolitik. Zwar bringe die vorliegende Gesetzesnovelle "kleine Verbesserungen" im Sozialrecht, das wolle die FPÖ gar nicht abstreiten, sagte er, der Entwurf bleibe aber weit hinter den Erwartungen zurück, die die SPÖ erweckt habe. Die SPÖ schwindle sich, so Kickl, mit "Husch-Pfusch-Lösungen und Provisorien" über ihre Wahlkampfversprechen hinweg. Dabei könnten seiner Auffassung nach aufgrund der guten Konjunkturlage soziale Maßnahmen leicht umgesetzt werden. Konkret bemängelte Kickl etwa, dass die so genannte "Hacklerregelung" nur bis zum Jahr 2010 verlängert und nicht unbefristet verankert wird.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) hob unter anderem die verpflichtende Anmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn und die Halbierung der Abschläge bei Inanspruchnahme der Korridorpension als positive Punkte der 67. ASVG-Novelle hervor. Für ihn ist es allerdings ein großes Manko, dass weder im Bereich der Langzeitversicherung noch im Bereich der Schwerarbeiterregelung eine gesetzliche Lösung getroffen werde, die auf lange Sicht "Substanz hat". Die bestehende Hürde im Bereich der Schwerarbeiterregelung sei so hoch, dass diese bisher lediglich von neun Menschen in Anspruch genommen hätte werden können, skizzierte er. Öllinger zufolge müssten alle Schwerarbeiter ohne Abschläge frühzeitig in Pension gehen können.

Scharfe Kritik übte Öllinger an der Au-Pair-Regelung. Er wertete es als "Katastrophe", dass künftig neun verschiedene Bundesländerregelungen gelten und Betroffene nicht wüssten, welche Mindestlohntarife, Zuschläge und Arbeitszeitregelungen sie anzuwenden hätten. Die Konsequenz werde ein Anstieg der Schwarzarbeit sein, prophezeite Öllinger.

Gesundheitsministerin Dr. KDOLSKY nahm zu einzelnen in ihren Ressortbereich fallenden Punkten Stellung und wies darauf hin, dass es nicht zuletzt um die Umsetzung mehrerer VfGH-Erkenntnisse sowie um die Reaktion auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gehe. Überdies werden vorkehrende Maßnahmen für den Fall einer Influenza-Pandemie getroffen. Zur im Koalitionsübereinkommen vereinbarten Deckelung der Rezeptgebühren führte Kdolsky aus, sie habe letzte Woche einen Lösungsvorschlag gemacht, über den sie nun mit dem Koalitionspartner und den Sozialversicherungsträgern verhandle.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) klagte, derzeit komme es im Sozialversicherungsrecht zu keiner Weiterentwicklung. Er machte dafür "Neid und Missgunst" zwischen den Koalitionspartnern verantwortlich. Die eine Seite wolle der anderen keinen Erfolg gönnen, vermutet er. Die künftig verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn geht Dolinschek zufolge auf Vorschläge des BZÖ zurück, ein entsprechendes Pilotprojekt sei bereits in der letzten Regierungsperiode gestartet worden.

Zur Verlängerung der Langzeitversicherung merkte der Abgeordnete an, die Intention des BZÖ sei es stets gewesen, dass Männer mit 45 Beitragsjahren und Frauen mit 40 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Aufgrund "sprudelnder Steuereinnahmen" müsste eine unbefristete Regelung möglich sein. Vehement verteidigte Dolinschek die von BZÖ und ÖVP beschlossene Schwerarbeiterregelung, wobei er die geringe Inanspruchnahme darauf zurückführt, dass viele Schwerarbeiter eine Invaliditätspension erhielten.

Abgeordneter RIEPL (S) meinte, mit dem vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz werde Österreich wieder einen Schritt sozialer. Insbesondere die Änderungen im Pensionsrecht bringen ihm zufolge konkrete Verbesserungen für die Menschen, wobei einige Tausend Männer und Frauen davon profitieren würden. Riepl rechnete vor, dass eine Frau mit einer Durchschnittspension bereits in den ersten 20 Jahren nach Pensionsantritt 22.400 € mehr Pension erhalte. Für ihn wird damit den Menschen zumindest teilweise etwas von dem zurückgegeben, was ihnen vergangene Regierungen genommen hätten.

Abgeordneter HOFER (F) hielt fest, was ihn an der bisherigen Diskussion störe, sei "diese Sattheit der ÖVP". Es gebe leider immer wieder eine Partei, die "dumm genug" sei, der ÖVP zu Regierungsämtern zu verhelfen, sagte er.

Zum Bereich Schwerarbeiterregelung brachte Hofer zwei Entschließungsanträge ein. Zum einen fordert die FPÖ die Regierung auf, eine neue Schwerarbeiterregelung vorzulegen, die in die Invaliditätspension eingebettet ist und garantiert, dass jeder Schwerarbeiter mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen kann. Es gehe nicht an, dass nur Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren zähle, betonte er. Der zweite Entschließungsantrag zielt darauf ab, freiwillige Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen wie Feuerwehren, die im Rahmen ihrer Einsätze regelmäßig Schwerarbeit leisten, in die Schwerarbeiterregelung mit einzubeziehen.

Abgeordnete STEIBL (V) machte geltend, dass die Au-Pair-Regelung mit den Au-Pair-Organisationen abgestimmt und gut vorbereitet worden sei. Im Zusammenhang mit dem Pensionsrecht zeigte sie sich insbesondere über die nunmehrige Wertsicherung der Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten erfreut. Zur vom BZÖ geforderten "Mütterpension" hielt Steibl fest, diese Frage sei im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Grundsicherung zu lösen.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) warnte davor, dass ungesteuerte Zuwanderung den Sozialstaat "zerstört". Massenimmigration und Sozialstaat passten nicht zusammen, erklärte sie. Als Problemfelder sieht Rosenkranz dabei zum einen die hohe Arbeitslosigkeit unter den in Österreich lebenden Ausländern, zum anderen machte sie auf verstärkte Zuwanderung unter dem Titel "Asyl" aufmerksam. Immer mehr Menschen würden aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aufgrund politischer Verfolgung ihr Land verlassen, konstatierte sie. Asyl bedeute aber Schutz vor Verfolgung und Schutz auf Zeit und dürfe nicht zu Einwanderung führen. Die Teilnahme am Sozialstaat sei, so Rosenkranz, kein Menschenrecht, sondern ein Staatsbürgerrecht.

Bundesminister Dr. BUCHINGER wertete die Forderung der FPÖ nach einer Studie über Einzahlungen von Ausländern in die Sozialtöpfe und Bezüge aus diesen Töpfen als "inhaltlich und menschlich falsch". Inhaltlich falsch und widersprüchlich sei die Forderung, weil es derartige Studien gäbe, die FPÖ aber an deren Aussagen gar nicht interessiert wäre, weil für sie das Ergebnis ja schon vorher feststehe. Menschlich falsch sei es, Ausländern den Schutz der Krankenversicherung vorzuenthalten.

Erfreut zeigte sich der Sozialminister über die positive Anerkennung, die dem Sozialrechtsänderungsgesetz von allen Fraktionen gezollt worden sei. Dies sei auch angebracht, sei es damit doch gelungen, den Pensionsregelungen der Jahre 2002/2003 "Giftzähne" zu ziehen, etwa durch die Möglichkeit, bis 2010 mit 45 Versicherungsjahren (bei Männern) bzw. mit 40 Versicherungsjahren (bei Frauen) ohne Abschläge in Pension zu gehen. Buchinger kündigte in diesem Zusammenhang für die für Herbst geplante ASVG-Novelle die Aufhebung der Befristung bis 2010 an. Darüber hinaus werde der "Strafabschlag" bei der Korridorpension beseitigt. Die Kostenfreistellung bei der Pflege ab Stufe 5 stelle eine Anerkennung der Arbeit pflegender Angehöriger dar. Schließlich werde durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz eine spürbare Verbesserung für fast jeden Zweiten und jede Zweite erreicht, die in Pension gehen. Auch bei der Schwerarbeit werde man andere Lösungen finden, sagte der Minister weiter.

Die Situation sei vor einem Jahr, bei der Einführung der "Pflegeamnestie", eine andere gewesen als jetzt, fuhr der Sozialminister fort. Damals sei dieser Schritt richtig gewesen; heute aber gebe es – ab dem 1. Juli – die Möglichkeit einer legalen Anstellung von Pflegepersonen, daher brauche es die Amnestieregelung nicht mehr, betonte Buchinger und bedauerte die durch die jüngste Diskussion ausgelöste Verunsicherung.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) sprach sich strikt gegen eine Vermengung von Asyl und Zuwanderung aus. In der Frage der Flexibilisierung beim Kindergeld plädierte sie für eine "gemeinsame Kraftanstrengung" und übte in diesem Zusammenhang Kritik an dem von BZÖ-Abgeordneter Haubner eingebrachten Antrag.

Das Hauptproblem der Österreicherinnen und Österreicher sei derzeit die Ausländerfrage, eröffnete Abgeordneter WEINZINGER (F) seinen Beitrag. Die Frage, die es als erste zu lösen gelte, laute: Sind wir ein Einwanderungsland oder nicht? Es sei nicht falsch, die Kosten der Zuwanderung zu erforschen, zumal das Geld ja "immer vom Steuerzahler" komme. Der Redner wehrte sich gegen den Vorwurf der "Ausländerhetze", wenn man auf die Probleme der Mitbürger eingehe.

Den Ausdruck "Giftzähne" im Zusammenhang mit den Pensionsregelungen von 2002/03 wollte Abgeordneter DONABAUER (V) nicht auf seiner Fraktion sitzen lassen und plädierte für eine semantische Korrektur. Den Beitrag zur FPÖ zum Thema Zuwanderungskultur wies Donabauer als entbehrlich und in einer Sozialdebatte unpassend zurück. Die in der debattierten Vorlage erfolgten Verbesserungen seien dank der guten Wirtschaftslage möglich. Zufrieden zeigte er sich über die damit erreichte Rechtssicherheit bei Abfinden für Betriebsräte, und auch bezüglich Erwerbsunfähigkeit werde man eine passende Lösung finden, ebenso – wie er hoffte – beim fiktiven Ausgedinge, wo eine beginnende neue Armut sich abzeichne.

Unter Bezugnahme auf koalitionsinterne Auseinandersetzungen fand BZÖ-Klubobmann WESTENTHALER es nicht gut, wenn das Land "schlechtgestritten" werde. Sozialminister Buchinger warf er vor, Versprechungen zu machen ohne zu sagen, wie sie finanziert würden. Zum Thema Ausländer brachte er die Schweiz ins Spiel, wo bei den Sozialleistungen zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern unterschieden werde; Westenthaler grenzte sich von der Forderung der FPÖ ab, Ausländern keine Sozialleistungen zu zahlen. Kritisch wandte sich der Klubobmann der kleinsten Fraktion auch gegen Familienministerin Kdolsky. Sie würde auf den "erbitterten Widerstand" des BZÖ stoßen, wollte sie von Familien Kindergeld zurückfordern.

Westenthalers Rede sei kein Beitrag zur Beendigung der Verunsicherung gewesen, sagte Sozialminister Dr. BUCHINGER in einer zweiten Wortmeldung. Es sei vereinbart, dass bis Ende des laufenden Jahres der Bund für die geplanten Kostenbeiträge bei der Pflege aufkomme, ab dem kommenden Jahr werde dies über den Finanzausgleich geregelt.

Es sei eine Tatsache, dass Ausländer aus den Sozialtöpfen "mehr herausnehmen als sie einzahlen", unterstrich Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) den Standpunkt ihrer Fraktion, die Vorhaltungen in der Debatte könne sie nicht nachvollziehen. Diese Tatsache ergebe sich aus dem Familienzuzug bei Ausländern, wodurch vielfach Ehefrauen, Kinder und Eltern mitversichert seien. Die Konsequenz seien leere Sozialtöpfe und ein wankender Sozialstaat. Zudem zahlten Ausländer in "niedriger Beschäftigung" wenig, illegal Beschäftigte gar keine Beiträge.

"Hasspredigt" und Menschenverachtung warf darauf Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) ihrer Vorrednerin vor. Gegenüber Westenthaler nahm sie Gesundheitsministerin Kdolsky in Schutz. An die frühere Gesundheitsministerin, Abgeordnete Rauch-Kallat, gewandt, sprach Oberhauser die seinerzeit gekauften Gesundheitsmasken an.

Enttäuscht über die Beiträge der FPÖ zeigte sich Abgeordneter WÖGINGER (V). Das Ausspielen von Menschen gegen einander habe im Parlament nichts verloren, betonte der Abgeordnete, und die FPÖ rede das Land schlecht. Die zu debattierende Vorlage setze einen wichtigen Schritt bei den Pensionen, auch die positive Bewertung der Kindererziehungszeiten sei ein positiver Schritt. Wichtig sei nunmehr aber auch die "politische Vermarktung", betonte Wöginger. Als noch offene Fragen nannte er die Krankenstandszeiten für Langzeitversicherte und das fiktive Ausgedinge bei den Bauern.

Freude über die Halbierung des Abschlags bei der Korridorpension zeigte Abgeordneter DOBNIGG (S). Auch bei den anderen Punkten der Novelle schloss er sich der Wertung seiner KlubkollegInnen an.

Den Kampf gegen die Schwarzarbeit thematisierte Abgeordnete MIKESCH (V). 99 % der UnternehmerInnen zahlten ihre Sozialbeiträge, das restliche eine Prozent stelle aber ein Problem dar, daher sollte an dieser Stelle Ordnung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sah sie bei der zweistufigen Anmeldung ein Problem, weil viele gar nicht erst zum Arbeitsantritt erschienen, damit also nur bürokratischen Aufwand verursachten.

Abgeordneter KECK (S) votierte für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen und meinte, die Aussagen der F seien vor diesem Hintergrund inakzeptabel. Dies umso mehr, als es just die Vertreter der FPÖ gewesen seien, die für die Verschlechterungen für die arbeitenden Menschen verantwortlich seien. Die FPÖ wolle nur politisches Kleingeld schlagen, und dieser Stil sei nicht zu goutieren.

Abgeordnete Dr. KARL (V) ging auf ein Detail aus der Sozialhilfeleistung ein und erläuterte die geplante Vorgehensweise in dieser speziellen Angelegenheit. Zudem setzte sie sich mit den Grundsätzen des Sozialversicherungswesens, namentlich mit dem Solidaritäts- und dem Territorialitätsprinzip, auseinander.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) kritisierte das Verhalten der FPÖ in der laufenden Debatte und forderte diese Partei auf, ihren Ton zu mäßigen. Erfreut zeigte sich die Rednerin darüber, dass begonnen werde, dem Pensionsrecht mit dieser Novelle die "Giftzähne" zu ziehen. Besonderes Augenmerk legte die Rednerin auf werktätige Frauen, für welche die gegenwärtige Pensionsreform eine "Armutsfalle" darstelle, da diese nur mit allerkleinsten Pensionen rechnen könnten. Für diese Gruppe müsse entsprechend gesorgt werden.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) widersprach der Ansicht, dass die Vorsorgemaßnahmen der vorangegangenen Bundesregierung umstritten gewesen seien. Österreich habe einen adäquaten Pandemieplan erarbeitet, und dieser Weg sei nach wie vor der richtige. Österreich werde sich auch weiterhin an diesen Plan halten.

Das SRÄG 2007 und das SVÄG 2007 wurden mit Mehrheit beschlossen. Die (negativen) Berichte des Ausschusses zu den beiden Oppositionsanträgen wurden zur Kenntnis angenommen, die Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit. Gleichfalls abgelehnt wurden die oppositionellen Entschließungsanträge. (Forts./Hausbetreuung)