Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 08.06.2007

Vorlagen: Soziales

Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes (141 d.B.)enthält einerseits Regelungen, um die Flexibilität von Unternehmen im Hinblick auf schwankende Auslastungen zu erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen. So geht es in dieser Regierungsvorlage um die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei besonderem Arbeitsbedarf auf 24 (bisher 12) Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge, die generelle Zulassung von 12-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag, um die Ermächtigung an den KV, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben, die Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten sowie um Maßnahmen über den Abbau von Zeitguthaben. Außerdem haben künftig Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %. (Schluss)


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