Parlamentskorrespondenz Nr. 498 vom 20.06.2007

Vorlagen: Außenpolitik, EU

Verbesserung des Datenschutzes

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die wichtigste multilaterale Rechtsgrundlage für den allgemeinen Datenschutz in Europa dar. Ein Zusatzprotokoll (147 d.B.), dem Österreich nun beitreten soll, regelt den grenzüberschreitenden Datenverkehr und dessen Kontrolle. Durch den Beitritt soll in Österreich die Einrichtung einer nationalen unabhängigen Datenschutz-Kontrollstelle auch auf Europaratsebene verpflichtend werden. Für Österreich selbst bestehen solche Regelungen freilich schon im Datenschutzgesetz 2000. Ebenfalls geregelt wird mit dem Protokoll der internationale Datenverkehr für Österreich.

EU-Partnerschaftsabkommen, Verfahrensabkommen, Finanzprotokoll

2000 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der EU einerseits und die Mitglieder der Gruppe der Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-Staaten) andererseits in Cotonou ein Partnerschaftsabkommen. Mit einem neuerlichen Abkommen soll dieses Abkommen von Cotonou hinsichtlich seiner politischen Dimension vertieft werden. Außerdem sollen der partnerschaftliche Ansatz des Abkommens gestärkt und finanzpolitische Aspekte präzisiert werden. (100 d.B.)

Um jenen Bestimmungen des Änderungsabkommens zum Abkommen von Cotonou Rechnung zu tragen, die Auswirkungen auf die im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten zu treffenden Maßnahmen und anzuwendenden Verfahren haben, wurde im Rahmen eines eigenen Abkommens die derzeit übliche interne Verfahrensweise den künftigen Erfordernissen angepasst. (99 d.B.)

Schließlich regelt ein eigenes Protokoll zum Europäischen Entwicklungsfonds, welches das bisher geltende Finanzprotokoll ablöst, die Finanzierung der im Änderungsabkommen zum Abkommen von Cotonou vereinbarten Schritte und Maßnahmen. Somit wird ein Finanzrahmen bis zum Jahr 2013 vereinbart. (98 d.B.) (Schluss)