Parlamentskorrespondenz Nr. 539 vom 02.07.2007

Vorlagen: Justiz, Wirtschaft

Neue Regelungen für Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 bzw. dem EU-Verschmelzungsgesetz (171 d.B.) wird eine einschlägige EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften – Aktiengesellschaften und GmbH - umgesetzt, was bis spätestens 15. Dezember 2007 erfolgt sein soll. Die Neuregelung geht über die Vorgaben der Richtlinie insofern hinaus, als auch von Ermächtigungen zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern Gebrauch gemacht wird, heißt es dazu im Vorblatt. Wesentliches Element der Vorlage ist der Ausbau des Gläubigerschutzes. Änderungen im Aktiengesetz und in weiteren Gesetzen dienen redaktionellen Anpassungen.

Neue Kennzeichnung für "staatlich anerkannte Schuldenberatung"

In ganz Österreich sind derzeit zehn "bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen" tätig. Durch die Schuldenberatungs-Novelle (172 d.B.) werden daraus zehn Stellen einer "staatlich anerkannten Schuldenberatung". Von dieser Änderung erwartet sich das Justizressort eine leichtere Orientierung der Betroffenen. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung sind fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Verlässlichkeit (konkret: finanzielle Absicherung und Ausrichtung auf Dauer), die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens drei MitarbeiterInnen im Geschäftsjahr und zweijährige erfolgreiche Betätigung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung. Die Zuständigkeit bei der Bevorrechtung soll vom Justizministerium auf den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts übergehen. Die anerkannten Schuldenberatungsstellen sind berechtigt, SchuldnerInnen in Schuldenregulierungsverfahren zu vertreten. (Schluss)