Parlamentskorrespondenz Nr. 558 vom 04.07.2007

Von längeren Ladenöffnungszeiten bis Masterplan Tourismus

Nationalrat verabschiedet außenpolitische Vorlagen

Wien (PK) - Die Novelle des Öffnungszeitengesetz 2003 bringe eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, erläuterte Abgeordnete SBURNY (G). Schon bei der Debatte um das Gesetz vor vier Jahren wurde mit den positiven Auswirkungen auf den Beschäftigungs- und Wirtschaftsstandortes Österreich argumentiert, was aber nie wirklich belegt wurde. Empört sei sie vor allem darüber, dass keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen getroffen wurden. Es gehe dabei um hunderttausende Handelsangestellte, vor allem Frauen, die vor zusätzlichen Problemen bezüglich der Kinderbetreuung und der An- und Abreise zum Arbeitsort stehen, denen aber nicht geholfen wurde.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) räumte ein, das Thema Ladenöffnungszeiten sei eines der umstrittensten Themen, die es gebe. Man habe versucht, einen Kompromiss zwischen den Interessen kleiner Unternehmen, die nicht unbedingt ein Interesse an längeren Öffnungszeiten hätten, und großen Unternehmen zu finden, betonte er. Dass der Sonntag nach wie vor tabu bleibe, sieht er auch als großen Vorteil für die Handelsangestellten. Für Arbeitnehmer gibt es Mitterlehner zufolge entgegen den Ausführungen Sburnys zudem sehr wohl Begleitmaßnahmen.

Abgeordneter GRADAUER (F) sprach sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf aus und warf der ÖVP vor, kleinere Handelsbetriebe im Stich zu lassen. Gleichzeitig sei die SPÖ den Handelsangestellten in den Rücken gefallen, klagte er. Gradauer glaubt nicht, dass ein Bedarf an längeren Öffnungszeiten besteht, schon die bestehenden Öffnungszeiten würden kaum ausgenutzt. Zudem profitieren davon seiner Meinung nach nur größere Einkaufszentren und Großbetriebe. Gradauer sprach von einem "Anschlag auf die Nahversorgung" und warnte vor einer Fortsetzung des "Greislersterbens".

Abgeordneter Dr. BAUER (S) hielt fest, die SPÖ habe das Pro und Contra längerer Öffnungszeiten genau abgewogen und sich schließlich für eine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf entschieden, weil eine Reihe von begleitenden Maßnahmen gesetzt würde. Die Sozialpartner hätten sich auf ein herzeigbares Ergebnis geeinigt, meinte er. Bauer verwies etwa auf Mehrstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte und verschärfte Sanktionen bei Nichteinhaltung von Arbeitszeitregelungen. Dennoch sei die Zustimmung nicht leicht gefallen, erklärte Bauer.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) zeigte dem gegenüber kein Verständnis für die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf. Er machte geltend, dass bereits die bestehenden Öffnungszeiten nicht ausgenutzt würden, zudem gebe es für Tourismus-Orte ohnehin Ausnahmegenehmigungen. Als Benachteiligung für Pendler qualifizierte Dolinschek die Tatsache, dass Handelsbetriebe künftig erst ab 6 Uhr und nicht mehr schon ab 5 Uhr offen halten dürften.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN betonte, mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten wolle man weder Handelsunternehmen noch Handelsangestellten schaden. Von Anfang an außer Streit gestanden sei, dass die Geschäfte am Sonntag geschlossen bleiben müssten, sagte er. Bartenstein unterstrich darüber hinaus, dass die Sozialpartner "präzise abgestimmt" auf die längeren Öffnungszeiten Rahmenbedingungen festgelegt hätten, die in Richtung besserer Kinderbetreuung, Zuschläge für Mehrarbeit und Schutz von Arbeitnehmern mit längerer Heimreise gingen. Inkrafttreten werden die längeren Öffnungszeiten laut Bartenstein ab Jänner 2008.

Abgeordneter STEINDL (V) führte aus, es gebe viele Argumente für längere Öffnungszeiten, aber auch solche, die dagegen sprächen. Eine weitere Liberalisierung würde seiner Auffassung nach zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Erfreut zeigte sich Steindl darüber, dass der Sonntag "nicht angerührt wird".

Abgeordneter ZANGER (F) hielt fest, mit dem vorliegenden Gesetz drohten noch undurchsichtigere Öffnungszeitenregelungen für Konsumenten. Gleichzeitig sieht er eine unzumutbare Belastung für Handelsangestellte mit Betreuungspflichten. Die SPÖ sei wieder einmal umgefallen, klagte Zanger. Ein von Zanger eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ zielt darauf ab, zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung und im Interesse kleiner Einzelhändler die Umsatzgrenze für eine vereinfachte Buchführung wieder auf 600.000 € anzuheben.

Für den Ausdruck "Sauerei" erteilte Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK Abgeordnetem Zanger einen Ordnungsruf.

Abgeordneter MAYER (S) wies darauf hin, dass mit der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten niemand dazu verpflichtet werde, sein Geschäft länger offen zu halten. Die vorgesehene Liberalisierung ermögliche es kleinen Handelsbetrieben aber, Nischen auszunützen, skizzierte er. Besonders hob Mayer auch die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten bei besonderen "Events", wie etwa der "EURO 2008", hervor.

Abgeordneter THEMESSL (F) übte Kritik an der Wirtschaftspolitik der Regierung und erhob gegenüber der Koalition den Vorwurf, Großbetriebe und Konzerne auf dem Rücken der "Kleinen" zu unterstützen. Darüber hinaus sprach er das Problem an, dass Vorarlberger Unternehmen in der Schweiz mit bürokratischen Auflagen wie verschärften Meldepflichten konfrontiert seien.

Abgeordnete TAMANDL (V) erinnerte daran, dass BZÖ-Abgeordneter Veit Schalle als Billa-Chef für längere Ladenöffnungszeiten eingetreten sei. An die Gemeinde Wien richtete sie den Wunsch, die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und die öffentlichen Verkehrsmittel besser auf die Öffnungszeiten im Handel abzustimmen.

Abgeordneter RIEPL (S) hielt in Richtung seiner Vorrednerin fest, die Wiener Linien und die Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen seien Vorbild für ganz Österreich. Abseits des Themas Ladenöffnungszeiten forderte er eine bessere personelle Ausstattung der Arbeitsinspektorate.

Abgeordnete MIKESCH (V) stellte fest, das vorliegende Gesetz berücksichtige die Interessen der kleinen Händler, komme aber auch den Wünschen der Großbetriebe entgegen. Wesentlich ist für sie, dass der arbeitsfreie Sonntag erhalten bleibt. Einzelhändler haben Mikesch zufolge durchschnittlich nur 50 Stunden pro Woche offen, dennoch bieten längere Ladenöffnungszeiten ihrer Auffassung nach kleinen Familienbetrieben die Möglichkeit, Nischen zu suchen.

Abgeordneter MARIZZI (S) bedauerte, dass der Slogan "Fahr' nicht fort, kauf' im Ort" sich nicht durchsetze. Er befürchtet, dass man das Schließen von Einzelhändlern nicht aufhalten werden könne. Rechtzeitige Vorbereitungen mahnte Marizzi für die "EURO 2008" ein.

Abgeordnete FÜRNTRATH (V) wies auf die Notwendigkeit hin, die Ladenöffnungszeiten an die Bedürfnisse der Touristen anzupassen. Generell entscheidet ihrer Meinung nach der Konsument, ob die neuen Öffnungszeiten angenommen werden.

Abgeordneter Mag. KUZDAS (S) wertete den vorliegenden Gesetzentwurf als vorbildliches Ergebnis der Zusammenarbeit der Sozialpartnerschaft. Ausdrücklich betonte er, dass die Sonn- und Feiertagsbestimmungen auch für die Zukunft unangetastet bleiben. Für notwendig hält es Kuzdas, die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Fahrzeiten von öffentlichen Verkehrsmitteln an die Ladenöffnungszeiten anzupassen.

Abgeordnete STEIBL (V) gestand ein, selber gerne manchmal am Abend einzukaufen. Ihr sei es aber wichtig, dass die Rahmenbedingungen für Handelsangestellte stimmten, erklärte sie.

Abgeordneter ZACH (S) kündigte die Ablehnung des Gesetzentwurfs an und begründete dies damit, dass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten mutlos sei. "Viel Lärm um nichts", meinte er, viele Chancen seien vertan worden. Zach sprach sich u.a. für ein Offenhalten der Geschäfte auch an Sonntagen aus. Ein allgemeines Grundeinkommen könnte ihm zufolge dafür sorgen, dass nur jene am Sonntag arbeiten müssten, die das auch wollen.

Abgeordneter HÖRL (V) wies darauf hin, dass bei der Debatte der Ladenöffnungszeiten auf verschiedene Interessen Rücksicht genommen werden müsse. Die Diskussion zeige aber, dass es gut sei, Wirtschaft und Arbeit in einem Ressort vereinigt zu haben, denn nicht zuletzt dadurch sei die vorliegende ausgewogene Lösung zustande gekommen.

Abgeordneter SCHALLE (B) meinte, Österreich sei bei den Öffnungszeiten immer noch Schlusslicht. Selbst die Handelsangestellten seien für längere Öffnungszeiten, weil sie dadurch einen größeren Handlungsspielraum hätten. Auf diesem Gebieten müssten noch viele weitere Schritte erfolgen, wolle man in dieser Hinsicht Europareife erreichen, meinte der Redner.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) zeigte sich froh darüber, dass die Pläne von Prinzhorn, Grasser und Zach nicht mehrheitsfähig geworden seien, denn deren Ideen hätten große Nachteile für die unselbständig Erwerbstätigen bedeutet. Seine Fraktion habe sich um eine sozial verträgliche Lösung bemüht und hier einen akzeptablen Kompromiss erzielt.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) übte Kritik an der Haltung von FPÖ und BZÖ, die sich heute völlig anders verhielten als in den letzten sieben Jahren. Der Bundesminister habe in Verhandlungen mit den Sozialpartnern eine Regelung gefunden, mit der alle leben könnten. Die Österreicher würden dies honorieren.

Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) erklärte resümierend, eine lange Debatte finde heute mit dieser Vorlage ein versöhnliches Ende, liege doch eine moderate Regelung vor, die für alle positive Aspekte aufweise. Man habe einen guten Kompromiss, von dem alle profitieren würden.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen. Der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter MAYER (S) erinnerte in der Debatte über den B-S-G-F- Antrag 258/A(E) betreffend Masterplan Tourismus daran, welch großen Stellenwert der Tourismus für die heimische Wirtschaft habe, und ging auf die bisherige Arbeit des Tourismus-Ausschusses ein, wobei er auf die Anträge verwies, die im Gefolge der parlamentarischen Enquete zum Thema Tourismus entwickelt worden seien. Es sei das Verdienst der Abgeordneten Trunk gewesen, hier einen Antrag, der von allen Parteien mitgetragen werde, auf die Tagesordnung zu bringen, denn gerade im Tourismus seien die politischen Rahmenbedingungen von enormer Bedeutung, und umso wichtiger sei es, dass in dieser Frage alle an einem Strang zögen. Insbesondere legte der Redner ein Augenmerk auf die Bedeutung von Modellregionen für den heimischen Tourismus.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) zeigte sich froh und glücklich, dass eine Einigung aller fünf Parteien gelungen sei, denn der Tourismus sei von derart großer Bedeutung für Österreich, dass es entsprechenden Vorgehens bedürfe. Insofern sei auch ein effizienter Mitteleinsatz von großer Wichtigkeit. Die gefundene Regelung beinhalte großes Potential, es gelte, Mehrgleisigkeiten zu vermeiden und die Koordination zu optimieren. Die Mittel müssten gebündelt werden, damit sie für die Interessen des Landes eingesetzt werden könnten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte, der Tourismus brauche strategische Planung, um die Potentiale effizient nutzen zu können. Auch seitens der Touristiker sei ein Masterplan gefordert worden, die Kompetenzen müssten daher gebündelt werden. Die vorliegende Regelung sei eine Minimallösung, der weitere Schritte folgen müssten. Der heimische Tourismus brauche eine Dachmarke, für Kantönligeist sei kein Platz mehr, meinte Moser. Der Bundesminister sollte sich mit diesen Fragen, die genuin wirtschaftspolitische Fragen seien, verstärkt auseinandersetzen, damit ein gemeinsamer Masterplan dem heimischen Tourismus auch für die Zukunft Erfolg garantiere.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) sprach von einen Minimalkonsens auf einem Gebiet, auf dem viel mehr möglich sein müsste und auch möglich wäre. Die Interessen der heimischen Tourismuswirtschaft sollten im Vordergrund stehen, Partikularinteressen müssten dem gegenüber zurücktreten, erklärte Hauser. Der heimische Tourismus brauche eine vernünftige Strategie, und da sollten alle an einem Strang ziehen und die parteipolitischen Interessen zurückstellen. Dazu sei es auch sinnvoll, der Österreich-Werbung entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, was zweckdienlicher Weise schon 2008 geschehen sollte, so Hauser, der die Vorziehung der entsprechenden Dotierung als wichtig für die ÖW bezeichnete. Dass die Regierung dies jedoch nicht beabsichtige, bedeute eine vergebene Chance.

Abgeordneter BUCHER (B) sagte, der vorliegende Antrag sei eine Zangengeburt gewesen. An den Tourismus-Ausschuss würden sehr hohe Erwartungen gestellt, es gebe eine gute Kooperation mit den Touristikern, und als Vorsitzender des Ausschusses lege er auf diese Kooperation auch großen Wert, wie er sich auch in der vorliegenden Causa um entsprechenden Konsens bemüht habe. Die Idee eines Masterplans sei eine richtige und wichtige, sie müsse daher auch entsprechende Umsetzung erfahren. Der heimische Tourismus müsse seine Chancen effektiv nützen können, und dazu brauche er auch die diesbezüglichen Rahmenbedingungen, resümierte Bucher.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wies auf die bisherigen Aktivitäten auf dem Gebiet der Tourismusförderung hin und erinnerte daran, dass auch die Bundesländer an einer entsprechenden Ausrichtung arbeiteten. Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern sei eine gute, wie es generell gelte, die Zusammenarbeit – auch im Hinblick auf die EURO 2008 – weiter zu optimieren. Insgesamt sei Österreich touristisch bedeutend besser aufgestellt als etwa die Schweiz, und auch im internationalen Vergleich liege Österreich ganz ausgezeichnet. Der Minister bedankte sich für die Arbeit des Tourismus-Ausschusses, erklärte aber, dass eine Erhöhung der Dotierung der ÖW 2008 nicht möglich sei, da das diesbezügliche Doppelbudget bereits beschlossen sei. Doch sei die ÖW budgetär nicht schlecht aufgestellt, er, Bartenstein, sei daher zuversichtlich, dass man auch weiterhin auf dem richtigen Weg sein werde.

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) vertrat die Ansicht, man müsse die Chancen, die sich dem heimischen Tourismus böten, entsprechend nützen, und dazu zählten auch das Konzept der Modellregionen. Man brauche langfristige Strategien, aber auch ein gemeinsames Agieren im Interesse des heimischen Tourismus. Österreich müsse als Marke noch mehr als bisher verankert werden, erklärte die Rednerin.

Abgeordneter HÖRL (V) bezeichnete es als gut, diesen Antrag gemeinsam erarbeitet zu haben, denn man befinde sich damit auf einem guten Weg. Nationale Ziele für den heimischen Tourismus sollten gemeinsam erarbeitet und auch gemeinsam umgesetzt werden. Konkret wäre auch er dafür, die Mittel für die ÖW aufzustocken, doch sei das Budget für 2008 schon beschlossen, und es könne in niemandes Interesse sein, ein bereits beschlossenes Budget wieder aufzuschnüren.

Abgeordneter THEMESSL (F) wies darauf hin, dass der Tourismus für die Wirtschaft ein sehr wichtiger Faktor ist, zumal über 700.000 Menschen direkt oder indirekt in diesem Bereich beschäftigt sind. In den letzten Jahren habe der heimische Tourismus zu 70 % von drei Ländern gelebt, und zwar von der Niederlande (7 bis 8 %), von Österreich selbst (20 % Inlandstouristen) und von Deutschland (knapp über 40 %). Österreich habe es verabsäumt, neue Märkte zu erschließen, bemängelte Themessl, wie z.B. den zentral- und osteuropäischen Raum sowie den Fernen Osten. Deshalb wäre es auch so wichtig, dass genügend Geld für die Österreich-Werbung zur Verfügung gestellt würde; dies wäre vor allem im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe.

Dass sich der internationale Tourismus, nicht nur aufgrund des Klimawandels, gegenwärtig in einer Umbruchphase befindet, sei wohl kein Geheimnis mehr, meinte Abgeordneter Mag. KUZDAS (S). Im besonderen setzte er sich für unterentwickelte Tourismusregionen ein, die aber auch als Hoffnungsgebiete gelten, wie z.B. das Weinviertel. Er erwarte sich vom Bundesminister Taten, und zwar was den Masterplan Tourismus, die Entwicklung von Modellregionen und die Finanzierung der Österreich-Werbung betrifft.

Abgeordnete FÜRNTRATH (V) gab zu bedenken, dass die einzelnen Betriebe zusammenarbeiten müssen, um schließlich ein Produkt (Stichwort: Modellregionen) verkaufen zu können. Österreich könne mit einem qualitativ hochstehenden Angebot punkten, war die Rednerin überzeugt.

Mit dem heutigen Fünf-Parteien-Antrag soll unter Einbindung der Länder und aller bundesweit agierenden tourismusrelevanten Organisationen ein langfristiges, strategisches Generalkonzept für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft sichergestellt werden, erklärte Abgeordnete PFEFFER (S). Dieser Masterplan soll aber auch dazu dienen, eine ökonomische, soziale und nachhaltige Zielausrichtung zu gewährleisten. Über 28 Millionen Erholungssuchende kommen jährlich in unser Land und Österreich steht bei den Tourismuseinnahmen pro Kopf der Wohnbevölkerung weltweit an der Spitze, informierte Pfeffer. Schließlich sprach die Rednerin noch die Nationalparks an, die erfolgreich vermarktet wurden und enorm bekannt sind.

Abgeordnete MIKESCH (V) sprach von einer positiven Ausgangssituation für den Tourismus in Österreich, der auf einer sehr soliden Basis aufbauen könne. Es gebe jedoch große Veränderungen bei der Nachfrage, auf die sich die Betriebe einstellen müssen. Ein großer Erfolgsfaktor sei die Vernetzung in den Bereichen Natur, Kultur, Lebensart und Genussspezialitäten, wodurch tolle Angebote geschaffen werden können.

Auch Abgeordnete FLECKL (S) hob die große Bedeutung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die 20 % zum BIP beiträgt, für die österreichische Wirtschaft hervor. Die stagnierenden Zahlen im Sommertourismus zeigen jedoch, dass es einer Unterstützung durch die Politik bedarf. Ziel sei es vor allem, die Chancen zu verbessern und einen qualitätsvollen Ganzjahrestourismus zu etablieren. Der heute vorliegende Antrag betreffend die Forderung nach einem Gesamtkonzept zur strategischen Ausrichtung des Tourismusbereiches sei daher mehr als erfreulich.

Der Tourismus in Österreich sei eine Erfolgsgeschichte, die auf der Gastfreundschaft, den umfassenden ganzjährigen Angeboten und dem großen Einsatz der Mitarbeiter in den vielen engagierten Betrieben beruhe, meinte Abgeordneter KAINZ (V). Sein Dank galt auch der österreichischen Tourismus-Werbung, die eine hervorragende Arbeit leiste.

Heute werde über die Bewerbung Salzburgs für Olympia 2014 entschieden und die Hoffnung lebt, dass es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, erklärte einleitend Abgeordnete SCHASCHING (S). An diesem Beispiel sowie an der Veranstaltung der EURO 2008 illustrierte sie die Bedeutung sportlicher Großereignisse für die Tourismuswirtschaft. Jährlich entfallen über 57 Millionen Übernachtungen in Österreich auf den Sporttourismus. Schasching zeigte sich ein wenig befremdet darüber, dass sich die Österreich-Werbung gerade bei der Bewerbung der EURO 2008 so sehr im Hintergrund gehalten hat.

Auch wenn der österreichische Tourismus eine Erfolgsgeschichte sei, müsse man sehen, dass die Übernachtungen im letzten Jahr nicht den Höchststand erreichten und dass der Marktanteil am europäischen Tourismus rückläufig ist, hob Abgeordneter Mag. HAUSER (F) hervor. Es sei klar, dass die Österreich-Werbung zusätzliche Mittel braucht, zumal seit dem Jahr 2000 keine Budgeterhöhung erfolgt sei.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter OBERNOSTERER (V) klar, dass in dem Antrag von Josef Bucher steht, dass eine Erhöhung des Budgets der Österreich-Werbung um jährlich 10 Millionen Euro ab dem Budgetjahr 2009 gewährleistet ist.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Unter einem verhandelt wurden drei Abkommen: Abkommen zur Änderung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und zwei Interne Abkommen im Zusammenhang mit diesem Partnerschaftsabkommen.

Nach dem Finanzprotokoll zum Cotonou-Änderungsabkommen beläuft sich die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die AKP-Staaten für die Jahre 2008-2013 auf knapp 25 Mrd. €, berichtete Abgeordneter Dr. BÖSCH (F). Der Anteil Österreichs am Europäischen Entwicklungsfonds wird in diesem Zeitraum 550 Mill. € betragen. Dies sei angesichts des Erfolgs der eingesetzten Mittel seiner Auffassung nach nicht wenig. Außerdem handle es sich in vielen Bereichen ausschließlich um eine Augenauswischerei, da mit vielen Projekten nur eine Gewissensberuhigung der Wohlstandswelt betrieben wird, vermutete Bösch. Eine effiziente Entwicklungshilfe sei keine Frage der Quantität der Mittel, sondern der Qualität und es komme darauf an, welche Voraussetzungen und demokratischen Rahmenbedingungen gegeben sind. Das von der EU beschlossene Ziel, bis 2015 0,7 % des BIP für die Entwicklungshilfe einzusetzen, halte er daher für den falschen Weg. 

Bei den drei Regierungsvorlagen, die sich mit den Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Staaten und der EU beschäftigen, handelt es sich um eine Weiterentwicklung und Überprüfung des sogenannten Cotonou-Abkommens, erläuterte Abgeordneter GLASER (V). Bei den neuen Punkten seien besonders die explizite Bezugnahme auf die Milleniumsziele, der verstärkte Kampf gegen den Terrorismus und die Massenvernichtungswaffen, die Förderung des überlieferten Wissens, die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten sowie die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit hervorzuheben.

Abgeordnete BAYR (S) ging auf die Eckpunkte der AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ein, aus denen sich Handlungsanleitungen für die Entwicklungspolitik ergeben. Als Beispiele nannte sie den Schutz von indigenem Wissen (Stichwort: TRIPS-Verhandlungen), die Entwicklung von kostengünstigen Medikamenten, um armutsbedingte Krankheiten besser bekämpfen zu können, die Förderung von Jugendaustausch und Bildungsprogrammen (höhere Stipendien, Verringerung der Studiengebühren). Bayr forderte zudem eine Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeitsgelder im Budget, um bis 2015 die 0,7 %-Grenze zu erreichen. Außerdem sollte innerhalb der österreichischen EZA ein Gesundheitsschwerpunkt festgelegt werden.

Was die Milleniumsentwicklungsziele angeht, so habe die Halbzeitbilanz ergeben, dass vor allem die Länder Afrikas die Vorgaben nicht erreichen werden, konstatierte Abgeordnete Mag. LUNACEK (G). Hinsichtlich der Cotonou-Überprüfung halte sie es für sinnvoll, dass einige neue, positive Aspekte aufgenommen wurden, wie z.B. die Stärkung der politischen Dimension oder der partnerschaftliche Ansatz. Ein Problem sehe sie darin, dass nun alle Möglichkeiten des politischen Dialogs ausgeschöpft werden müssen, bevor gegenüber einem Land, das etwa die Menschenrechte verletzt, das Abkommen aufgekündigt wird. Beim Europäischen Entwicklungsfonds treten die Grünen für mehr Kontrollrechte durch das Europaparlament und die nationalen Parlamente und für eine Umschichtung der Gelder ein, denn nur 8 % der Mittel gehen in den Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) bekannte sich zum Prinzip der Entwicklungshilfe und einer schrittweisen Erhöhung der Mittel. Er trat auch dafür ein, dass die Kreditrückstellungen nicht in die EZA einbezogen werden sollen, sondern dass es um "frisches Geld" gehen sollte.

Staatssekretär Dr. WINKLER wies auf die Notwendigkeit hin, die von der EU für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellten Mittel effizient einzusetzen. Es sei etwa wichtig, Entwicklungshilfe an die Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten zu knüpfen, meinte er. Immerhin gehe es um 22,6 Mrd. € für die nächsten fünf Jahre. Dass Hilfsgelder "verschwendet" würden, wie FPÖ-Abgeordneter Bösch gemeint hatte, wies der Staatssekretär zurück.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) führte aus, in die Abänderung des Cotonou-Abkommens sei eine Reihe österreichischer Anliegen eingeflossen. Österreich habe etwa auf eine Kooperation der Entwicklungsländer bei der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gedrängt. Mehr Geld urgierte Hakl für Landwirtschaftsprojekte in Entwicklungsländern.

Abgeordneter RÄDLER (V) wies den Vorwurf, wonach Entwicklungshilfegelder verschwendet würden, ebenfalls zurück. Er begrüßte die österreichische Entwicklungszusammenarbeit.

Die vorliegenden Abkommen wurden vom Nationalrat mehrheitlich genehmigt.

Weitere Tagesordnungspunkte: Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände, Abkommen mit der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft und Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der UNO.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) zeigte sich darüber erfreut, dass mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft wieder eine internationale Organisation nach Österreich komme. Seinen traditionellen Vierzeiler widmete er dieses Mal den Untersuchungsausschüssen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) brachte das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände zur Sprache und erläuterte, dass es dabei um die Beseitigung von Munition nach Kampfhandlungen gehe. Es gelte, die Zivilbevölkerung zu schützen und Hindernisse für die Rückkehr der Bevölkerung in ehemalige Kampfgebiete zu beseitigen. Erneut forderte Muttonen ein umfassendes Verbot von Streumunition.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu allen drei vorliegenden Abkommen an. Unter anderem hob sie es als positiv hervor, dass das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände dem Nationalrat endlich zur Ratifizierung vorliegt. Wie Muttonen urgierte auch Lunacek ein Verbot von Streumunition. Sie will, dass das österreichische Bundesheer alle bestehenden Bestände vernichtet.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) signalisierte ebenfalls Zustimmung zum Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände. Kriegsrelikte in ehemaligen Kriegsgebieten wie Panzerminen oder nicht explodierte Handgranaten verursachten immer wieder humanitäre Katastrophen, skizzierte er. Eine Lösung mahnte Kurzmann in Bezug auf die Beseitigung von alten Fliegerbomben in Österreich ein. Die Kosten für die Beseitigung auf Privatgrundstücken müssten seiner Auffassung nach von der Allgemeinheit getragen werden.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) betonte, seine Fraktion werde allen drei Abkommen zustimmen. Die Kampfmittelbeseitigung nach der Beendigung von Konflikten sei eine wichtige Angelegenheit, sagte er. Hinsichtlich des Verbots von Streumunition signalisierte Scheibner Gesprächsbereitschaft, er warnte aber vor übereilten Schritten. 

Abgeordneter MURAUER (V) verwies auf die Notwendigkeit, die Zivilbevölkerung vor explosiven Kampfmittelrückständen zu schützen. Ihm zufolge haben bereits 32 Staaten das Protokoll unterschrieben.

Abgeordneter HEINZL (S) befasste sich mit dem Abkommen zwischen Österreich und der Energiegemeinschaft. Die Ziele der Energiegemeinschaft stünden in Einklang mit den Klimaschutzzielen der EU, betonte er. Eine EU-weite Harmonisierung der Rahmenbedingungen im Energiebereich ist Heinzl zufolge notwendig zur Verhinderung von Umweltdumping. Ausdrücklich begrüßte er, dass der Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft in Wien sein wird.

Abgeordneter DONABAUER (V) erläuterte, durch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen werde der Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgedehnt. Das gewährleiste einen besseren Schutz der im Rahmen der UNO tätigen Einsatzkräfte, bekräftigte er.

Abgeordnete FUHRMANN (V) machte darauf aufmerksam, dass mit der Einrichtung des Sekretariats der Energiegemeinschaft nunmehr drei bedeutende Energieorganisationen ihren Sitz in Wien hätten. Sie sieht Wien damit auf dem Weg zur Energiehauptstadt Europas.

Alle drei Abkommen wurden vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (V) wurde zu einer der SchriftführerInnen des Nationalrats gewählt. Die Wahl wurde aufgrund des Ausscheidens von Abgeordneter Maria Theresia Fekter aus dem Nationalrat erforderlich.

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (S) und Abgeordnete Michaela Sburny (G)) wurden vom Nationalrat einstimmig zu Ersatzmitgliedern in die Parlamentarische Versammlung des Europarats gewählt.

Im Rahmen der Ersten Lesung über den G-Antrag 209/A betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sprach sich Abgeordnete HRADECSNI (G) dafür aus, Mineralwässer, die mehr als 0,002 mg/l Uran enthalten, mit einem deutlichen Hinweis zu versehen, dass es für Säuglinge und Kinder unter sieben Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet sei. Sie machte geltend, dass Uran als giftiges Schwermetall Organe schädigen könne, wenn zu viel davon aufgenommen werde. Sie kenne die Einwände der Mineralwasserwirtschaft und man müsse beachten, dass Uran auch in der Natur vorkomme, sagte Hradecsni, dennoch sei rasches Handeln im Interesse der Kinder geboten.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies darauf hin, dass laut Untersuchung europäischer Verbraucherorganisationen in vielen Mineralwässern ein übermäßig hoher Urananteil enthalten sei. Er sieht in diesem Sinn Handlungsbedarf nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) hielt fest, selbstverständlich müsse man über Uran im Mineralwasser nachdenken. Man müsse einen Grenzwert finden, der darauf Rücksicht nehme, dass Uran auch in der Natur vorkomme, sagte er.

Abgeordneter VILIMSKY (F) sprach von einem "gescheiten Antrag". Man dürfe nicht dem Widerstand der Mineralwasserindustrie nachgeben, erklärte er. Die Konsumenten bräuchten entsprechende Informationen.

Abgeordnete HAUBNER (B) begrüßte den Antrag ebenfalls. Säuglinge reagierten sehr sensibel auf Gift- und Inhaltsstoffe, konstatierte sie. Auch stark nitrathältiges Wasser ist ihr zufolge nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.

Nationalratspräsidentin Dr. PRAMMER wies den G-Antrag 209/A dem Gesundheitsausschuss zu.

Zum Abschluss stimmte der Nationalrat über den Antrag der Koalitionsparteien ab, dem Banken-Untersuchungsausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis zum 5. Juli zu setzen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)