Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 19.09.2007

Breite Diskussion im Ausschuss über Gleichbehandlungsberichte

Bures: Flexibilisiertes Kindergeld kommt ab 1.1.2008

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses standen zwei Berichte sowie ein G-Antrag betreffend die Förderung von Frauen in der Politik auf der Tagesordnung. Die Inhalte des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2006 sowie des Berichts über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes wurden von den Abgeordneten ausführlich diskutiert, wobei auch Frauenministerin Doris Bures an der Sitzung teilnahm. Aus aktuellem Anlass wurde auch über die Frage der Flexibilisierung des Kindergeldes debattiert, zu der es innerhalb der Regierungsfraktionen noch keine Einigung gibt. Sie sei sehr froh, dass das flexibilisierte Kindergeld mit 1.1.2008 kommen wird, erklärte Ministerin Bures. Die nächsten Wochen sollen nun genutzt werden, um die einzelnen Vorschläge noch genauer zu prüfen.

Bundesdienst: Nachholbedarf in Männerdomänen und bei höheren Positionen

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Bundes-Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Dieser gliedert sich in zwei Teile, und zwar in den 6. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Jänner 2004 bis Juli 2005) sowie den 6. Bericht der Bundes-Gleichbehandlungskommission. Erfasst wurden dabei nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, die Höchstgerichte, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion sowie das AMS.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 34 Anträge behandelt, wobei 29 weibliche Bedienstete und 4 männliche Bedienstete betrafen; außerdem wurde ein allgemeiner Antrag von einer Gleichbehandlungsbeauftragten eingebracht. Die überwiegende Mehrheit der Fälle bezog sich auf den beruflichen Aufstieg. Die Auswertung der Verfahrensergebnisse ergab in 50 % der Fälle eine Verletzung des Gleichbehandlungs- bzw. des Frauenförderangebotes, 21 % der Fälle wurden als "sexuelle Belästigung/Belästigung" eingestuft.

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (V) verwies darauf, dass der Anteil von Frauen in höherwertigen Verwendungen stark gestiegen sei, und zwar von 15 % im Jahr 2003 auf über 27 % im Jahr 2005. Natürlich gebe es aber noch viel zu tun, räumte sie ein, wobei u.a. Projekte wie das Mentoring- oder das Cross-Mentoring-Programm, die in der Vergangenheit durchaus sehr erfolgreich waren, beitragen können. Positiv sei auch, dass der Frauenanteil in traditionell männlich dominierten Ressorts, wie z.B. dem Innenministerium, erhöht werden konnte. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass es der frühere Minister Strasser war, der erstmals eine Frau zur Polizeidirektorin ernannt hat. Bedauern äußerte sie darüber, dass noch keine Einigung über das Kinderbetreuungsgeld erzielt wurde. Sie gab u.a. zu bedenken, dass verheiratete Frauen, deren Männer nicht in Karenz gehen wollen, nur 15 Monate in Anspruch nehmen können und nicht 18 Monate wie Alleinerzieherinnen. Außerdem sei es nicht richtig, dass sich die ÖVP gegen eine Flexibilisierung des Modells ausgesprochen hat. Zudem halten einige Verfassungsexperten auch die Arbeitszeitgrenzenregelung für rechtlich bedenklich.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) sprach von einer informativen, aber ernüchternden Lektüre, da keine dramatischen Verbesserungen zu erkennen seien. Besonders schlecht hinsichtlich des Frauenanteils würden immer das Innen- und das Finanzressort abschneiden, zeigte sie auf. Handlungsbedarf gebe es auch an den Universitäten. Was halten Sie von Quotenvorgaben?, fragte Weinzinger die Ministerin, damit es ein größeres Bemühen gebe, mehr weibliche Kandidatinnen für Professoren- oder Rektorenstellen zu finden.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) war der Auffassung, dass dieser Bericht eigentlich mit allen Ministern diskutiert werden müsse. Sie stellte Fragen bezüglich der neuen Dienstrechtsnovelle und schlug in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld vor, dass häufigere Berufseinstiege ermöglicht werden sollten.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) erkundigte sich nach den Frauenförderplänen in den Ressorts und sprach die Geschlechterperspektive im Budget an. In der Frage des Kinderbetreuungsgeldes, das sie als einkommensunabhängige Familienleistung ansah, plädierte sie für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. 

Auch Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach den geringen Frauenanteil in manchen Ressorts, wie etwa dem Innenministerium an. Er fragte die Frauenministerin, ob sie direkte Einflussmöglichkeiten auf ihre Ressortkollegen habe.

Weitere Fragen betrafen die Verbesserung der Lebenssituation von Migrantinnen (Abgeordnete Maria Grander, V), die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, vor allem im Bundesdienst (Abgeordnete Anna Franz, V)) sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an den Unis (Abgeordnete Sabine Mandak, G).

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) nahm Stellung zur aktuellen Diskussion rund um die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und war der Auffassung, dass beim Zuverdienst dringend etwas geändert werden müsse. Die Erhöhung sei positiv, allerdings sollte ihrer Meinung nach noch eine in Form der Arbeitszeitgrenze angeboten werden.

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures freute sich über die Gelegenheit, heute gemeinsam mit den MandatarInnen ausführlich über beide Berichte im Ausschuss diskutieren zu können. Derartige Berichte stellen ein hervorragendes Datenmaterial dar und liefern die Grundlage dafür, um auf die jeweiligen Entwicklungen reagieren zu können. Im Herbst werde sie noch die Erstellung eines wirklich umfassenden Frauenberichts für das Jahr 2010 in Auftrag geben, kündigte sie an.

Bures pflichtete der Abgeordneten Rauch-Kallat bei, wonach es bei der Vertretung von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst noch Nachholbedarf gebe. Es existieren zwar gute legistische Grundlagen, denen müsse aber auch zum Durchbruch verholfen werden. Derzeit gebe es 60 männliche Sektionschefs und nur neun weibliche, informierte die Ministerin. Projekte wie das Mentoring-Programm halte sie für wichtige Instrumente, die auch weitergeführt werden sollen. Im Bereich der Privatwirtschaft sollen zudem noch neue Zielgruppen angesprochen werden, und zwar Wiedereinsteigerinnen sowie Frauen mit Migrationshintergrund.

Es sei aber auch ganz wichtig, sich die konkrete Arbeitssituation der Frauen anzuschauen, weshalb sie sich entschlossen habe, eine MitarbeiterInnenbefragung im öffentlichen Dienst durchzuführen. Dabei sollen nicht nur Kriterien wie Motivation und Arbeitszufriedenheit abgefragt werden, sondern auch Themen wie Aufstiegschancen, Arbeitszeitmodelle, Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch wenn es im Bundesdienst schon eine Reihe von guten Angeboten (z.B. Karenzierungsmöglichkeiten, Sabbatical etc.) gibt, sollen die Arbeitszeitmodelle noch besser an die Lebenssituationen von Frauen angepasst werden.

Frauenförderpläne gebe es mittlerweile in allen Ressorts, diese müssen auch regelmäßig veröffentlicht werden, führte Bures weiter aus. Da die meisten Anträge die Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg betreffen, sei es auch wichtig, sich die dienstrechtlichen Möglichkeiten neu anzuschauen. Sie habe dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der Aufstiegskriterien gelegt und nach welchen Gewichtungen Qualifikationen bemessen werden; diese Faktoren müssen transparent dargestellt werden. Außerdem soll es in Zukunft auch keine rein männlich besetzte Bewertungskommission mehr geben, unterstrich sie. An den Universitäten werde es in den nächsten Jahren zu einem Generationenwechsel kommen, da ca. 40 % des Personals in den nächsten Jahren in Pension geht. Sie habe bereits Gespräche mit dem Wissenschaftsminister geführt, dass diese Chance genützt werden soll, um das hervorragende Potential von Frauen zu nützen.

Was die aktuelle Debatte um das Kindergeld angeht, so wurde heute in der Bundesregierung vereinbart, dass ab 1.1. 2008 eine Flexibilisierung in Kraft treten soll. Die Evaluierung der alten Regelung, die rechtlich bedenklich war, habe ergeben, dass Verbesserungen dringend notwendig sind, wobei die nächsten Wochen genutzt werden sollen, um über einzelne Fragen noch eingehend zu diskutieren. Als Beispiel nannte sie den Vorschlag der Sozialpartner, eine Arbeitszeitgrenze einzuführen. Mit der neuen Lösung erhalten etwa AlleinerzieherInnen die Möglichkeit, sich für eine kürzere Karenzzeit, aber einen höheren Geldbetrag zu entscheiden. Außerdem sollen Väter verstärkt motiviert werden, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen.

Der Bundes-Gleichbehandlungsbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Gleichbehandlungsbericht 2004/2005 für die Privatwirtschaft

Einblick über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft im Zeitraum 2004 bis 2005 gibt ein neuer zweiteiliger Bericht der Bundesregierung, der in Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und dem Wirtschaftsministerium erstellt wurde. Mit 1. Juli 2004 wurde das Gleichbehandlungsrecht in Österreich neu geregelt. Das neue Gleichbehandlungsgesetz dient vor allem der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Die neue Gesetzeslage sieht daher vor, dass niemand auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis diskriminiert werden darf.

Ausgenommen vom Geltungsbereich sind der Diskriminierungsbereich der Behinderung (hier gibt es ein eigenes Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz), das Dienstrecht des Bundes (geregelt durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) sowie Angelegenheiten, die in die Kompetenz der Länder fallen.

Im Jahr 2004 wurde die für die Privatwirtschaft zuständige Gleichbehandlungskommission, die im Gesundheitsministerium angesiedelt ist, umstrukturiert und in drei Senate unterteilt: Senat I für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt; Senat II für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt und Senat III für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) schlug vor, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichtet werden sollen, einen Einkommensbericht vorzulegen. Viele Frauen seien nämlich gar nicht darüber informiert, wieviel sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) thematisierte ebenfalls die Problematik der ungerechten Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und wies darauf hin, dass viele Betroffene ihre Ansprüche gar nicht geltend machen, weil sie sich vor Sanktionen fürchten.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) wies darauf hin, dass Österreich beim Frauenanteil in Aufsichtsräten, Geschäftsführung, Vorständen etc. weit hinter den skandinavischen Ländern zurückliege.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) erkundigte sich nach den Erfahrungswerten mit dem ausgeweiteten Tätigkeitsfeld. Ihrer Ansicht nach stünden zu wenig finanzielle Ressourcen zur Verfügung, da es zwar zwei völlig neue Bereiche gebe, die zuständigen Anwältinnen aber nicht einmal Stellvertreterinnen hätten. Außerdem fragte sie nach dem Zeitplan für die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz.

Abgeordnete Barabara Zwerschitz (G) erkundigte sich danach, ob es in Hinkunft in jedem Bundesland Gleichbehandlungsanwaltschaften geben soll. Weiters sprach sie das Problem von Übergriffen in Berufsschulen an; sind hier spezielle Sensibilisierungsmaßnahmen geplant?

Abgeordnete Dagmar Berlakowitsch-Jenewein (F) thematisierte die Diskriminierung von jungen Frauen mit Kleinkindern bei der Jobsuche sowie die Probleme von Vätern, die in Karenz gehen wollen.

Bundesministerin BURES wies darauf hin, dass der vorgelegte Bericht erstmals die neuen Diskriminierungstatbestände (Alter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit) umfasse, womit die EU-Richtlinie konform umgesetzt wurde. Auch sie halte die immer noch bestehende Einkommensschere zwischen Männern und Frauen für eines der zentralen Themen. Hier wäre mehr Transparenz wichtig, weshalb sie sich vorstellen könnte, dass Betriebe ab einer bestimmten Unternehmensgröße einen Bericht darüber vorlegen, wie sich die Einkommen verteilen. Weiters wäre es interessant zu wissen, wie die Aufteilung zwischen den Geschlechtern im Hinblick auf die Arbeitszeit oder die innerbetriebliche Fortbildung ausschaut, wie dies in skandinavischen Ländern üblich ist. Es gebe für sie in diesem Bereich kein Generalrezept, sondern nur ein Bündel an Maßnahmen. Ein wichtiger Schritt war für sie die Einführung des Mindestlohnes, da viele Frauen in einigen Branchen nicht einmal 1.000 Euro verdient haben. Generell müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, die u.a. auf eine bessere Vereinbarung von Job und Familie abzielen. In jenen Ländern, wo dies der Fall ist, gebe es auch höhere Geburtenraten und weniger "Karriereknicks" bei den Frauen. Die neue Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz gehe Ende September in die Begutachtung und soll am 24. Oktober im Ministerrat sein.

Sodann ging die Gleichbehandlungsanwältin Ingrid Nikolay-Leitner auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten ein. Nachdem die neuen Diskriminierungstatbestände hinzugekommen sind, gab es tatsächlich zunehmend Unsicherheit darüber, wofür die GBA nun zuständig ist. Es war daher sehr wichtig, dass nur eine Anlaufstelle gebildet wurde, wo man mit jeder Diskriminierung hingehen kann (außer Behinderung). Innerhalb des Büros stehen aber dann spezielle Expertinnen für die einzelnen Bereiche zur Verfügung. Das Gesetz sei wesentlich komplizierter geworden seit dem Jahr 2004, wodurch sehr viel mehr Unterstützung durch die Anwaltschaft erforderlich wurde. Momentan halte sie die Konsolidierung der bestehenden Regionalbüros für sehr wichtig.

Ihre Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass strukturelle Maßnahmen, wie z.B. jede Art von Gleichstellungsplan, wichtig seien, damit sich Frauen nicht individuell beschweren müssen. Wenn es um Beschwerden hinsichtlich des Einkommens ging, dann war Bereitschaft der Unternehmen relativ groß, mit der GBA zu verhandeln. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft war sehr erfolgreich bei innerbetrieblichen Verhandlungen, erklärte Nikolay-Leitner, da die Vertraulichkeit gewahrt werde. 

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

G-Vorschläge zur Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik

Trotz aller Bekenntnisse zu Gleichberechtigung und Frauenförderung sei nach der Nationalratswahl 2006 die ohnehin niedrige Frauenquote im Nationalrat weiter gesunken, stellte Abgeordnete Brigid Weinzinger in einem G-Antrag kritisch fest. Sie betrage seit dem 31. Oktober 2006 31,2 % (57 weibliche Nationalratsabgeordnete). Diese Situation sei aus der Sicht der Grünen unhaltbar. Es müsse endlich zu effektiveren Maßnahmen kommen, damit mehr Frauen in politische Entscheidungsgremien, insbesondere den Nationalrat, gelangen. Die Grünen bringen deshalb einen Gesetzesantrag ein, der einen Teil der Parteien- bzw. der Klubfinanzierung an Frauenquoten bindet. Darin wird mittels eines Bonus-Malus-Systems eine hohe Frauenquote in den Nationalratsklubs der Parteien finanziell belohnt, eine niedrige Frauenquote führt zu Kürzungen bei den Förderungen. Überdies gibt es gesonderte Mittel für Parteien, die einen Aktionsplan zur Frauenförderung beschließen sowie für Bildungsveranstaltungen, die auf eine verstärkte politische Beteiligung von Frauen abzielen.

Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach von einer durchaus interessanten Überlegung. Es wäre sinnvoll, sich noch intensiver mit dieser Frage zu beschäftigen, und zwar im Rahmen einer ExpertInnenenquete. Aus diesem Grund brachte er einen Vertagungsantrag ein.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) unterstützte die Intention, wonach mehr Frauen in den politischen Gremien vertreten sein sollten. Sie halte allerdings weniger von einer "Kopfprämie" für Frauen, weil dann auch alle anderen Gruppen solche Forderungen stellen würden. Entscheidend wäre es ihrer Meinung nach, junge Frauen und Mädchen schon viel früher für die Politik zu interessieren.

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (V) konnte sich einigen Punkten des Antrags durchaus anschließen und sprach sich auch für eine ausführlichere Diskussion über dieses Thema aus.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) meinte, sie wäre auch froh, wenn es mehr Frauen in der Politik geben würde. Allerdings bezweifle sie, ob der von den Grünen vorgeschlagene Weg gangbar sei, da direkter Einfluss auf die einzelnen Parteigremien genommen werden soll.

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.(Schluss)