Parlamentskorrespondenz Nr. 680 vom 27.09.2007

Nationalrat: Zwei Anträge in Erster Lesung

Wien (PK) – Abschließend nahm der Nationalrat zwei Anträge der FPÖ in Erster Lesung in Verhandlung.

Erste Lesung des Antrags 264/A

Man habe den Antrag auf Änderung des Einkommensteuergesetzes eingebracht, weil sich Leistung wieder lohnen müsse, argumentierte Abgeordneter THEMESSL (F). Eine vorgezogene Steuerreform würde nicht nur die kleinen und mittleren Betriebe entlasten, sondern auch zur dringend notwendigen Kaufkraftsteigerung beitragen. Vor kurzem konnte man auch in den Medien lesen, dass das monatliche Nettoeinkommen 2006 in Österreich geringfügig unter dem Wert von 1992 liege, zeigte Themessl auf. Er forderte daher u.a. die Ausdehnung der fünf steuerfreien Überstunden auf zehn, um kurzfristig auf gute Auftragslagen reagieren zu können.

Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) merkte gegenüber seinem Vorredner an, dass man sich anschauen müsse, welche Auswirkungen diese Initiative auf die Volkswirtschaft und das Beschäftigungsniveau habe. Er denke, dass für eine Hebung des Kaufkraftniveaus eine hohe Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten wesentlich besser sei als eine eindimensionale und punktuelle Maßnahme im Bereich der Überstunden. Außerdem wäre es wesentlich wichtiger, das Augenmerk auf die TeilzeitarbeitnehmerInnen zu lenken und auf eine Senkung der Quote hinzuwirken. Diese Fragen sollten besser im Rahmen einer Steuerreform behandelt werden.

Abgeordneter SIEBER (V) sprach von einem interessanten Vorschlag, denn Leistung solle sich natürlich rentieren. Er schlug vor, diesen Antrag ausführlich im Finanzausschuss zu diskutieren und sich die Auswirkungen und Kosten näher anzusehen. Seine Fraktion stehe jedoch für eine Gesamtlösung, "einen Fleckerlteppich" werde es nicht geben.

Dieser Antrag sei ein gutes Beispiel dafür, wie populistische und oberflächliche Politik gemacht wird, merkte Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) kritisch an. Es gebe nur einen "beschränkten Kuchen" an bezahlter Arbeit und dieser sei derzeit ungerecht verteilt. Außerdem gebe es in Österreich bereits jetzt eine steigende Tendenz bei den Überstunden, im Vorjahr wurden 340 Millionen Überstunden geleistet. Wenn man dies dividiert durch eine 40-Stunden-Arbeitswoche, dann wäre es möglich, 170.000 neue Stellen zu schaffen.

Der Antrag der Freiheitlichen gehe in die richtige Richtung, aber nicht weit genug, stellte Abgeordneter SCHALLE (B) fest. Obwohl bereits jetzt im Durchschnitt 20 Überstunden pro Monat geleistet werden, wollen die Mitarbeiter noch mehr machen. Dies führte Schalle auf die Preissteigerungen bei den Grundnahrungsmitteln bis hin zu Benzin und Energie zurück. Gerade Menschen mit kleinen Einkommen wollten nicht bis zur Steuerreform 2010 warten. Er glaube, dass in der Vergangenheit zu viel für die Großen gemacht wurde und zu wenig für die Kleinen.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Erste Lesung des Antrags 291/A

Abgeordneter STRACHE (F) zitierte zunächst aus dem Buch der deutsch-türkischen Soziologin Necla Kelek, die sich mit dem Thema Zwangsehen befasste. Sie meint, dass es 40 Jahre keine Integration gab, sondern nur das Stichwort Multikulturalität. Dass aber in bestimmten Kulturen täglich Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsverheiratungen begangen werden, scheine viele nicht zu interessieren. Sie fordert auch, dass Migranten, die seit Generationen hier leben, sich endlich für die westliche Gesellschaft entscheiden müssen. Wenn Frauen – teilweise sogar unter Anwendung von Gewalt oder Todesdrohungen - gezwungen werden, eine Ehe einzugehen, dann sei dies eine schwere Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte, betonte Strache, und dagegen müsse man Stellung beziehen. Ein weiteres Problem sei, dass viele afrikanische Asylwerberinnen gezwungen würden, als Prostituierte zu arbeiten. Aus diesem Grund seien klare Regelungen im Strafgesetzbuch notwendig, forderte Strache.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) forderte seinen Vorredner auf, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen und wies darauf hin, dass gerade in Wien sehr viel unternommen werde, um etwa den afrikanischen Aslywerberinnen zu helfen. Er erinnerte ihn zudem daran, dass im Jahr 2006 genau in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung beschlossen wurde und die Nötigung zu Zwangsehen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Diskutieren könnte man darüber, ob in solchen Fällen unmittelbar die Ehescheidung durchgeführt werden soll.

Auch Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) verwies darauf, dass für den Bereich der Zwangsehen bereits eine gesetzliche Verschärfung erfolgte. Interessant sei, dass sich der Abgeordnete Strache nur auf dieses Thema konzentriere und eine ganze Reihe von Gewaltakten gegen Frauen nicht eine solche Aufmerksamkeit bekommen. Als Beispiel nannte sie, dass Opfer von Menschenhandel, Schlepperei und Zwangsehen Aufenthaltsrechte erhalten sollten. Außerdem würden die Frauen, die als Ehegattinnen nach Österreich geholt werden andere Sachen brauchen, und zwar geeignete Beratungsstellen und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, um vom Ehemann unabhängig zu sein.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) unterstützte den Antrag der Freiheitlichen an. Er halte es für sinnvoll, dem Sachverhalt einer erzwungenen Ehe einen eigenen, detaillierten Paragraphen zu widmen. Diskutieren müsste man noch über den Bereich, wo der Paragraph angesiedelt wird und über den Umfang der Regelung.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Im Anschluss daran fand noch eine weitere Sitzung (32.) statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)