Parlamentskorrespondenz Nr. 699 vom 05.10.2007

Vorlagen: Familie

Kinderbetreuungsgeld: Unterschiedliche Anträge von ÖVP und SPÖ

ÖVP und SPÖ haben unterschiedliche Anträge zur Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eingebracht (310/A, 312/A). Beide Anträge haben gemeinsam, dass eine Flexibilisierung des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, die Anhebung der jährlichen Zuversdienstgrenze von 14.600 € auf 16.200 € sowie eine Einschleifregelung für Kindergeld-Rückzahlungen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze vorgeschlagen werden. Wer Kinderbetreuungsgeld über einen verkürzten Zeitraum bezieht – 15 Monate für einen Elternteil plus 3 Monate für den zweiten Elternteil – soll demnach ab kommendem Jahr monatlich 800 € statt 436 € erhalten. Dieses neue Kurzleistungsmodell wird auch Eltern offen stehen, deren Kinder vor dem 1. Jänner 2008 geboren sind, eine Nachzahlung von Kinderbetreuungsgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Abweichend vom ÖVP-Antrag spricht sich die SPÖ darüber hinaus für eine Alternativregelung zur Zuverdienstgrenze aus. Geht es nach SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl und ihren FraktionskollegInnen sollen unselbständig Beschäftigte auch dann Kinderbetreuungsgeld erhalten, wenn sie die Zuverdienstgrenze überschreiten, sofern sie ihre Arbeitszeit im Jahresschnitt auf drei Fünftel der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit reduzieren. Weiters drängt die SPÖ darauf, AlleinerzieherInnen die Kurzleistung 18 Monate lang zu gewähren und subsidiär Schutzberechtigte nach dem Asylgesetz, die eine Grundversorgung erhalten, in das Kinderbetreuungsgeldgesetz einzubeziehen.

Grüne urgieren Gesamtkonzept für Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag (338/A[E]) die Bundesregierung auf, ein Gesamtkonzept zur Förderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen in Österreich vorzulegen. Das Konzept soll Betreuungsplätze für Kinder aller Altersstufen berücksichtigen und sowohl einen Finanz-, als auch einen zeitlichen Stufenplan für einzelne Ausbauschritte beinhalten.

Grüne wollen geänderte Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds

In einem weiteren Entschließungsantrag (359/A[E]) treten die Grünen für eine Reform der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds ein. Unter anderem plädieren sie dafür, neben den Beiträgen unselbständig Erwerbstätiger bzw. ArbeitgeberInnen zur Finanzierung des FLAF auch andere Wertschöpfungskomponenten wie Erträge aus Kapital- und Vermögenseinkünften heranzuziehen. Überdies fordern Abgeordnete Sabine Mandak und ihre FraktionskollegInnen mehr Beitragsgerechtigkeit und machen in diesem Zusammenhang geltend, dass die Balance zwischen Beitragsleistenden und Leistungsbeziehenden zuletzt - insbesondere durch die Umstellung vom Karenzgeld auf das Kinderbetreuungsgeld - verschoben worden sei.

Grüne beantragen Einführung eines "Vatermonats"

Die Grünen schlagen in einem Gesetzesantrag (357/A) die Einführung eines "Vatermonats" anlässlich der Geburt eines Kindes vor. Konkret sollen männliche Arbeitnehmer nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf vier Wochen Freistellung von der Arbeit gegen Entfall der Bezüge zur Pflege und Betreuung des Kindes erhalten. Voraussetzung wäre, dass sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben oder die Obsorge für das Kind inne haben. Gleichzeitig sollen Väter für diesen Zeitraum eine Ersatzleistung von 800 € aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds erhalten. Die Grünen begründen ihre Initiative damit, dass der Vater bei Inanspruchnahme des Vatermonats sofort nach der Geburt eine enge Beziehung zu seinem Kind knüpfen und von Anfang an die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen kennen lernen könne. Bei voller Inanspruchnahme des Vatermonats würde eine Umsetzung des Antrags den Grünen zufolge 4 Mill. € kosten.

Grüne: Kinderrechte in die Verfassung

Ein weiteres Anliegen der Grünen ist die verfassungsrechtliche Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention (366/A[E]). Abgeordnete Barbara Zwerschitz und ihre FraktionskollegInnen beklagen, dass bereits 15 Jahre lang auf diesen Schritt gewartet werde. Als wesentliche Kerninhalte der Konvention nennen die Grünen unter anderem das Recht jedes Kindes und jedes Jugendlichen auf Anerkennung als Rechtspersönlichkeit, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung, die Berücksichtigung des Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bei gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, das Recht auf Partizipation, den Anspruch auf Schutz und Fürsorge und das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Wichtig ist es den Grünen auch, das Kinder- und Jugendrechte nicht im Ehe- und Familie-Kapitel des Grundrechtskatalogs, sondern bei den Gleichheitsrechten verankert werden.

Grüne gegen weitere Jugendförderung des Bundes für den RFJ

In einem Entschließungsantrag (367/A[E]) wenden sich die Grünen gegen eine weitere Förderung des Rings Freiheitlicher Jugendlicher (RFJ) nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz. Als Begründung für diese Forderung führen die Grünen an, dass der Ring Freiheitlicher Jugend in mehreren Bundesländern deutlich von rechtsextremen Positionen bestimmt sei, und listen entsprechende Aktivitäten auf. Da sich der Ring Freiheitlicher Jugend bis dato nicht unmissverständlich von den Aussagen und Aktivitäten seiner Mitglieder distanziert und keine personellen Konsequenzen gezogen habe, müsse davon ausgegangen werden, dass sich die Mitglieder des RFJ nicht an die eigenen Statuten gebunden fühlen, heißt es in den Erläuterungen zum Antrag. Generell sprechen sich die Grünen für eine Evaluierung der Tätigkeiten von parteipolitischen Jugendorganisationen durch eine unabhängige und weisungsfreie Institution aus. (Schluss)