Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 08.10.2007

Vorlagen: Familie

Familie & Beruf Management GmbH: Zuständigkeiten werden klar geregelt

Die Regierung schlägt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" vor. Konkret soll klar gestellt werden, dass die Agenden für die Gesellschaft – in Anlehnung an das Bundesministeriengesetz – in die Kompetenz des neuen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend fallen; das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erhält ebenso wie der Bereich Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt ein Mandat im Aufsichtsrat (227 d.B.).

Höhere Familienbeihilfe für drittes, viertes und jedes weitere Kind

Die Regierung will die Förderung für kinderreiche Familien erhöhen. Konkret ist vorgesehen, ab 1. Jänner 2008 für das dritte Kind einen Zuschlag zur Familienbeihilfe von 35 € und für das vierte und jedes weitere Kind einen Zuschlag von 50 € zu zahlen (bisher einheitlich 25,5 €). Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze für den Erhalt des Mehrkindzuschlags, der einkommensschwachen Familien mit drei oder mehr Kindern gebührt, von rund 45.000 € jährlich auf 55.000 € angehoben.

Darüber hinaus sieht die Regierungsvorlage (228 d.B.) vor, das Einkommen, das Studierende beziehen können, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren, von jährlich 8.725 € auf 9.000 € zu erhöhen und den notwendigen Leistungsnachweis für Studierende nach dem ersten Studienjahr an studienrechtliche Vorschriften anzupassen. Ebenso sollen künftig arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, geringfügige Einkünfte beziehen dürfen. Die durch die verstärkte Förderung von Mehrkindfamilien entstehenden Mehrkosten für den Familienlastenausgleichsfonds werden mit 35,4 Mill. € veranschlagt.

Auch Regierung will Kinderbetreuungsgeld flexibilisieren

Nicht nur Abgeordnete von SPÖ und ÖVP, auch die Regierung hat einen Vorschlag zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes eingebracht, der jenen Eltern entgegenkommt, die anlässlich der Geburt eines Kindes nur für kürzere Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigen möchten (229 d.B.). Demnach soll es künftig neben der klassischen Bezugsvariante von Kinderbetreuungsgeld (36 Monate lang 436 €), auch zwei weitere Varianten – 18 Monate lang 800 € bzw. 24 Monate lang 624 € –  geben, wobei die Auszahlung an einen Elternteil in der ersten Alternativvariante auf maximal 15 Monate und in der zweiten Alternativvariante auf maximal 20 Monate beschränkt ist. Auch Eltern, deren Kinder vor dem 1. Jänner 2008 geboren wurden, sollen umsteigen können.

Analog zu den Anträgen von SPÖ und ÖVP (siehe PK 699/2007) sieht die Regierungsvorlage darüber hinaus eine Anhebung der jährlichen Zuverdienstgrenze von 14.600 € auf 16.200 € sowie eine Einschleifregelung für Kindergeld-Rückzahlungen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze vor. In diesem Sinn wird das Kinderbetreuungsgeld künftig lediglich um den die Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag reduziert. Die Gesamtkosten für das Kinderbetreuungsgeld werden im Vollausbau nach Schätzung der Regierung 918,6 Mill. € betragen. (Schluss)