Parlamentskorrespondenz Nr. 775 vom 23.10.2007

Vorlagen: Inneres

Abfragen aus dem Vereinsregister sollen erleichtert werden

Eine Änderung des Vereinsgesetzes (263 d.B.) dient der Erleichterung und Vereinfachung von Abfragen aus dem öffentlichen Teil des Vereinsregisters. Bei der Suche nach einem Verein wird es künftig nicht mehr notwendig sein, den Vereinsnamen wort- oder zeichengetreu wiederzugeben. Es soll genügen, d en Verein nach seinem Namen in Verbindung mit dem Vereinssitz soweit zu bestimmen, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Die Neuerung verursacht Investitionskosten, denen aber Einsparungen durch die personelle Entlastungen der Vereinsbehörden gegenüberstehen. (Schluss)