Parlamentskorrespondenz Nr. 795 vom 30.10.2007

Rechnungshofausschuss debattiert Rolle der Chefärzte

Chefärzte sind unverzichtbar, aber sie sollen effizienter arbeiten

Wien (PK) - Letzter Diskussionspunkt im heutigen Rechnungshofausschuss war die Frage, wie die Chef- und Kontrollärzte ihre Aufgaben im Dienst der Krankenversicherungsträger erfüllten. Dabei stellte Rechnungshofpräsident Josef Moser gegenüber der Ansicht des Abgeordneten Faul (S), man brauche Chefärzte nicht, die ohnehin nur "wie Computer" Medikamente bewilligten, fest, es handle sich beim chefärztlichen Dienst um ein zweckmäßiges Instrument der Krankenkassen zur Eindämmung von Kosten. Die chefärztliche Bewilligungs-, Beratungs-, Kontroll- und Begutachtungstätigkeit sei für die Krankenversicherungen unverzichtbar, sagte auch der Präsident des Hauptverbands Josef Kandlhofer, der den Abgeordneten gemeinsam mit Sektionschef Clemens Auer als Auskunftsperson zur Verfügung stand. Präsident Moser regte eine verstärkte Kooperation der Krankenversicherungsträger sowie eine durchgehende und einheitliche Leistungserfassung des chefärztlichen Dienstes an. Zugleich unterstrich er auch die Notwendigkeit von Effizienzsteigerungen bei den Chefärzten, insbesondere bei den Kontrollen der Arbeitsunfähigkeit. Als Probleme sah Präsident Moser die Nebenbeschäftigungen von Chefärzten und deren Sondergebühren und erhielt dabei Unterstützung von Abgeordnetem Günter Kräuter.

Rechnungshofbericht III-8 d.B. wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Ebenfalls einhellig vertagten die Abgeordneten die Berichte III-79. d.B. und III-86. d.B.

Positiv hob der Rechnungshofpräsident die Einführung einer Dienstprüfung als Voraussetzung für die Definitivstellung von Chefärzten und die Definition des chefärztlichen Rollenbildes hervor, drängte aber weiter auf eine Strukturbereinigung und auf den Einsatz der elektronischen Kommunikation bei der Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit. Generell zeige die Entwicklung im chefärztlichen Dienst, dass die Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen zu bemerkenswerten Effizienzsteigerungen führe.

In der Debatte erbaten die Abgeordneten Anna Höllerer (V) und Alois Gradauer (F) Auskunft über das neue System bei der Bewilligung von Heilmitteln, wobei sich Höllerer für die Zeitersparnis der Patienten interessierte und nach Möglichkeiten erkundigte, die elektronische Kommunikation zwischen Ärzten und Chefärzten auch auf andere Bereiche auszudehnen. Gradauer (F) problematisierte die Position der behandelnden Ärzte zwischen Patient und Chefarzt.

Generaldirektor Josef Kandlhofer nannte die Neuregelung der chefärztlichen Bewilligungspflicht bei Arzneimitteln eine Erfolgsgeschichte. Ihre Aufrechterhaltung habe sich zweifelsfrei als notwenig erwiesen. Der neue Bewilligungsservice mache es möglich, 90 % der Bewilligungen elektronisch zwischen Arzt und Chefarzt zu erledigen. Die Patienten ersparten sich nun Jahr für Jahr nahezu fünf Millionen Mal den Weg zu ihrer Krankenkasse. In 99,5 % der Fälle betrage die Erledigungsdauer für Bewilligungen durchschnittlich 5,8 Minuten, berichtete Generaldirektor Kandlhofer.

Bundeseinheitliche Standards wurden etwa in der Randzeitenabdeckung eingeführt. Außerhalb der Dienstzeiten erledigt die Krankenversicherung der Eisenbahner oder jene der Gewerblichen Wirtschaft für alle anderen Versicherungen die chefärztliche Arzneimittelbewilligung. Die von Abgeordnetem Christian Faul (S) aufgeworfene Frage nach der Seriosität einer chefärztlichen Beurteilung steht für Kandlhofer auch in so kurzer Zeit außer Zweifel, da der jeweilige Arzt dem Chefarzt die notwendigen Informationen zur Verfügung stelle. Beim Thema Ausbildung der Chefärzte erinnerte Generaldirektor Kandlhofer an die Einführung einer verpflichtenden dreiteiligen Basisausbildung.

Sektionschef Clemens Auer erinnerte als Auskunftsperson zunächst an den Kostendämpfungseffekt von 250 Mill. € bis 300 Mill. € durch das Arzneimittelpaket 2003. Das neue, patientennähere System der Arzneimittelbewilligung sei transparenter denn je. Die Bewilligungspflicht gelte für Medikamente, die für besondere Therapien notwendig und zumeist sehr teuer seien. Die Verantwortung für den Einsatz dieser Medikamente liege bei den Ärzten. Bei all diesen Neuerungen seien Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden. Der Sektionschef hielt es aber für notwendig, bei den Sozialversicherungen bundeseinheitliche Kriterien in der Bewilligungspraxis einführen.

Abgeordneter Christian Faul (S) sah das Grundproblem bei der Medikamentenbewilligung durch Chefärzte darin, dass es Ärzte gebe, die sparen wollten, aber auch solche, die nicht sparten, sondern den Patienten jene Medikamente verschrieben, die ihnen andere Ärzte nicht verschreiben würden. In diesem Zusammenhang ließ Faul Kritik am Bewilligungssystem erkennen, da er es für sinnlos hielt, Chefärzte zu haben, die auf Grund der Informationen der Ärzte ohnehin entscheiden wie Computer.

Sektionschef Clemens Auer bedauerte den Widerstand der Ärztekammer gegen ein Monitoring-System, das es erlauben würde, zu kontrollieren, was Ärzte verschreiben.

Generaldirektor Kandlhofer kündigte die Ausweitung des elektronischen Meldesystems auf die Arbeitsunfallmeldung an und teilte mit, dass die Unterlagen bei der Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit wesentlich verbessert wurden. Die Vereinheitlichung des Systems sei notwendig, es werde daran gearbeitet, individuelle Unterschiede zwischen den einzelnen Ärzten zu vermindern. Abgeordnetem Gernot Hauser sagte Generaldirektor Kandlhofer, jeder Patient habe auf Grund des neuen Erstattungskodex die gleiche Chance, das für ihn bestmögliche Medikament zu bekommen.

Weitere Fragen aus dem Tätigkeitsbericht 2006

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder zum Rechnungshofbericht 2006 galten der Pensionsvorsorge der Notenbank und den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der öffentlichen Finanzkontrolle.

Abgeordneter Josef Bucher (B) unterzog das Pensionsvorsorgesystem der Oesterreichischen Nationalbank insofern scharfer Kritik, als er von hohen Verwaltungskosten bei geringen Erträgen und der Aufrechterhaltung von Pensionsprivilegien sprach. Abgeordneter Alois Gradauer (F) fügte hinzu, die Pensionsharmonisierung habe zwar bei den Bundesbeamten, nicht aber in der OeNB gegriffen. Die OeNB-Bediensteten erhielten weiterhin wesentlich höhere Pensionen 15-mal pro Jahr.

Rechnungshofpräsident Josef Moser informierte die Ausschussmitglieder, die durchschnittliche OeNB-Pension habe 2006 74.630 € betragen, während die Höchstpension gemäß ASVG 34.700 € jährlich ausmachte. Die Entschließung des Nationalrates zur Ausrichtung der Pensionen neu eintretender Nationalbankbediensteter am ASVG sei nicht ausreichend umgesetzt worden, die Sonderbegünstigungen für Nationalbankbedienstete seien unangetastet geblieben. Der Rechnungshof empfehle daher, die Harmonisierung des Pensionssystems der Nationalbank mit dem ASVG fortzuführen.

Kritikwürdig sei auch die Performance des OeNB-Pensionssystems. Die Veranlagungen zeigten unterdurchschnittliche Erträge, insbesondere wegen unterdurchschnittlich erfolgreicher Immobilieninvestments.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) brachte die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Verbesserung der öffentlichen Finanzkontrolle zur Sprache, insbesondere für eine bessere Kalkulation der Folgekosten gesetzgeberischer Maßnahmen sowie zur Weiterentwicklung des Finanzmanagements.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erläuterte die Kriterien, nach denen der Rechnungshof vorgehe, wenn er bei der Begutachtung von Regierungsvorlagen Kostenkalkulationen beurteile. Es handle sich um eine Plausibilitätsprüfung, erklärte Moser, wobei er auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien drängte. Wenn die Haushaltsrechtsreform zu mittelfristigen Kalkulationen führen soll, werde es notwendig sein, so Moser, in der öffentlichen Finanzkontrolle Ausgaben nicht nur nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern auch Nachhaltigkeitsrisikoanalysen anzustellen. (Schluss)