Vorlagen: Justiz
Strafrechtsänderungsgesetz: Im Kampf gegen die Korruption
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 (285 d.B.) werden zum einen die Normen im Kampf gegen die Korruption weiter entwickelt und an internationale Vorgaben angenähert, zum anderen werden Anpassungen an neue technische Gegebenheiten im Computerstrafrecht vorgenommen. Im einzelnen werden ein einheitlicher Amtsträgerbegriff eingeführt, die Definition des "Schiedsrichters" verankert, die Tatbestände der Geschenkannahme bzw. der Bestechung im Zusammenhang mit Bediensteten und Beauftragten eingeführt und der Tatbestand der Geschenkannahme durch Beamte ausgeweitet. Von der Vorlage nicht umfasst ist die Kriminalisierung der aktiven und passiven Bestechung von inländischen Abgeordneten; diese soll, wie es heißt, einer gesonderten Initiative des Nationalrats vorbehalten bleiben.
Exekutionsordnungs-Novelle 2008: Ein weiterer Reformschritt
Aus der Sicht des Justizressorts wird mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2008 (295 d.B.) ein weiterer Reformschritt auf dem Gebiet des Exekutionsrechts gesetzt. Schwerpunkt der Vorlage ist die Zwangsverwaltung von Liegenschaften, die – im Interesse der Gläubiger wie der Schuldner – an die Erfordernisse eines modernen und schlanken Verfahrens angepasst werden soll. Außerdem sollen der Einsatz der EDV ausgeweitet und die Entlastung der Gerichte vorangetrieben werden. (Schluss)