Parlamentskorrespondenz Nr. 862 vom 14.11.2007

Vorlagen: Verfassung

Regierung schlägt Novellierung des Signaturgesetzes vor

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sollen adaptiert werden. Die Regierung schlägt dem Nationalrat vor, die gesetzlichen Bestimmungen zu vereinfachen und "abzuschlanken" (293 d.B.). Damit soll die Verbreitung elektronischer Signaturen forciert werden.

Konkret ist etwa vorgesehen, die Aufsicht über Zertifizierungsanbieter zu lockern, Informationspflichten gegenüber der Verwaltung zu reduzieren und die Identifizierung von Personen bei der Ausstellung qualifizierter Signaturen zu erleichtern. Gleichzeitig soll der Begriff sichere Signatur durch qualifizierte Signatur ersetzt werden. Neu ist darüber hinaus, dass neben natürlichen Personen künftig auch juristische Personen Signatoren werden können. Qualifizierte Zertifikate bleiben allerdings weiterhin auf natürliche Personen beschränkt.

BZÖ beantragt Volksbefragung über EU-Reformvertrag

Nach Ansicht des BZÖ sollte über den EU-Reformvertrag eine Volksbefragung gemäß Art. 49b Bundes-Verfassungsgesetz abgehalten werden. Die AntragstellerInnen argumentieren, man versuche der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und ihr einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden EU-Reformvertrag vorzulegen. Mehr als 70 % der ÖsterreicherInnen würden sich für die Durchführung einer Volksabstimmung aussprechen, nur 14 % würden die Meinung der Regierungsparteien teilen, wonach das Parlament im Alleingang über den EU-Reformvertrag entscheiden soll. Da somit in Österreich die Abhaltung eines Referendums scheitern werde, sähen es die BZÖ-Abgeordneten als ihre Pflicht an, der Bevölkerung zumindest auf dem Wege der Abhaltung einer bundesweiten Volksbefragung die Möglichkeit zu geben, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. (465/A[E])

Flexiblere Regelungen für Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats

Die Bestimmungen über die Einberufung des Nationalen Sicherheitsrates und des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik sollen flexibler werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag aller fünf Fraktionen des Nationalrats vor (482/A). Der Bundeskanzler bzw. die Außenministerin sind künftig nicht mehr verpflichtet, die beiden Räte automatisch alle sechs Monate einzuberufen, sondern nur noch dann, wenn zumindest zwei Mitglieder es verlangen. Gleichzeitig wird eine eindeutige Grundlage für Entsendungen von Parteienvertretern geschaffen – jeder im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Partei stehen zumindest zwei Sitze in beiden Räten zu.

Bürgerinitiative fordert Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung

Geht es nach einer dem Nationalrat vorgelegten Bürgerinitiative, soll der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden. Initiiert wurde die Bürgerinitiative von der Präsidentin des Verbandes Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT), Gerda Matias, 1.418 Unterstützungserklärungen liegen vor. (15/BI) (Schluss)