Parlamentskorrespondenz Nr. 872 vom 16.11.2007

Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2008

Agrarpolitische Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2007

Wien (PK) - Im Bericht über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2008 geht es in erster Linie um die agrarpolitischen Konsequenzen, die aus dem Grünen Bericht 2007 gezogen werden (III-92 d.B). Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes stellt hinsichtlich des finanziellen Ausmaßes das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik dar.

Neben einer Kurzdarstellung der allgemeinen Situation in der Land- und Forstwirtschaft und der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 (+ 15,2 % mehr Einkünfte) wird auch der neue Rechtsrahmen für das Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 skizziert. Dabei wird u.a. darauf hingewiesen, dass Österreich für die Periode 2007 bis 2013 rund 3,9 Mrd. Euro an ELER-Mitteln (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) zugesprochen bekommen hat. Diese werden außerhalb des Konvergenzgebietes (ehemaliges Ziel 1-Gebiet Burgenland) durchgehend mit etwas mehr als 50 % nationalen Mitteln kofinanziert. Das ergibt ein Volumen an öffentlichen Mitteln von rund 7,9 Mrd. Euro in der gesamten Periode. 2 % dieser Mittel werden als Technische Hilfe verwendet. Damit steht ein operatives Volumen von rund 7,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Pro Jahr sind das im Durchschnitt deutlich mehr als 1 Mrd. Euro.

Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2008

Die Bundesregierung bekennt sich gemäß LWG zu einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Um dessen Zielsetzungen gerecht zu werden und den agrarwirtschaftlichen, ökologischen, regionalen, sozialen sowie betriebsspezifischen Notwendigkeiten verstärkt Rechnung tragen zu können, sind zur Wahrung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarprodukte im EU-Binnenmarkt und zur weiteren Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik grundsätzlich folgende Maßnahmen und Instrumente vordringlich: eine effiziente und transparente Umsetzung der GAP-Reform und die Vereinfachung von Kontrolle und Verwaltung; die Umsetzung und Absicherung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes; eine optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumenten (z.B. Lebensmittelsicherheit und -qualität, Kennzeichnung); die Weiterführung des Bio-Aktionsprogramms; eine Verbesserung der Marktposition der Betriebe und des Agrarmarketings; die Verbesserung der Wettbewerbssituation im europäischen Binnenmarkt durch Anwendung von EU-Standards im gesamten EU-Raum; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit offensiven Exportstrategien; eine verstärkte Bildungs- und Beratungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum; die Konzentration der Forschung im Ressortbereich und effiziente Marktordnungsmaßnahmen.

EU-Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen

In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und dem Landwirtschaftsgesetz werden im Jahr 2008 - auch unter Bedachtnahme auf die Empfehlungen der § 7-Kommission – eine Reihe von Schwerpunktmaßnahmen als erforderlich angesehen. Im Bereich der EU-kofinanzierten Förderungsmaßnahmen stehen folgende Punkte im Mittelpunkt: die Förderung des ländlichen Raumes, die betriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung, die Berufsbildung, die Förderung in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten, die Agrarumweltförderung und die biologische Landwirtschaft (z.B. 4. Bio-Aktionsprogramm), die Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung bzw. Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Lebensqualität im ländlichen Raum und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (die Schwerpunkte sind Direktvermarktung, Infrastruktur, erneuerbare Energie- und Rohstoffpotentiale, Kulturlandschaft und Umwelt) sowie forstliche Maßnahmen und Investitionen.

Nationale Förderungsmaßnahmen

Auch auf nationaler Ebene bilden die Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einen Schwerpunkt. Die gestiegenen Anforderungen an die Beratung – insbesondere durch zahlreiche neue bzw. veränderte Förderungen und den Anpassungsbedarf für die landwirtschaftlichen Betriebe an die GAP-Reformbeschlüsse und EU-Erweiterung erfordern eine entsprechende finanzielle Ausstattung dieses Sektors. Im Jahr 2008 werden vom Ressort ca. 70 bundesweite Seminare für Beratungs- und Lehrkräfte angeboten. Besondere Bildungsmaßnahmen werden für Einkommenskombinationen, wie Urlaub am Bauernhof, Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen, Schule auf der Alm, Direktvermarktung, Biologische Landwirtschaft, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung in einzelnen Produktionsbereichen (Fleischproduktion, Milchproduktion, Tiergesundheit, etc.) angeboten.

Mit Beginn des Jahres 2006 hat das Lebensministerium ein neues Forschungsprogramm mit dem Titel PFEIL 10 (Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium für die Jahre 2006 bis 2010) aufgelegt. Das Forschungsprogramm soll als Entscheidungsgrundlage für Initiativen und Kooperationen, Ausschreibungen, Forschungsaufträge und Forschungsförderungen, somit für alle F+E-Aktivitäten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dienen. Das Lebensministerium ist auch am Aufbau von sechs ERA-NETs (europäische Forschungsprogramme mit transnationalen Forschungsfinanzierungen) beteiligt.

Weitere Schwerpunkte bilden die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau (z.B. Maßnahmen zur Erhaltung von wertvollem Genmaterial sowie zur Gesunderhaltung von Vermehrungssaatgut und –pflanzgut), die Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, bauliche und landtechnische Investitionen, die Förderung von Innovationen (z.B. Entwicklung und Verbreiterung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben bzw. die Förderung von Projekten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung), Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, Werbung und Markterschließung, die Förderung landtechnischer Maßnahmen (z.B. Vermittlung von zwischenbetrieblichem Maschineneinsatz) sowie die Forstwirtschaft.

Ein weiterer Abschnitt des Berichts befasst sich mit den EU-Marktordnungsmaßnahmen im pflanzlichen Bereich, im Vieh- und Fleischbereich sowie im Milchbereich. (Schluss)