Parlamentskorrespondenz Nr. 974 vom 06.12.2007

Nationalrat beschließt Neuordnung der Finanzmarktaufsicht

Kampf gegen Geldwäsche wird intensiviert

Wien (PK) – Die Finanzmarktaufsicht war in der jüngsten Vergangenheit mehrfach in die Kritik geraten. Verschiedene öffentlich diskutierte Vorkommnisse führten zur Reform dieser Einrichtung, wie sie heute vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde. Zur Debatte stand die entsprechende Regierungsvorlage, die unter einem mit einem Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Banken durch Terroristen (z.B. Geldwäsche) sowie neue Regeln für die Finanzierungsgesellschaften für kleine und mittlere Unternehmen.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) übte heftige Kritik an der Neuregelung der Finanzmarktaufsicht, da diese seiner Meinung nach zu kurz greift. Er bracht daher einen Entschließungsantrag der Grünen ein, dessen Zielrichtung aus seiner Sicht eine echte und umfassende Reform bewirken würde. Die Grünen treten darin dafür ein, dass nur eine einzige Institution mit der Banken- und Versicherungsaufsicht befasst ist, und zwar die Österreichische Nationalbank. Die zweigleisige Lösung der Regierungsvorlage bringe eine Schnittstellenproblematik mit sich und führe zu Ungereimtheiten, argumentierte Rossmann. Die Geprüften müssten sich aus der Nationalbank zurückziehen, forderte er weiter, und bei den BankprüferInnen sei ein Rotationsprinzip erforderlich. Für die PrüferInnen sollte es seiner Meinung nach auch eine so genannte "Cool Down Phase" geben, da es nicht angehe, dass man dann in ein geprüftes Unternehmen wechsle. Rossmann fehlte auch die Sanierung der Anlegerentschädigung.

Abgeordneter DR. STUMMVOLL (V) erwiderte, keiner sollte so tun, als ob es eine perfekte Lösung gebe. Auch in der EU finde man kein Best-Practice-Modell. Die FMA werde eine unabhängige, weisungsfreie Behörde, die mit der österreichischen Nationalbank zu kooperieren habe. Es komme darauf an, ob dann die entsprechenden Personen den Gesetzesauftrag mit Leben erfüllen, sodass die Behörde mehr Biss und Effizienz bekommt. Nachdem Abgeordneter Rossmann das jüngste Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien angesprochen hatte, wonach die Republik zur Schadensgutmachung bei den von AMIS Geschädigten verurteilt wurde, konterte Stummvoll, in der Urteilsbegründung werde nicht auf ein Fehlverhalten der FMA Bezug genommen, sondern auf die Jahre 1999 und 2000.

Abgeordneter ZANGER (F) brachte einen Entschließungsantrag zum Bankwesengesetz ein, mit dem Ziel, die Entsendepraxis der Staatskommissäre zu verbessern. Darin werden unter anderem ein Qualifikationsprofil, ein Pflichtenkatalog, eine Rotationspflicht sowie Abberufungsmöglichkeiten und Strafbestimmungen gefordert. Zanger begrüßte das Mittelstandsfinanzierungsgesetz, da sich nun auch Private in Investmentfonds einbringen können. Kritik übte er jedoch an Basel II, da die darin festgelegten Auflagen von Klein- und Mittelbetrieben kaum erfüllbar seien. Die neuen Bestimmungen zur Geldwäsche bewertete er als völlig praxisfern.

Abgeordneter KRAINER (S) hielt die Reform der Finanzmarktaufsicht für dringend geboten und widersprach Abgeordnetem Stummvoll insofern, als er meinte, in beiden Urteilen sei selbstverständlich die FMA gemeint. Krainer befürwortete besonders die Hereinnahme der österreichischen Nationalbank in die Finanzmarktaufsicht und appellierte, künftig Personen in die Prüfbehörden zu berufen, die auch eine Ahnung vom Geschäft haben.

Abgeordneter BUCHER (B) vertrat die Auffassung, dass die SPÖ nun die Notenbank und die ÖVP die FMA bekommen werde. Inhaltlich geht Bucher zufolge die Reform jedoch an den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses vorbei. Bucher unterstützte daher vollinhaltlich den Antrag der Grünen, den Abgeordneter Rossmann eingebracht hatte. Der BZÖ-Abgeordnete lehnte auch die Änderung des Bankwesengesetzes ab, und zwar hinsichtlich der Bestimmungen zu den Liquiditätsreserven der Primärbanken.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER sprach von einer substanziellen Reform der Finanzmarktaufsicht. Er begründete die nun festgelegte Struktur mit Nationalbank und FMA mit dem Hinweis auf die Kapitalmarktkrise im Sommer, die gezeigt habe, dass in Ländern, wo es eine Allfinanzmarktaufsicht gibt, diese nicht gegriffen habe. Mit dem nun vorliegenden Gesetz würden genau die Verantwortlichkeiten festgelegt, versuchte Matznetter die Bedenken zu zerstreuen. Der gesamte Prüfapparat sei bei der Nationalbank angesiedelt, und diese könne selbst prüfen. Die restlichen Teile der laufenden Bankbeobachtung würden einem Gesamtscreening mit laufender Bewertung unterzogen, erklärte Matznetter. Die Nationalbank sei verpflichtet, die Meldungen an die FMA weiterzugeben, und das spiele sich in einer dokumentierten Schnittstelle ab. Damit sei klar getrennt zwischen dem, der untersucht, und dem, der zu entscheiden hat. Das sei nicht nur rechtspolitische besser sondern mache auch die Entscheidungen der FMA besser.

Abgeordneter AUER (V) hob die Bedeutung der KMU für Wirtschaft und Beschäftigung in Österreich hervor und begrüßte, dass nun doch noch eine Lösung gefunden werden konnte, die Finanzierung in der Anfangs- und Aufbauphase abzusichern. Die Reform der Finanzmarktaufsicht unterstützte Auer ausdrücklich, meinte aber, wenn jemand eine Gaunerei machen will, dann werde meistens der Betrug vor der Lösung kommen. Er drückte seine Hoffnung aus, dass die internen Kontrollmaßnahmen in den Banken dementsprechend funktionieren.

Abgeordneter GRAF (F) kritisierte, bei der Stärkung der Finanzmarktaufsicht sei eine historische Chance vertan worden, die Regierung sei auf halbem Weg stehengeblieben. Der Redner warnte vor allem vor Interessenkonflikten durch die Betrauung der Nationalbank mit zusätzlichen Kompetenzen und wies auf die Verflechtung der geprüften Banken mit der Nationalbank hin. In einem Entschließungsantrag forderte er unter anderem auch eine Einbeziehung internationaler Kontrollen in die Finanzmarktaufsicht.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) meinte, wichtige Erkenntnisse seien im Untersuchungsausschuss gewonnen worden, aus denen nun die entsprechenden Lehren gezogen werden sollten. Man müsse die richtigen Schritte setzen, um zu signalisieren, dass auf diesem Gebiet wieder alles in Ordnung ist.

Abgeordneter BUCHER (B) brachte einen Abänderungsantrag betreffend Entfall des Paragraphen 25 Absatz 13 ein.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erklärte, es sei hier zu Versäumnissen gekommen, welche negative Auswirkungen auf die heimische Finanzwirtschaft gehabt hätten. Seiner Fraktion sei daran gelegen, hier gegenzusteuern, weshalb er hoffe, zu einem entsprechenden Kompromiss gekommen zu sein.

Für die Annahme der Vorlagen traten die Abgeordneten Mag. TRUNK, GARTLEHNER, KAIPEL und Dr. JAROLIM (sämtlich S) ein. Die gegenständlichen Novellierungen, mit denen der Kampf gegen die Geldwäsche verschärft würde, seien dringend notwendig und erforderlich, dem trage die Regierung Rechnung mit Verbesserungen, die den Finanzstandort Österreich stärken würden. Jarolim brachte zudem einen V-S-Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erneuerte die grüne Kritik an der mangelnden Behebung der im Zuge der Arbeit des Untersuchungsausschusses zutage getretenen Missstände. Hier hätte wesentlich entschlossener vorgegangen werden müssen, meinte der Redner, dies an konkreten Beispielen illustrierend. Man müsse mit den bisher stattgehabten Unsitten Schluss machen, heute werde an dieser Stelle eine große Chance vertan, schloss Kogler.

Die Gesetzesänderungen zur Reform der Finanzmarktaufsicht passierten den Nationalrat mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit. Ein Zusatzantrag des BZÖ wurde abgelehnt. Mehrheitlich angenommen wurde die Entschließung des Ausschusses. - Entschließungsanträge der Oppositionsparteien fanden hingegen keine Mehrheit und wurden abgelehnt.     

Die Änderung des Bankwesengesetzes und anderer Gesetze wurde unter Berücksichtigung eines V-S-Zusatzantrages mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mehrheitlich wurde ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz beschlossen.

(Schluss FMA/Forts. NR)