Parlamentskorrespondenz Nr. 1013 vom 17.12.2007

Vorlagen: Konsumentenschutz

Freiheitliche treten für Änderung der Gewährleistungsfristen ein

In einem F-Antrag fordert Abgeordneter Harald Vilimsky

eine Änderung des ABGB in Bezug auf die Gewährleistungsfristen (472/A). Zwar sei seit dem 1.1.2002 durch Paragraph 924 ABGB vorgesehen, dass die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt. Jedoch zeigten die bisherigen Erfahrungen in den Konsumentenberatungseinrichtungen, dass diese Frist zu kurz bemessen sei, gibt Abgeordneter Vilimsky zu bedenken. Diese Frist sollte daher auf 12 Monate ausgedehnt werden, sodass der/die Käufer/in innerhalb der ersten 12 Monate, solange der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist, einen Anspruch auf Gewährleistung hat.

S-V-Antrag betreffend Verbot von "Mosquito Sound System" in

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird in einem S-V-Entschließungsantrag ersucht, ein Verbot des Vertriebs, des Kaufs und Verkaufs, Besitzes und Einsatzes von "Mosquito Sound Systemem" in Österreich zu erwirken (488/A[E]). "Mosquito Sound System" ist ein in England entwickeltes Gerät, das einen sehr hohen, modulierten Ton um die 16 bis 18 KHz generiert. Während dieser hohe Ton für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren hörbar ist, können Personen über 25 Jahre diesen hohen Ton zumeist überhaupt nicht mehr wahrnehmen. Von den meisten Kindern und Jugendlichen wird der Ton als ausgesprochen unangenehm empfunden, wodurch auch der Effekt erreicht wird, dass Jugendliche tatsächlich den unmittelbaren Wirkungsbereich des sogenannten "Mosquito" verlassen. Nach Aussagen der Hersteller sollen damit bei einer Lautstärke von 5 dB über dem Hintergrundgeräusch (maximale Lautstärke 85 dB) Jugendliche von bestimmten Orten vertrieben werden.

Weltweit wurden bereits tausende dieser Geräte verkauft, der Großteil davon in Großbritannien. Dort können sie auch über eine Fernbedienung aktiviert oder mit Überwachungskameras verbunden werden. Diese Entwicklung sei ausgesprochen bedenklich, argumentieren die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. Geräten, die sich von vornherein pauschal gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene richten, müsse entgegengetreten werden. Auch über gesundheitliche Langzeitschäden gebe es noch keinerlei Untersuchungen.

Grüne für Änderung des Konsumentenschutzgesetzes

Eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes verlangt die G-Abgeordnete Bettina Hradecsni in einem Antrag ihrer Fraktion (498/A). Paragraph 25 c soll in Hinkunft folgendermaßen lauten: "Tritt ein Verbraucher einer Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge, Garant oder Pfandbesteller bei (Interzession), so hat ihn der Gläubiger auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Unterlässt der Unternehmer diese Information, so haftet der Interzedent nur dann, wenn er seine Verpflichtung trotz einer solchen Information übernommen hätte." Die bisherige Regelung be zieht sich auf Rechtsgeschäfte, in denen ein Verbraucher als Interzedent für eine Verbindlichkeit auftritt, wobei "Interzedent" nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nur den Beitritt als Mitschuldner, Bürge oder Garant umfasst, während insbesondere Realschuldner qua Pfandbestellung nicht expressis verbis in der Aufzählung genannt sind.

In der Praxis führe dies zu Fällen, wo meist die Ehegattin für Kredite ihres (früheren) Ehegatten mit ihrem Liegenschaftsvermögen haftet, das ihr nur allzu oft zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient und daher in wirtschaftlicher Hinsicht keineswegs als Pfandsache disponibel war. Bei Inanspruchnahme der Haftungserklärung verliert sie nicht nur ihr oft mühsam und langjährig angespartes Liegenschaftsvermögen sondern auch die einzige Wohnmöglichkeit und ist – oft nach langjähriger Ehe – in ihrer Existenz bedroht. Eine unterschiedliche Handhabung der Aufklärungspflicht bei Mitschuldnern, Bürgen oder Garanten einerseits und dem Drittpfandbesteller andererseits entbehre jeder sachlichen Grundlage, argumentieren die Grünen. (Schluss)


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