Parlamentskorrespondenz Nr. 1027 vom 20.12.2007

15a-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung passiert Länderkammer

G-Antrag zur Vermeidung von Härtefällen angenommen - SPÖ dagegen

Wien (PK) - In einer weiteren (752.) Sitzung befasste sich die Länderkammer mit dem Kriegsopferversorgungsgesetz und der 15a-Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Bundesrätin BLATNIK (S) erläuterte die Inhalte der geplanten Novelle zum Kriegsopferversorgungsgesetz und zeigte sich mit dieser Neuregelung, die den Interessen der Betroffenen diene, zufrieden. Es sei nur eine kleine Änderung, die man heute beschließe, aber sie bedeute viel für die Betroffenen, unterstrich die Rednerin. Ihre Fraktion werde dem Entwurf daher selbstverständlich zustimmen.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

Im Zusammenhang mit der 15a-Vereinbarung erinnerte Bundesrätin KERSCHBAUM (G) an die diesbezügliche Debatte vor einem Jahr und zitierte aus den Wortmeldungen einzelner Bundesräte von S und V. Damals sei man grosso modo der Ansicht gewesen, dass Pflege ein elementares Recht darstelle und entsprechender Regelung bedürfe. Damals habe man eine Übergangsfrist beschlossen, diese sei aber nur teilweise genützt worden, was sie sehr schade finde. Hinzu komme, dass die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen nicht sonderlich hilfreich gewesen sei. Sie sei der Ansicht, dass jeder Mensch ein Anrecht habe, das Alter in Sicherheit zu genießen, daher sei ein Zugriff auf das Vermögen – egal, ob dabei eine Grenze in welcher Höhe auch immer eingezogen werde – abzulehnen. Kerschbaum vermisste ein Gesamtkonzept für die Pflege, dieses erwarte sie sich aber nach wie vor.

Bundesrat KALINA (S) machte geltend, dass die Politik "nach vielen Jahren des Ignorierens" endlich eine Lösung für die Pflegeproblematik gefunden habe, die legal und leistbar sei. Das neue Pflegemodell sei gemeinsam von Sozialminister Buchinger und Wirtschaftsminister Bartenstein sowie unter Einbindung von Finanzminister und Vizekanzler Molterer erarbeitet worden, betonte er. Molterer habe das Modell in der Vergangenheit auch immer wieder verteidigt.

Nunmehrige Einwände der ÖVP führt Kalina auf "billige Wahlkampfpolemik" zurück. Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll wolle kurz vor den Wahlen plötzlich "den guten Onkel spielen", nachdem es bislang in Niederösterreich die strengsten Regressforderungen im Bereich der Pflege gegeben habe, formulierte er. Kalina sieht darin eine "ungehörige Illoyalität" gegenüber der eigenen Partei. Kalina fragte sich darüber hinaus, warum die ÖVP die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung verzögern wolle, obwohl das Hilfswerk errechnet habe, dass legale Pflege künftig bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.000 € billiger als illegale Pflege kommen würde.

Bundesrat BIERINGER (V) forderte seinen Vorredner auf, "den Parteijargon in der Parteizentrale zu lassen". Im Bundesrat sei man gewohnt, sachlich zu diskutieren, sagte er. Im Übrigen wisse er als Bürgermeister einer 11.600 Einwohner zählenden Gemeinde, was Altenbetreuung und Pflege bedeute. Wals-Siezenheim sei mit einer Seniorentagesbetreuungsstätte und weiteren Pflegeeinrichtungen "spitze", das habe auch Sozialminister Buchinger in seiner frühen Funktion als Salzburger Soziallandesrat bestätigt.

Unverständnis äußerte Bieringer über die Weigerung der SPÖ, die Pflegeamnestie um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Ihm zufolge wäre dies notwendig, um der Verunsicherung der Bevölkerung entgegenzutreten.

Bieringer brachte in diesem Sinne einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der seiner Darstellung nach ursprünglich zwischen ÖVP und SPÖ akkordiert gewesen ist. Darin appelliert die ÖVP an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden, in einer Übergangsphase bei ihren Entscheidungen die schwierige Situation pflegebedürftiger Menschen zu berücksichtigen und von Strafen Abstand zu nehmen. Gleichzeitig sollen die Sozialversicherungsträger ihrem Wunsch nach Nachforderungen ebenso verzichten wie auf Schwerpunktaktionen zur Ausforschung illegaler Betreuungspersonen. Generell sollten jedwede Härten unter Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Nachsichtsmöglichkeiten vermieden werden.

Bundesrätin MÜHLWERTH (oF) sprach von einer "erbärmlichen Arbeit der Regierung". Es scheine Usus zu sein, zunächst etwas in der Regierung oder im Nationalrat abzusegnen und sich dann davon zu distanzieren, meinte sie. Im konkreten Fall komme die ÖVP nach Zustimmung im Nationalrat "plötzlich drauf", dass ihr die 15a-Vereinbarung doch nicht passe. All dies werde, so Mühlwerth, auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.

In Richtung ÖVP gab Mühlwerth zu bedenken, dass eine Pflegeamnestie vor Klagen der PflegerInnen ebenso wenig schütze wie vor Nachforderungen der Sozialversicherungen. Sie brachte daher einen eigenen Entschließungsantrag ein. Mühlwerth fordert die Regierung darin unter anderem auf, Förderungen für legale Pflege bei entsprechendem Bedarf auf die Pflegestufen 1 und 2 auszudehnen, Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit zu ergreifen, die Einkommensgrenze für Förderungen zu streichen und einen Rechtsanspruch für Förderwerber zu verankern. Der Antrag erhielt bei einer Abstimmung die zur rechtmäßigen Einbringung erforderliche Anzahl von Unterstützungen.

Bundesrätin SEITNER (S) wies darauf hin, dass an der Erarbeitung des vorliegenden Pflegemodells sehr viele Menschen mitgearbeitet hätten. Ihrer Meinung nach kann man dem Modell mit ruhigem Gewissen zustimmen, es schaffe nicht nur Rechtssicherheit, sondern sei in einem gewissen Rahmen auch leistbar. Scharfe Kritik übte Seitner am Verhalten der ÖVP. Ihrer Ansicht nach wäre es menschenunwürdig, zwei Systeme parallel aufrecht zu erhalten: ein legales und ein illegales.

Bundesrat SCHENNACH (G) hielt fest, das Thema Pflege sei in einem Land mit vielen alten Leuten "ein Stück harter Realität". Seiner Ansicht nach wäre es möglicherweise besser gewesen, es bei den individuellen Lösungen zu belassen, die Betroffene gefunden hätten, um mit dem "Pflegenotstand" fertig zu werden, statt unzulängliche "Scheinlösungen" vorzulegen.

Die Grünen hätten stets darauf verwiesen, dass die Pflegeamnestie zu kurz greife und verlängert werden müsse, brachte Schennach vor. Es gehe aber nicht an, dass der Bundesrat Verwaltungsbehörden zu einem Gesetzesbruch auffordere, wandte er sich gegen den Entschließungsantrag der ÖVP. Schennach brachte namens seiner Fraktion zwei eigene Entschließungsanträge mit ähnlicher Zielsetzung, aber anderer Formulierung ein. Zum einen urgieren die Grünen eine ausdrückliche Verlängerung der Pflegeamnestie, zum anderen sprechen sie sich dafür aus, Härten für Betroffene weitgehend zu vermeiden und Schwerpunktaktionen der KIAB sowie der Krankenversicherungsträger zu unterbinden.

Bundesrätin ROTH-HALVAX (V) wertete das vorliegende Pflegemodell insgesamt als unzureichend. Ihrer Auffassung nach sind die Fördersätze zu niedrig gegriffen und die Vermögensgrenze viel zu tief angesetzt. Dass sie mit ihrer Einschätzung richtig liege, wird ihr zufolge dadurch belegt, dass das Modell nur von wenigen Menschen angenommen werde.

Scharf zurückgewiesen wurde von Roth-Halvax der Vorwurf, die ÖVP würde im Bundesrat anders agieren als im Nationalrat. Es gebe ein freies Mandat für alle Mitglieder des Bundesrates, bekräftigte sie, jedem sei es unbenommen, ein soziales Gewissen zu haben. "Wir sind keine Marionetten." Auf das niederösterreichische Pflegemodell sei sie sehr stolz, sagte Roth-Halvax und verwies u.a. auf den Beratungsscheck, zusätzliche Förderungen und die Aufhebung der Vermögensgrenze. Ein Strafen illegaler PflegerInnen sei, so Roth-Halvax, für Niederösterreich unvorstellbar.

Bundesminister Dr. BUCHINGER wies die Bundesräte darauf hin, dass sie heute nicht über das 24-Stunden-Betreuungsmodell abstimmen, denn dies sei bereits im August verabschiedet worden. Heute gehe es um die 15a-Vereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern, wobei vor allem drei Neuerungen im Mittelpunkt stehen: die Verpflichtung der Länder zur Kofinanzierung, die Kostenaufteilung im Verhältnis 60 % (Bund) zu 40 % (Länder) sowie die Deckelung der Gesamtaufwendungen in der Höhe von 40 Mill. €. Der Bundesrätin Kerschbaum gegenüber räumte er ein, dass natürlich an einem Gesamtpaket von Pflege und Betreuung intensiv gearbeitet werde. Was die finanziellen Fragen angeht, so haben auch die Vertreter der Wirtschaftskammer bestätigt, dass das Modell nicht nur handhabbar, sondern dass die Mehrkosten in der Höhe von ca. 30 € pro Person überschaubar sind. Wenn man die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung noch dazu zählt, dann wird die legale Lösung in vielen Fällen sogar noch billiger sein als die bisherige Variante, unterstrich Buchinger.

Was die Entschließungsanträge des Bundesrates angeht, so werden damit keine Probleme gelöst, gab der Sozialminister zu bedenken, die Pflegeamnestie könne dadurch nicht verlängert werden. Er bat noch darum, dem neuen Modell, das gemeinsam erarbeitet wurde, eine faire Chance zu geben. Sollte die Evaluierung im Sommer ergeben, dass Verbesserungen notwendig sind, dann werden diese auch umgesetzt, versprach Buchinger.

Bundesrat KONECNY (S) warf der ÖVP eine verantwortungslose Haltung vor. Es sei der Kollegin Konrad von den Grünen zu danken, denn sie habe gestern im Sozialausschuss dafür gesorgt, dass es das nötige Quorum gegeben hat. Nur so war es möglich, dass die Gesetzesvorlage zur 24-Stunden-Betreuung heute überhaupt auf der Tagesordnung stehen kann. Nach diesem Verhalten könne man die "Krokodilstränen" der ÖVP, die über das Schicksal der pflegebedürftigen Menschen in Österreich vergossen werden, nicht mehr ernst nehmen. Konecny verteidigte die Gesetzesvorlage, denn man könne nicht auf Dauer ein legales Betreuungsmodell forcieren, wenn man alles dazu beitrage, um ein illegales aufrecht zu erhalten. Außerdem sei es mit Sicherheit nicht die Aufgabe einer parlamentarischen Kammer, die Exekutive aufzufordern, die Gesetze zu ignorieren.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Bundesrat BIERINGER (V) klar, dass er weder gestern noch heute einen Entwurf eines Entschließungsantrages von Bundesrat Konecny erhalten hat. Außerdem sei es nicht richtig, dass im V-Antrag zum Gesetzesbruch aufgefordert werde.

Bundesrat KONECNY (S) berichtigte, dass er Bundesrat Bieringer den Entwurf vorgestern übergeben hat.

Wenn die ÖVP-Vertreter soviel Kritik an dem Gesetz vorbringen, dann frage er sich, warum die Abgeordneten der Volkspartei den Entschließungsanträgen des BZÖ im Nationalrat nicht zugestimmt haben, gab Bundesrat MITTERER (oF) zu bedenken. Die BZÖ-Forderungen betrafen u.a. die Abschaffung der Vermögensgrenze und die Erhöhung der Förderung für selbständige Betreuungskräfte auf zumindest 500 €. In Kärnten gebe es weniger Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung, weil der Landeshauptmann zugesichert habe, dass er das Kontingent der Schlüsselarbeitskräfte voll für den Pflegebereich zur Verfügung stellen will. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag ein, der die Regierung auffordert, die Probleme rund um die Pflege im privaten Bereich bis spätestens Ende Mai zu lösen.

Das entscheidende Problem sei, dass die Menschen nicht rechtzeitig, sondern erst ein paar Tage vor Weihnachten über das neue Pflegemodell informiert wurden, kritisierte Bundesrat MAYER (V). Die Pflege zu Hause werde nicht nur viel teurer, befürchtete er, auch die Zuschüsse für eine sozialrechtliche Absicherung der Betreuungspersonen reichen nicht aus. Deshalb habe Vorarlberg ebenso wie Niederösterreich einen eigenen Weg beschritten, um die Ärmsten der Armen nicht im Regen stehen zu lassen. Die Vorarlberger haben bereits im Jahr 1991 das Pflegegeld "erfunden", weil damals schon erkannt wurde, dass zusätzliche Anreize notwendig sind, um die Menschen zu Hause pflegen zu können. Mayer empfahl die bundesweite Umsetzung des Vorarlberger Modells und forderte eine massive Erhöhung des Pflegegeldes, weil die alten Menschen eine Absicherung ihres Lebensstandards verdient haben.

Bundesrätin KONRAD (G) kritisierte die Regierungsparteien hinsichtlich des Diskussionsstils in dieser Debatte. Sie konnte insbesondere die Argumentation von Klubobmann Konecny nicht nachvollziehen, nachdem er einerseits die Einbringung von Entschließungsanträgen als Verunsicherung betrachtet hatte, auf der anderen Seite aber den Parlamentarismus hoch hält. Konrad thematisierte ebenfalls das freie Mandat und meinte, dieses hätte auch bei anderen Punkten der beiden Plenarsitzungstage zum Tragen kommen sollen.

Bundesrat PREINER (S) ging nochmals auf die Neuregelungen der 24-Stunden-Pflege ein und betonte die Wichtigkeit, diese zu legalisieren. Es werde wesentlich sein, dass genügend Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung steht, betonte er. Er zeigte sich auch zuversichtlich, dass seitens des Sozialministeriums alles getan wird, um die Betroffenen ausreichend zu informieren. Das vorliegende Modell sei ein Kompromissmodell, sagte Preiner und forderte gleichzeitig den Finanzminister auf, die Länder finanziell besser zu unterstützen, um das Modell effizienter umsetzen zu können. Die Hilfsbedürftigen brauchen nicht nur eine pflegerische und medizinische Betreuung, stellte er fest, sondern auch eine soziale. Die 15a-Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt zu mehr Solidarität und sozialer Wärme in der Gesellschaft.

Bundesrat SCHÖLS (V) wehrte sich gegen den Vorwurf, die ÖVP sei gegen die 15a-Vereinbarung, denn das entspreche nicht den Tatsachen, hielt er fest. Es gebe aber noch ein paar Dinge, die noch, wie Schöls sich ausdrückte, "unrund laufen", deshalb trete die ÖVP für eine Verlängerung der Übergangsfrist ein. In diesem Zusammenhang übte er scharfe Kritik an Bundesrat Kalina, der bewusst falsch zitiert habe. Schöls unterstrich, es gehe darum, den Menschen Sicherheit zu geben. Man müsse ihnen die Angst nehmen, und man dürfe nicht am Rücken der Betroffenen agieren, so Schöls.

Bundesrätin BLATNIK (S) widersprach Bundesrat Mitterer. Nicht Landeshauptmann Haider sei der große Retter, sondern Soziallandesrätin Gaby Schaunig sei für die Umsetzung des Modells verantwortlich.

Bundesrat GRUBER (S) fand die Diskussion "unerträglich". Er erinnerte daran, dass das Pflegegesetz gemeinsam beschlossen worden sei, und stellte fest, dass es umfassende Informationen gebe. Er sah nicht ein, warum man durch diese Diskussion die Menschen verunsichert, wo es doch nur um die 15a-Vereinbarung mit den Ländern, das heißt um die Finanzierung, geht. Man könne nicht so tun, als ob man nie dabei gewesen wäre, so sein Vorwurf an die ÖVP.

Bundesminister Dr. BUCHINGER wies darauf hin, dass die zuständigen Ministerien das letzte halbe Jahr genützt haben, das Modell zu kommunizieren. Es habe bis auf die Anhebung der Vermögensgrenze von 5.000 € auf 7.000 € keine inhaltliche Änderung des Modells gegeben, erläuterte er. Die Homepage habe über 40.000 Zugriffe zu verzeichnen und die telefonische Information sei bei den Menschen sehr gut angekommen, sagte der Minister. Die Anträge für die Anmeldung seien in den verschiedenen Sprachen ins Internet gestellt worden. Kaum eine andere Änderung sei mit so einer umfassenden Informationskampagne begleitet worden, weshalb man die Verlängerung der Amnestie nicht mehr brauche. Außerdem habe man die niederschwelligste Form, nämlich das freie Gewerbe gewählt, wo man wenig bürokratischen Aufwand habe, sagte der Minister.

Buchinger bezifferte die Mehrkosten mit 2 € pro Tag, und damit könne man sehr billige Pensionszeiten erwerben. Außerdem werde die steuerliche Absetzbarkeit dazu führen, dass das Modell ab einer Bruttopension von 1.500 € billiger komme. Buchinger zeigte sich bereit, die Finanzierung zu erhöhen, betonte aber, dass dies am Finanzminister liege. An der SPÖ werde auch eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes nicht scheitern, bekräftigte Buchinger. Abschließend appellierte er an die BundesrätInnen mitzuhelfen, dass die Länder die Vereinbarung rasch unterschreiben und das Modell bestmöglich umgesetzt wird.

Die 15a-Vereinbarung passierte den Bundesrat mehrheitlich.

Angenommen wurde auch der G-Antrag von Bundesrat Schennach betreffend Vermeidung von Härtefällen für Betroffene der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung, und zwar mit den Stimmen der Grünen, der ÖVP sowie der fraktionsfreien Bundesräte Kampl und Mitterer.

Keine Mehrheit fanden jedoch die Entschließung der ÖVP betreffend Beendigung der Verunsicherung rund um die Legalisierung von Kräften für die 24-Stunden-Betreuung von pflege- bzw. betreuungsbedürftigen Personen, der Antrag der Bundesrätin Mühlwerth betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen, weiters der Antrag der Grünen betreffend Verlängerung der Pflegeamnestie und schließlich der Antrag der Bundesräte Mitterer und Kampl betreffend zumutbare Regelung der Pflegeproblematik. (Schluss)


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