Parlamentskorrespondenz Nr. 26 vom 16.01.2008

RH-Ausschuss befasst sich mit Pensionen und Zulagen von Beamten

Moser: Rechnungshofprüfung der Pensionssysteme war "Riesenerfolg"

Wien (PK) – Letztes Thema in der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses des Nationalrats waren die Pensionsreform im öffentlichen Dienst und die Zulagen und Nebengebühren von Bundesbediensteten. Dazu lagen dem Ausschuss zwei Berichte des Rechnungshofes vor (III-69 d.B., III-52 d.B.), wobei der Rechnungshof im Pensionsbereich konkret die Beamten-Pensionssysteme des Bundes sowie der Länder Burgenland, Niederösterreich und Salzburg unter die Lupe genommen hat.

Das Ergebnis der Prüfungen lässt sich, kurz zusammengefasst, mit Lob und Tadel beschreiben, wobei der Rechnungshof die vom Bund und vom Land Niederösterreich vorgenommene Pensionsharmonisierung, also die schrittweise Anpassung ihrer Beamten-Pensionssysteme an jenes der Privatwirtschaft, explizit würdigt. Die Prüfer weisen darauf hin, dass die dadurch erzielten Einsparungen "in hohem Maß zur künftigen Finanzierung der Beamtenpension beitragen". Allerdings empfiehlt der Rechnungshof dem Bund, auch bei älteren Beamten den Sparstift strikter anzusetzen und den Verlustdeckel wie ursprünglich vorgesehen wieder auf 10 % anzuheben. Durch die nachträgliche Halbierung des Verlustdeckels und dessen sukzessive Anhebung erst bis zum Jahr 2024 sei ein bereits einmal erzielter Einsparungserfolg wieder rückgängig gemacht worden, monieren die Prüfer. Überdies regt der Rechnungshof eine andere Berechnung der so genannten Korridorpension an und mahnt die Einrichtung einer betrieblichen Pensionskasse für jene Beamte ein, die dem neuen Pensionsrecht unterliegen.

Wie drastisch sich die Pensionsharmonisierung auf die künftigen Beamtenpensionen auswirkt, veranschaulichen Berechnungen des Rechnungshofes. Demnach wird ein 65-jähriger Akademiker im Bundesdienst mit durchschnittlichem Verdienstverlauf nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen lediglich 38,2 % seines Letztgehalts als Ruhegenuss erhalten, während sich ein gleichwertiger 60-jähriger Beamter bei Pensionsantritt im Jahr 2000 noch über 80 % freuen konnte. Weniger stark, aber immer noch deutlich, sind die Verluste für Beamte im Fachdienst – sie bekommen künftig statt 80 % ihres Letztgehalts bei einem Pensionsantritt mit 60 lediglich 64,8 % ihres Letztgehalts bei einem Pensionsantritt mit 65, nach einer Dienstzeit von 47 Jahren und drei Monaten.

Die – unverzinste – Eigenleistung eines männlichen Akademikers mit durchschnittlicher Lebenserwartung zu seiner Pension steigt durch die Reform laut Rechnungshof von derzeit rund 21 % auf rund 37 %. Rechnet man den (fiktiven) Dienstgeberbeitrag hinzu, sind es sogar 82 %. Insgesamt muss der Bund künftig für die Pension eines Beamten um etwa zwei Drittel weniger zuschießen als bisher.

Dem Land Salzburg und dem Burgenland empfiehlt der Rechnungshof, die auf Bundesebene vollzogene Pensionsharmonisierung nachzuvollziehen und auch ihre Landesbeamten in das Allgemeine Pensionsgesetz einzubeziehen. Die in diesen beiden Ländern durchgeführten Reformen weisen gegenüber dem Bund bzw. gegenüber dem Land Niederösterreich ein wesentlich geringeres Einsparungspotential auf, heißt es im Bericht. Außerdem mahnt der Rechnungshof alle Gebietskörperschaften, Maßnahmen zu setzen, um das faktische Pensionsantrittsalter von Beamten auf das gesetzliche Regelpensionsalter anzuheben.

Auf Reformen drängt der Rechnungshof auch bei den Nebengebühren und Zulagen im Bundesdienst. Einige der rund 600 Nebengebühren sind seiner Ansicht nach überholt, außerdem sind Berechnung und Auszahlung verwaltungsaufwendig und wenig transparent. Der Rechnungshof empfiehlt daher, eine vollständige Überarbeitung des Nebengebührenwesens, auch wenn er festhält, dass eine besondere Abgeltung von zeitlichen Mehrleistungen, besonderen Leistungen und besonderen Arbeitsumständen durchaus angebracht ist. In einigen Punkten hat das Bundeskanzleramt bereits auf die Kritik des Rechnungshofs reagiert und etwa Änderungen bei der Auszahlung pauschalierter Nebengebühren bei Dienstverhinderung durch Krankheit vorgenommen und den Fahrtkostenzuschuss von den Tarifen der Verkehrsverbünde entkoppelt.

Insgesamt wurden im Jahr 2004 Gehälter und Zulagen im Ausmaß von 4,86 Mrd. € und Nebengebühren in der Höhe von 1,09 Mrd. € an Bundesbedienstete ausgezahlt. Zu letzteren zählen etwa Überstundenvergütungen, Gefahren- und Erschwerniszulagen sowie Belohnungen, aber auch exotisch anmutende Nebengebühren wie eine Bücherzulage für ausgewählte Kriminalbeamte, eine von Strömungsverhältnissen, Temperatur, Tauchtiefe und anderen Kriterien abhängige Taucherzulage, eine Milchzulage oder eine Zehrzulage.

Im Rahmen der Ausschussberatungen bezeichnete Rechnungshofpräsident Josef Moser die durchgeführte Prüfung der Pensionsreformen durch den Rechnungshof als "Riesenerfolg". Dadurch hätten die Auswirkungen der Reformen des Bundes und einzelner Bundesländer erstmals verglichen werden können, skizzierte er. Als eine Folge hätten sich die Länder im Finanzausgleich verpflichtet, die Pensionsreform des Bundes nachzuvollziehen, wobei die Steiermark die Vorschläge des Rechnungshofes bereits weitgehend übernommen habe. Moser kündigte an, auch die Beamtenpensionssysteme der anderen sechs Bundesländer zu prüfen.

Auf Bundesebene sieht Moser, wie er sagte, Beamte bis zum Jahrgang 1955 gegenüber jüngeren Beamten "bevorteilt". Überdies ortet er dringenden Reformbedarf bei der Nationalbank, deren Beschäftigte seiner Darstellung nach wie vor enorme Pensionsprivilegien genießen.

Was die Nebengebühren und Zulagen von Bundesbediensteten betrifft, unterstrich Moser die Notwendigkeit, historisch gewachsene Nebengebühren, die nicht mehr zeitgemäß seien, abzuschaffen und auch jene Nebengebühren zu überdenken, bei denen der Verwaltungsaufwand höher ist als die Nebengebühr selbst. Zudem sollte das Bundeskanzleramt eine Koordinierungskompetenz erhalten. Ministerin Bures sei auf dem richtigen Weg, konzedierte Moser, "aber man soll ja nicht stehen bleiben". Eine Reduzierung der bestehenden 600 Nebengebühren-Titel auf rund 100 hält er für durchaus realistisch. Explizit begrüßt wurde von Moser die bereits erfolgte Änderung beim Fahrtkostenzuschuss.

Die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Doris Bures gab zu bedenken, dass der Bund durch die Aufhebung des Homogenitätsgebotes vor etlichen Jahren keine direkte Einflussnahme mehr auf die Länder in Bezug auf die Besoldung von Landesbediensteten habe. Das betreffe auch die Pensionssysteme. Für den Bundesbereich nannte sie es als eine wichtige Aufgabe, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen, wobei Bures betonte, dass Beamte im Durchschnitt später in den Ruhestand gingen als Beschäftigte im ASVG-Bereich.

Die vom Rechnungshof empfohlene betriebliche Pensionskasse für Beamte soll Bures zufolge eingerichtet werden. Sie will diese Frage aber gemeinsam mit der geplanten Modernisierung des Dienst- und Besoldungsrechts für Beamte verhandeln. Überdies gab sie zu bedenken, dass die Einrichtung einer Pensionskasse nicht zuletzt eine finanzielle Frage sei: ein Beitrag des Bundes von 0,75 % würde im ersten Jahr Kosten von 46 Mill. € und im  Endausbau von 67 Mill. € verursachen.

Auf einen konkreten Zeitplan für die geplante Dienst- und Besoldungsreform im öffentlichen Dienst wollte sich Bures nicht festlegen. Sie machte jedoch geltend, dass das Projekt im Regierungsübereinkommen verankert sei. Ihr Ziel sei es, so Bures, im Jahr 2008 intensive Diskussionen zu führen. Bures sieht vor allem die Notwendigkeit die Einstiegsgehälter im Bundesdienst anzuheben und dafür die Gehaltskurve später abzuflachen. Da dieses Vorhaben in einer ersten Phase Mehrkosten verursache, sei sie auch in intensiven Gesprächen mit dem Finanzminister, erklärte die Ministerin.

"Sehr dankbar" zeigte sich Bures über den Rechnungshofbericht betreffend Nebengebühren. Dieser veranschauliche, dass man es in den vergangenen Jahren verabsäumt habe, die Nebengebühren zu durchforsten, sagte sie. Als erste Reaktion auf den Bericht hat Bures ihren Angaben zufolge 25 % der Nebengebühren gestrichen, darunter auch die Taucherpauschale, wobei von der Streichung vor allem jene Nebengebühren umfasst gewesen seien, die zuletzt nicht mehr zur Anwendung kamen. Über eine weitere Reduzierung sei sie in Gesprächen mit den zuständigen  Ressorts. Die von Abgeordneter Andrea Eder-Gitschthaler (V) angeregte Reduzierung der Nebengebühren von 600 auf 60 bis 80 wertete Bures allerdings als "zu ambitioniert". Die Ministerin bekräftigte, dass es Nebengebühren gebe, die auch in Zukunft unabdingbar seien, und nannte als Beispiel die Gefahrenzulage im Exekutivbereich.

Lob für die Berichte des Rechnungshofes gab es auch seitens der Abgeordneten. Sowohl die Abgeordneten Gerhard Reheis (S) und Andrea Eder-Gitschthaler (V) als auch Grün-Abgeordneter Karl Öllinger verwiesen auf die Notwendigkeit, das unübersichtliche und wenig transparente Nebengebührensystem zu reformieren. Er wünsche der Ministerin das Beste beim Versuch, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen, meinte Öllinger, die Reformen dürften aber nicht zu Lasten der Einkommen von Vertragsbediensteten und Beamten gehen.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) mahnte Druck auf säumige Bundesländer bei der Umsetzung der Pensionsharmonisierung ein.

Eine Debatte über die Entlohnung von Beamten löste Abgeordneter Gerald Hauser (F) aus. Er wies darauf hin, dass Beamte im Durchschnitt über 40.000 € im Jahr verdienen und damit deutlich über dem durchschnittlichen Einkommen in der Privatwirtschaft liegen.

Dem hielten Ministerin Bures, Rechnungshofpräsident Moser und Grün-Abgeordneter Öllinger entgegen, dass es im öffentlichen Dienst eine überproportionale Anzahl von Akademikern gebe. So sind Bures zufolge über 30 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Akademiker, während es in der Privatwirtschaft nur 4 % seien.

Rechnungshofpräsident Moser führte aus, dass ein Akademiker im öffentlichen Dienst durchschnittlich weniger bekomme als in der Privatwirtschaft. Seiner Ansicht nach ist es überdies auf Grund der niedrigen Anfangsgehälter schwierig, gute Leute in den öffentlichen Dienst zu holen. Insofern hält er es für sinnvoll, im Rahmen der geplanten Dienst- und Besoldungsreform die Gehälter "für ausgezeichnete Bedienstete" anzuheben, im Gegenzug mahnte er aber einen Planstellenreduktion ein. In den unteren Verwendungsgruppen gibt es laut Moser kaum Einkommensunterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

Beide Berichte des Rechnungshofes wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Vom Rechnungshofausschuss vertagt wurden der jüngste Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes (III-103 d.B.), der auch einen Überblick über verwirklichte und unerledigte Empfehlungen des Rechnungshofes aus den Vorjahren enthält, sowie der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen in staatsnahen Betrieben 2005 und 2006 (III-106 d.B.). Beide Berichte waren aus Gründen der Fristenwahrung kurzfristig auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt worden. (Schluss)