Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 29.01.2008

Vorlagen: Verfassung

FPÖ will bei EU-Postenbesetzungen Recht auf Akteneinsicht

Gemäß Bundesverfassung ist die Regierung verpflichtet, bei der Auswahl des österreichischen Mitglieds der EU-Kommission, des Europäischen Gerichtshofs, des EU-Gerichtshofs erster Instanz, des Europäischen Rechnungshofs und des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. Nachdem sich die Regierung mit Hinweis auf den Datenschutz zuletzt geweigert hat, den Abgeordneten Auskunft über die Mitbewerber des vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Rechnungshofes zu erteilen, fordert die FPÖ nunmehr eine Verfassungsänderung (560/A). Demnach soll dem Hauptausschuss in allen Angelegenheiten, in denen er an der Vollziehung mitwirkt, Akteneinsicht gewährt werden müssen. Das betrifft neben EU-Postenbesetzungen z.B. auch Liegenschaftsverkäufe und Gebührenfestsetzungen. (Schluss)