Parlamentskorrespondenz Nr. 72 vom 29.01.2008

Verfassungsausschuss für Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes

ParlamentsmitarbeiterInnen sollen Parlamentskindergarten nutzen könne

Wien (PK) – Damit auch parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig den in Parlamentsnähe gelegenen Betriebskindergarten des Bundes zu denselben Bedingungen nutzen können wie Bundesbedienstete, wird das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrats auf Basis eines Fünf-Parteien-Antrags einstimmig gefasst. Insbesondere geht es um mögliche Zuschüsse für die Eltern.

In der Debatte wurde die Gesetzesänderung von Abgeordnetem Erwin Niederwieser (S) ausdrücklich begrüßt. (Schluss)