Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 03.03.2008

Vorlagen: Verfassung

Bürgerinitiative spricht sich für "Dreistufige Volksgesetzgebung" aus

Zur Stärkung der direkten Demokratie in Österreich spricht sich eine Bürgerinitiative für die Einführung einer "dreistufigen Volksgesetzgebung" aus (18/BI). Demnach sollen 30.000 Bürgerinnen und Bürger in Form einer Volksinitiative Gesetzesänderungen verlangen bzw. politische Richtlinien vorschlagen können, über die der Nationalrat vordringlich zu beraten hätte (Stufe 1). Trägt der Nationalrat den vorgelegten Forderungen nicht Rechnung, sieht die Bürgerinitiative die Einleitung eines Volksbegehrens vor (Stufe 2). Wird dieses Volksbegehren von mindestens 300.000 Stimmberechtigten unterstützt, müsste eine Volksabstimmung (Volksentscheid) über die Volksinitiative abgehalten werden (Stufe 3). Gleichzeitig sollen die Medien verpflichtet werden, mindestens drei Monate vor einem Volksentscheid gleichberechtigt über das Pro und Kontra des zur Abstimmung stehenden Gegenstands zu informieren.

Begründet wird der Vorschlag für eine "Dreistufige Volksgesetzgebung" von den UnterzeichnerInnen der Bürgerinitiative damit, dass eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch ein wirksames Element der direkten Demokratie erforderlich sei. Erst dadurch würde Artikel 1 der Verfassung – "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." – wirklich Rechnung getragen, argumentieren sie. Außerdem erwarten sich die UnterzeichnerInnen ein breites Interesse der Bevölkerung an zur Abstimmung stehenden Themen. Zu den Unterstützern der Bürgerinitiative gehören neben einer Reihe von Einzelpersonen unter anderem die Initiativ-Gesellschaft EuroVision, das Wiener Institut für Europäische Gesellschaftsentwicklung, die Vegane Gesellschaft Österreichs, die European Association for Sustainable Development (ESD), die Initiative für mehr direkte Demokratie Österreich, die Agenda X und Permakultur Austria. (Schluss)