Parlamentskorrespondenz Nr. 177 vom 03.03.2008

Vorlagen: Justiz

Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte

Die freiwillige Feilbietung von Liegenschaften und Baurechten – eine Aufgabe des Notars als Gerichtskommissär – hat wenig praktische Bedeutung. Um die Gerichte räumlich und personell dennoch zu entlasten, wird diese Aufgabe entsprechend einer dem Parlament vorgelegten Regierungsvorlage (466 d.B.) dem Notar verbleiben, allerdings nicht mehr in seiner Funktion als Gerichtskommissär. Dies soll damit wirtschaftlicher und effizienter erledigt werden können. Zusätzlich gewinnen die Gerichte Raum, weil sie die entsprechenden Akten nicht mehr lagern müssen.

Unternehmensrechtsänderungsgesetz soll für mehr Transparenz sorgen

Richtlinien der EU, die eine Stärkung des Aufsichtrats  sowie mehr Information und Transparenz zum Ziel haben, sollen jetzt mit einer dem Parlament vorliegenden Regierungsvorlage (467 d.B., Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008), zeitgerecht vor dem vorgesehenen Termin (29. Juni 2008) im österreichischen Recht umgesetzt werden. Mit der Vorlage werden jene Teile der Richtlinien umgesetzt, die sich auf das Gesellschafts- und Genossenschaftsrevisionsrecht beziehen. Es geht dabei darum, die Pflichten des Abschlussprüfers deutlicher und klarer zu fassen, die Anforderungen an seine Unabhängigkeit und seine Berufsehtik zu stärken und eine Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung sowie zur öffentlichen Aufsicht über den Beruf des Abschlussprüfers einzuführen. Diese Initiativen stellen Reaktionen auf die Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche in der EU dar. (Schluss)