Parlamentskorrespondenz Nr. 183 vom 04.03.2008

Besserer Schutz für Wohnungswerber bei Bauträgern

Bauträgervertragsgesetz-Novelle passiert Ausschuss einstimmig

Wien (PK) - Wohnungswerber, die Vorauszahlungen für die Errichtung ihrer Wohnung leisten, sollen im Fall eines Baustopps oder eines Bauträgerkonkurses künftig besser geschützt sein. Eine Änderung des Bauträgervertragsgesetzes (432 d. B.) verfeinert die Absicherungsinstrumente, ohne die Baukosten unverhältnismäßig zu verteuern. Auf weitergehende Maßnahmen, wie die Absicherung von Treuhandrisiken oder des Insolvenzrisikos der finanzierenden Bank, habe man aus Kostengründen verzichtet, erläuterte Justizministerin Maria Berger den Abgeordneten. - Der Bautenausschuss stimmte der Novelle einhellig zu.

Abgeordneter Peter Sonnberger (V) betonte das Ziel, die Konsumenten in der Bauwirtschaft besser abzusichern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Bauen für die Konsumenten nicht teurer werde. In langen Verhandlungen sei es gelungen, die Sicht der Wirtschaft zu berücksichtigen und die Kosten überschaubar zu gestalten. Auch der Haftrücklass werde nach Ansicht Sonnbergers keine wesentlichen Verteuerungen nach sich ziehen.

Abgeordneter Veit Schalle (B) sah mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Riegel gegen Geschäfte auf Kosten kleiner Leute vorgeschoben. Der Haftrücklass sei wichtig und unerlässlich, unterstrich Schalle.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) erinnerte an die Existenzprobleme, vor denen junge Familien oft stehen, wenn das Risiko schlagend werde, das sie bei Vorauszahlungen für die Wohnungserrichtung eingehen. Für Fazekas war es wichtig, dass Ratenpläne auch in Zukunft möglich bleiben.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) bekannte sich zur Absicherung von Konsumentenrisken in der Bauwirtschaft und zum vorgesehenen Haftrücklass in Werkverträgen mit Bauträgern, warnte aber davor, alle Lebensrisken absichern zu wollen, weil dies Kostensteigerungen nach sich ziehen würde, die letztlich auf den Konsumenten zurückfallen. Donnerbauer begrüßte daher eine von ÖVP und SPÖ beantragte und einstimmig beschlossene Ausschussfeststellung, in der es heißt: "Die gesetzliche Regelung des Haftrücklasses für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche im Bauträgervertrag bildet keinen Präzedenzfall für andere Verträge und Vertragsarten".  

Während G-Abgeordnete Gabriela Moser die Zustimmung der Grünen ankündigte, merkte ihre Fraktionskollegin Bettina Hradecsni (G) an, sie hätte sich weitergehende Absicherungen der Konsumenten vorstellen können. Auch drängte Hradecsni auf eine Evaluierung der Novelle, insbesondere hinsichtlich allfälliger Baukostenverteuerungen durch den Haftrücklass.

Bundesministerin Maria Berger sah den vorliegenden Gesetzentwurf als ein Beispiel dafür an, dass die Bundesregierung viel besser arbeite als dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. Die Novelle zum Bauträgervertragsgesetz berücksichtige Konsumenteninteressen und sorge zugleich dafür, dass die Kosten bei den Anbietern nicht steigen. Auf weiterführende Maßnahmen, etwa auf die Absicherung der Konsumenten gegen das Treuhandrisiko von Anwälten oder das Insolvenzrisiko der Bank habe man verzichtet, um hohe Kosten zu vermeiden. Aus diesem Grund sei auch der Haftrücklass von ursprünglich vorgesehenen 3 % auf 2 % reduziert worden.

Als Grundproblem identifizierte die Ministerin die Insolvenzen. Sie wolle daher im GmbH-Recht dafür sorgen, die Neugründung von Betrieben zwar zu erleichtern, aber zugleich vermeiden, dass "die Neugründung von heute zum Konkurs von morgen wird". Abgeordnetem Veit Schalle (B), der verlangte, schärfer gegen den Missbrauch des Konkursrechts vorzugehen, sagte die Justizministerin zu, bei der Gründung von Betrieben künftig stärker auf die Nachhaltigkeit zu achten und teilte mit, eine ressortinterne Arbeitsgruppe bereite eine Novelle zum Insolvenzrecht vor, die verhindern soll, dass sanierungsfähige Unternehmen in Konkurs gehen.

Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) äußerte sich besorgt über die Zukunft von Anzahlungsvereinbarungen außerhalb des Bauträgervertragsgesetzes. Ein Experte des Ressorts zerstreute dies Sorge: Das Ratenplanmodell verliere zwar an Attraktivität, werde aber nicht abgeschafft, weil es eine günstige Finanzierungsform darstelle. Ratenzahlungen nach Bauabschnitten seien auch künftig nicht ausgeschlossen. Das Gewährleistungsrecht bleibe auch dort erhalten, wo Ratenzahlungen vereinbart werden. (Schluss)


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