Parlamentskorrespondenz Nr. 207 vom 07.03.2008

Die Parlamentarierin Hildegard Burjan

Zwischen Kampf um Frauenrechte und tradiertem Rollenbild der Frau

Wien (PK) – Nach der Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ohne Unterschied des Geschlechts Ende des Jahres 1918 waren bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 Frauen erstmals aktiv und passiv wahlberechtigt. Die Sozialdemokratische Partei erhielt damals 72 Mandate, die Christlichsoziale Partei 69 Mandate, deutschnationale Partei 27 Mandate und die Jüdisch Nationale Partei sowie sonstige Parteien jeweils 1 Mandat.

Von den 8 gewählten Frauen gehörten sieben der Sozialdemokratischen Partei an, darunter die bekannte Politikerin Adelheid Popp. Für die Christlichsozialen zog Hildegard Burjan aus dem Wahlkreis 6, Wien Südwest (12., 13 und 15. Bezirk) ins Parlament ein.

Als Mitglied wurde sie in den Ausschuss für Erziehung und Unterricht sowie in den Ausschuss für soziale Verwaltung gewählt. "Ersatzmann", wie es im Index der Konstituierenden Nationalversammlung heißt, war sie im Ernährungsausschuss, im Ausschuss für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten sowie im Ausschuss zur Vorberatung des Kammergesetzes.

Ihre Initiativen waren gekennzeichnet vom Bemühen um eine bessere Mädchenbildung, um den Schutz von Müttern und Säuglingen sowie um Gleichbehandlung und Besserstellung von Frauen, wobei sie aber nie am tradierten Rollenbild der Hausfrau und Mutter rüttelte, ja sogar dieses durch Maßnahmen zur Mädchenbildung wieder zu festigen suchte. Die Frau war für das Wohl und Glück der Familie verantwortlich, das machte Burjan bei fast all ihren Reden und Anträgen klar. Da aber Frauen während des Krieges vielfach die Positionen der Männer in der Arbeitswelt übernommen hatten, sollten sie nach der Rückkehr der Soldaten nicht schlechter gestellt werden. Burjan sprach dabei auch Themen an, die uns heute genauso vertraut sind, jedoch vor einem völlig anderen Hintergrund. So machte sie sich um die Kriminalität und Verwahrlosung junger Menschen Sorgen und betonte die Notwendigkeit einer gesunden Ernährung. Ein besonderes Anliegen war ihr die Unterstützung des Mittelstands, dessen Existenz sie in der Zeit nach dem Krieg bedroht sah.

Initiativen zum Mütter- und Säuglingsschutz

Gleich am Tag ihrer Angelobung, am 12. März 1919, brachte Hildegard Burjan einen Antrag zur Verbesserung des Mutter- und Säuglingsschutzes ein (53 der Beilagen – Konstituierende Nationalversammlung).

Darin wurde die Regierung aufgefordert, "dem Hause ehestens einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Ausgestaltung der Krankenversicherung mit besonderer Berücksichtigung des Mutter- und Säuglingsschutzes". Die damals geltenden Schutzvorschriften stünden in keinem Verhältnis zur Bedeutung, die ein umfassender Mutter- und Säuglingsschutz für Familie und Staat hat, begründete Burjan ihren Antrag. Um nicht auf den Abschluss der umfassenden Vorarbeiten für eine solche Regelung warten zu müssen, sollten einige Maßnahmen sofort gesetzt werden. In diesem Zusammenhang nannte sie die Ausdehnung des staatlichen Mutter- und Säuglingsschutzes, auf alle, auch auf die nicht erwerbstätigen Frauen. Die Familienversicherung sollte für obligatorisch erklärt werden. Burjan verlangte darüber hinaus, das Ausmaß der Wöchnerinnenunterstützung entsprechend anzuheben, die fakultative vierwöchige Schwangerschaftsunterstützung rechtlich zwingend festzulegen, die Auszahlung der Stillprämie gesetzlich auf 26 Wochen auszudehnen und die Anstellung von Hauswochenpflegerinnen seitens der Krankenkassen anzuordnen.

Dieser Antrag wurde zwar dem Ausschuss für soziale Verwaltung zugewiesen, blieb jedoch unerledigt.

Mehr Erfolg hatte Hildegard Burjan mit ihrem Resolutionsantrag (Entschließungsantrag) im Zuge der Debatte über die "Errichtung und Unterbringung von Volkspflegestätten" (19. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vom 30. Mai 1919, Seiten 443 bis 445 und 453). Dieser Antrag zielte darauf ab, bei der Errichtung von Volkspflegestätten die Schaffung von Entbindungs- und Säuglingsheimen und Erholungsstätten für Mütter und Kinder zu berücksichtigen und den Mittelstand bei der Unterbringung in die Volkspflegestätten nicht auszuschließen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

In ihrer Rede betonte Burjan, dass die Christlichsozialen dem Gesetz trotz großer Vorbehalte zustimmen werden, weil sie diese Einrichtungen als unbedingt erforderlich betrachteten. Zur Illustration der dramatischen sozialen Situation wies sie darauf hin, dass allein bis zum Jahr 1917 mehr als 100.000 Menschen in Deutschösterreich der Hungerblockade zum Opfer gefallen waren. Mit der Umsetzung des Gesetzes werde man sich besonders derjenigen annehmen, die unter dem Krieg am allermeisten gelitten haben, sagte sie. Zufrieden stellte Burjan fest, dass man dabei auch an die Kinder gedacht hat. Die meisten Kinder hatten damals ein Untergewicht von 6 bis 10 kg, und die Tuberkulose grassierte. Viele Kinder hätten aber auch, so Burjan weiter, auf Grund der Außerhausbeschäftigung der Mutter "an ihrer Seele schweren Schaden gelitten" und seien verwahrlost. Sie bedürften dringend der Fürsorgeerziehung. Große Sorgen bereiteten der Politikerin aber auch die jugendlichen Arbeiterinnen von 14 und 15 Jahren in den Munitionsfabriken, "deren Sittlichkeit dabei ... den allergrößten Schaden gelitten hat und die heute geschlechtskrank die Spitäler in allergrößter Zahl besetzen."

Besonders aber hätten die Mütter berücksichtigt zu werden, stellte Burjan fest. Diese hätten einen Doppelberuf zu bewältigen und müssten nicht nur körperliche Entbehrungen, sondern auch viel seelisches Leid erdulden. Viele hätten sich zur Nachtarbeit gemeldet, um das Brot für den nächsten Tag zu verdienen. Am "allerwichtigsten" sei daher "an die sofortige Schaffung von Entbindungs-, von Säuglingsheimen, von Erholungsstätten für Mütter und Kinder zu schreiten". Burjan machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass man nicht nur an die "Mindestbemittelten" denken dürfe, da Verelendung, Not, Entbehrungen und gesundheitliche Schäden beim Mittelstand genauso groß seien. Man müsste daher ihrer Meinung nach auch solche Volkspflegestätten schaffen, bei denen ein bestimmtes Entgelt genommen wird, jedoch in einer Höhe, die im Einklang mit dem Einkommen des wirtschaftlich geschwächten Mittelstands stehe.

Auch im Rahmen der Budgetdebatte (84. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vom 18. Mai 1920, Seite 2785-2787) setzte sich Hildegard Burjan für den Ausbau der Fürsorgeeinrichtungen ein. Auch in dieser Debatte machte sie auf die durch den Krieg besonders mitgenommenen Frauen und Mütter aufmerksam, für die man dringend Erholungsheime brauche. In einem Entschließungsantrag, der dann dem Finanz- und Budgetausschuss zugewiesen, dort aber nicht diskutiert wurde, forderte sie ausreichende Kredite für die Förderung und Unterstützung aller den verschiedenen Zweigen der sozialen Verwaltung dienenden Fürsorgeeinrichtungen. Sie betonte in diesem Zusammenhang, angesichts der großen Not könne der Staat beim besten Willen seinen diesbezüglichen Aufgaben nicht gerecht werden, weshalb die private sozial caritative Fürsorge unverzichtbar sei. In ihren Augen bot die private Fürsorge auch die Möglichkeit, Klassengegensätze zu überbrücken. Außerdem würden die Bedürftigen bei den sozial Engagierten weniger Demütigung erfahren als von den Beamten, meinte sie und trat für ein "ehrliches Zusammenarbeiten" der staatlichen und der privaten Wohlfahrtseinrichtungen ein. Burjan betrachtete es aber als ein "Armutszeugnis", dass die private Hilfe zum großen Teil selbst auf die Hilfe des Auslands angewiesen sei, weil die "so genannten neuen Reichen" ihrer sozialen Aufgabe nicht in dem Maße nachkämen wie "so genannte bessere Gesellschaftskreise" früherer Jahre, die jedoch geschmäht worden seien.

Das Hausgehilfinnengesetz

Mit Beginn ihrer parlamentarischen Tätigkeit widmete sich Hildegard Burjan auch den Dienstboten. Am 14. März 1919 brachte sie einen Entschließungsantrag "betreffend die einheitliche Neugestaltung der Dienstbotenordnung in Deutschösterreich ein (66 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung). Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Regelungen in den Ländern forderte sie die Regierung auf, "mit den Landesregierungen, bzw. Landesräten Verhandlungen zwecks Schaffung moderner und tunlichst einheitlicher Landes-Dienstbotenordnungen einzuleiten". Als Ziel formulierte sie, ein einheitliches Gesetz für ganz Deutschösterreich zu schaffen, wobei eine Trennung der eigentlichen Hausbediensteten von den in der Landwirtschaft und im Gewerbe mitbeschäftigten Personen vorzusehen wäre.

Sie forderte im gegenständlichen Antrag weiters einen obligatorischen Dienstvertrag und die Einbeziehung dieser Personengruppe in die Kranken- und Invaliditätsversicherung. Auch sollte nicht mehr die Polizei für die Entscheidung im Fall von Streitigkeiten im Dienstverhältnis zuständig sein, da die polizeiliche Verhandlungsmethode nicht einer modernen Rechtsprechung entspreche, "ja geradezu ein Hohn auf soziale Zivilrechtspflege" sei. Die Rechtsprechung sollte daher einem besonderen Gericht analog dem Gewebegericht oder einem Schiedsgericht übertragen werden, forderte Burjan. Auch die weiteren Vorschläge verdeutlichen die triste Situation der Dienstboten der damaligen Zeit. So enthält der Antrag weiters die Forderung nach einem halben freien Tag pro Woche außer dem gesetzlich vorgeschriebenen sonntägigen Ausgang, sowie eine ungestörte halbe Stunde zur Einnahme der drei Hauptmahlzeiten. Die Nachtruhe müsse in der Regel acht Stunden betragen. Der Urlaub habe im ersten Jahr acht Tage, nach zwei Jahren 14 Tage und nach fünf Jahren drei Wochen zu betragen. Den weiblichen Dienstnehmerinnen müsse ein von innen abschließender Schlafraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Sommerzeit sei Entlohnung und Vergütung der Kost zu gewähren, im Falle einer Entlassung in der Sommerzeit sollte Abfertigung bezahlt werden. An die Stelle der privaten, konzessionierten Stellenvermittlungen sollten öffentliche oder die einer Organisation treten. Schließlich sah der Antrag vor, dass die Verführung eines Dienstmädchens durch männliche Familienmitglieder der Dienstgeberin sowie die Verführung eines Mündels durch den Vormund strafrechtlich zu verfolgen seien.

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Soziale Verwaltung zugewiesen und blieb unerledigt.

Dennoch kam es schließlich zur Beschlussfassung des Hausgehilfengesetzes, das in erster Linie von Frauen geschaffen wurde. Es lagen dazu neben der Initiative Burjans auch andere Anträge vor. Grundlage für das schließlich beschlossene Hausgehilfengesetz war jedoch der Antrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Adelheid Popp (Antrag 130 der Beilagen, Ausschussbericht 735 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung).

Hildegard Burjan sprach in ihrem Debattenbeitrag vom 26. Februar 1920 (64. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung, Seite 1824-1829) auch von einer "brennenden Frage". Es ging darum, einen sozialen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Hausfrauen und den ebenso berechtigten Forderungen der Hausgehilfinnen zu schaffen. Die Christlichsozialen vertraten dabei den Standpunkt, dass man die Situation der Hausgehilfinnen nicht mit jener der Arbeiterinnen gleichsetzen könne, zumal die Stellung einer Hausgehilfin immer auch ein Vertrauensverhältnis darstelle und es unmöglich sei, deren Rechte und Pflichten nach dem Schema eines Arbeitsvertrags zu regeln. Gleichzeitig gab Burjan zu bedenken, dass von beiden Seiten ein Umdenken notwendig sein werde, und sie kritisierte jene Hausfrauen, denen soziales Verständnis fehlte und den Hausgehilfinnen kein Recht auf Eigenleben zubilligen wollten.

Burjan bedauerte, dass man in der Frage der Arbeitszeit keine Einigung mit den SozialdemokratInnen gefunden habe. Die Christlichsozialen lehnten nämlich eine fixe Arbeitszeit ab und favorisierten, ähnlich wie im Antrag Burjan, nur eine Ruhezeit von neun Uhr abends bis sechs Uhr früh. Laut Gesetz sollte es für Hausgehilfinnen während des Tages zwei Stunden Ruhezeit geben. Neu war, dass den Hausgehilfinnen einmal in der Woche vier Stunden frei gegeben werden musste, was Burjan, als eine "ganz selbstverständliche Forderung der Menschlichkeit" bezeichnete. Sie war sich dessen bewusst, dass diese Bestimmung genauso auf Widerstand stoßen werde wie der Urlaubsanspruch von einer Woche  nach einem Dienstjahr, zwei Wochen nach zwei Dienstjahren und drei Wochen nach drei Dienstjahren. Dieses Urlaubsausmaß sei jedoch zu rechtfertigen, zumal Arbeiter jeden Abend und jeden Sonntag frei haben, argumentierte sie. Den im Gesetz verankerten Sonntagsurlaub sah Burjan als nicht verpflichtend an, da die Hausgehilfin darauf freiwillig verzichten könne.

Sie warnte davor, die Forderungen für die Hausgehilfinnen allzu sehr zu überspannen, da dies vor allem den arbeitenden Mittelstand treffen würde, denn die Reichen könnten sich mehr Gehilfinnen leisten. In diesem Zusammenhang bedauerte sie, dass die Zahl der Hausgehilfinnen ständig abnimmt und als etwas Degradierendes empfunden werde, obwohl es gar keinen Beruf gebe, "der sich so für die erwerbende Frau eignet wie gerade der Hausgehilfinnenberuf". Durch die wirtschaftliche Betätigung werde "die beste Vorbereitung für die späteren Aufgaben als Frau und Mutter geboten", stellte sie fest. Dazu vermerkte das Stenographische Protokoll ebenso "Zustimmung" wie zur Aussage, viele Arbeiterehen seien nicht nur wegen des mangelnden Einkommens unglücklich, sondern "sehr oft" auch deswegen, weil "die Frau nicht die Fähigkeit [habe], das Einkommen wirklich zweckmäßig zu verwenden". Daher würde es zur Hebung der gesamten sozialen Verhältnisse beitragen, wenn sich die Mädchen wieder mehr als bisher dem Hausgehilfinnenberuf zuwenden würden. Es sei ja eine alte Tatsache, dass die "Arbeiter viel lieber Hausgehilfinnen heiraten als zum Beispiel Fabriksarbeiterinnen, weil sie der Überzeugung sind, dass sie damit Frauen bekommen, die imstande sind, ihren Haushalt richtig zu führen und tüchtige Mütter ihrer Kinder werden", so Burjan. In keinem Beruf würde den Mädchen so viel "sittlicher Schutz geboten" wie im Hausgehilfinnenberuf, zeigte sie sich überzeugt, obwohl dieser Behauptung immer entgegengehalten wurde, dass unter den Prostituierten die größte Zahl dem Hausgehilfinnenberuf entstammt. Burjan hielt darüber hinaus den Beruf der Hausgehilfinnen für unverhältnismäßig gesünder als andere, weil er Abwechslung biete und die Frauen beim Einkaufen viel an der Luft seien. Notwendig sei aber, den Hausgehilfinnen eine bessere Vorbildung mitzugeben, weshalb sich Hildegard Burjan für die Schaffung von Hausgehilfinnenschulen einsetzte.  

Anträge zur Gleichbehandlung von Frauen

Hildegard Burjan wandte sich aber auch entschieden gegen die Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst. So prangerte sie in einem Entschließungsantrag vom 27. März 1919 (105 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung) an, dass im Rahmen der Pragmatisierung der "Postoffizianten", die männlichen Beamten bereits nach acht Dienstjahren in den "pragmatischen Stand, Gruppe D" übernommen wurden, die Offiziantinnen jedoch erst nach 12 Jahren in die Gruppe E. Sie verlangte daher nicht nur die Gleichstellung der Postoffiziantinnen mit den männlichen Kollegen, sondern trat sogar für eine positive Diskriminierung ein. Den Frauen, schreibt sie in der Begründung des Antrags, müsse die Kriegsdienstzeit angerechnet werden. Überhaupt seien "Frauen zu allen öffentlichen Ämtern unter den gleichen Voraussetzungen zuzulassen, wobei das Nichtabsolvieren von vier Jahrgängen eines Gymnasiums oder einer Realschule den Frauen nicht als Minderbildung angerechnet" werden dürfe, "da den Frauen diese Vorbildung sehr erschwert und nur mit großen materiellen Opfern möglich war". Der Ausschuss für Verkehrswesen, dem der Antrag zugewiesen wurde, nahm diesen jedoch nicht in Verhandlung.

Auch ihr Antrag zur "Pensionserhöhung für die ab 1. Oktober 1918 pensionierten Postadjunktinnen" vom 2. April 1919 (123 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung) blieb im Finanz- und Budgetausschuss unbehandelt und wurde in der 22. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vom 2. Juli 1919 (Seite 541) der Staatsregierung "zur Würdigung" abgetreten. Damit war dieser Antrag als parlamentarisch erledigt zu betrachten. Es ging darum, dass mit Ende Dezember 1918 alle Postbeamtinnen, welche das 60. Lebensjahr erreicht und 40 Dienstjahre vollendet hatten, in den dauernden Ruhestand versetzt worden waren. Durch diese Verfügung des deutschösterreichischen Kabinettsrates sei eine Anzahl von Postbeamtinnen in ihren Ruhegenüssen schwer geschädigt worden, argumentierte Burjan, denn wenn man ihnen ermöglicht hätte, noch sechs Wochen "zu dienen", wären sie in die Pragmatisierung einbezogen worden. Sie beantragte daher, den betreffenden Postadjunktinnen "die Pension im selben Ausmaß zu erhöhen, als ob sie am 1. Februar 1919 noch aktiv gedient hätten".

Im Rahmen der Debatte über das Verbot der Nachtarbeit der Frauen und Jugendlichen in gewerblichen Betrieben (15. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vom 14. Mai 1919, Seite 343) brachte Hildegard Burjan einen Entschließungsantrag ein, der auch angenommen wurde. Darin verlangte sie, "bei Ausnahmen von den Vorschriften des Gesetzes, die hauptsächlich Frauen betreffen," dort "wo keine Organisationen weiblicher Arbeitnehmer bestehen, die in Betracht kommenden zuständigen gewerkschaftlichen Organisationen anzuweisen, in erster Linie ihre weiblichen Mitglieder zu befragen".

Eine berufliche Ausbildung, "die der weiblichen Art entspricht"

Ein besonderes Anliegen war Hildegard Burjan die Mädchenbildung. Aus diesem Grund verlor sie keine Zeit und brachte bereits am 12. März 1919, am Tag ihrer Angelobung, einen Entschließungsantrag betreffend "die Errichtung von land- und forstwirtschaftlichen staatlichen Schulen" ein (54 der Beilagen – Konstituierende Nationalversammlung). Demnach sollte die Regierung "Teile des dem Luxus dienenden Großgrundbesitzes und der übernommenen hofärarischen (gebundenes Vermögen der Habsburger) Gebäude umgehend dazu verwenden, um landwirtschaftliche Koch- und Haushaltungsschulen, Kunstgärtnereien, Musterwirtschaften u. dgl. ins Leben rufen". Sie begründete diese Initiative mit der Tatsache, dass durch die "Heimkehr der Krieger" tausende von Frauen und Mädchen brotlos geworden seien. Der Staat habe daher "die Pflicht, denjenigen weiblichen Erwerbstätigen, die nachweisbar auf ihren Verdienst angewiesen sind, zu einem der weiblichen Natur entsprechenden Gewerbe zu verhelfen". Der Besuch der Schulen sollte unentgeltlich sein und die Absolventinnen sollten einen Anspruch auf hauswirtschaftlich-administrative Stellungen in Wirtschaftsbetrieben, Sanatorien, Pensionen, Fürsorgeanstalten haben.

Der Ausschuss für Erziehung und Unterricht schwächte nach Diskussion des Antrags (Ausschussbericht 203 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung), die Forderungen des Antrags etwas ab. So wurde eine Formulierung gewählt, wonach die Regierung vorerst einmal aufgefordert wurde, "der Gründung von landwirtschaftlichen und Haushaltungsschulen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und sie zu fördern". Zu diesem Ziel sollten "unter Beiziehung sachlich vorgebildeter erfahrener Frauen" ein Organisationsstatut und Lehrpläne ausgearbeitet werden. Wie der Berichterstatter, der christlichsoziale Abgeordnete Matthias Schmid, in der Plenarsitzung vom 30. Mai 1919 (19. Sitzung der konstituierenden Nationalversammlung, Seite 482-483) erläuterte, sei im Ausschuss die Auffassung vertreten worden, die Sache von einem etwas umfassenderen Standpunkt aus zu beurteilen. Die Gründung solcher Schulen sei "nämlich notwendig für die Ertüchtigung der gesamten weiblichen Jugend überhaupt". Es sei nämlich eine "allgemein bekannte Tatsache, dass die im städtischen Erwerbsleben tätige und vollbeschäftigte Frau und Mutter immer weniger imstande ist, ihre heranwachsende Tochter in den Haushalt selbst einzuführen, ihr alle jene Kenntnisse und Fertigkeiten beizubringen, die in ihrer Bedeutung oft unterschätzt werden, ohne welche aber doch ein dauerndes Behagen, Friede, Glück und Wohlstand der Familie unmöglich sind". Das, was bisher von den Privaten geleistet worden ist, sei zu wenig, daher müsse die Öffentlichkeit eingreifen. Aus diesem Grund könne die Gründung solcher hauswirtschaftlicher Schulen nur im Zusammenhang mit der Reform des ganzen Unterrichtswesens in Angriff genommen werden.

Auch im Hinblick auf die dafür in Betracht kommenden Grundstücke gab es eine Änderung. Wie Schmid betonte, dürfe die Gründung solcher Schulen nicht an die Voraussetzung geknüpft sein, dass dafür die Baulichkeiten und der Grund schon vorhanden sind. Deshalb hätten die Ausschussmitglieder die Auffassung vertreten, dass im Rahmen des Gesetzes über die Enteignung von Großgrundbesitz den Gemeinden und Bezirken das Recht zugestanden werde, enteignete Gebäude und Grundstücke für die Gründung von Haushaltungsschulen in Anspruch zu nehmen. Der Ausschuss schloss sich der Forderung Burjans an, den Absolventinnen solcher Schulen bei der Bewerbung um leitende Stellen in den hauswirtschaftlichen Betrieben öffentlicher Anstalten den Vorzug zu geben. Bei der Abstimmung wurde der Ausschussbericht ohne weitere Debatte angenommen.

Hildegard Burjan thematisierte die Mädchenbildung, insbesondere deren hauswirtschaftliche Erziehung, auch im Zuge der Budgetdebatte in der 83. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung am 17. Mai 1920 (Seite 2712-2715) und zeichnete davon "ein trostloses Bild". In ganz Österreich gebe es keine staatliche mittlere Mädchenschule und die Verhältnisse in den privaten seien so triste, dass täglich mehrere geschlossen werden müssten. Genauso wichtig wie die mittleren Mädchenschulen sei aber auch die hauswirtschaftliche Frauenbildung, denn die Frauen seien für den Einkauf und den Verbrauch der Lebensmittel verantwortlich, für die "der arme Staat dem Ausland Milliarden bezahlen" müsse. Dieser Verbrauch sollte daher ein möglichst rationeller sein, aber gerade in diesem Punkt seien die Frauen "nicht immer auf der Höhe". Die Frage der Ausbildung in der Hauswirtschaft sei aber nicht nur eine Frage der Volkswirtschaft, stellte Burjan fest, sondern auch eine der Volksgesundheit, um die es schlecht bestellt sei. Zur Verbesserung der Situation bedürfe es nicht nur ausreichender Lebensmittel, sondern auch der Kenntnis, diese in "gesundheitlicher Weise" zuzubereiten.

In diesem Zusammenhang widmete sich Burjan auch dem beklagenswerten Zustand der Jugend und prangerte sowohl deren Verwahrlosung als auch die steigende Kriminalität unter den Jugendlichen an. Dagegen gebe es nur ein Mittel, nämlich "eine gute sittliche Erziehung", zeigte sich die Abgeordnete überzeugt. Das habe auch mit der hauswirtschaftlichen Erziehung zu tun, denn "eine Frau, die versteht, ihrem Mann und ihren Kindern ein schönes, angenehmes Heim zu schaffen, wird auch in jeder Beziehung besser befähigt sein, die Erziehung ihrer Kinder zu besorgen", meinte Burjan. Die hauswirtschaftliche Bildung sei daher "ein volkswirtschaftliches, volkshygienisches und kulturelles Problem". Sie vermisste aber ausreichende Mittel im Staatshaushalt für eine solche Ausbildung und kritisierte, dass es weder eine staatliche Anstalt zur hauswirtschaftlichen Schulung der weiblichen Jugend noch ein staatliches Seminar für Koch- und Haushaltungslehrerinnen gab. Die privaten Haushaltungsschulen befänden sich genauso wie die Mädchenmittelschulen knapp vor dem Zusammenbruch. Burjan forderte daher eine Erhöhung der Subventionen und mindestens eine staatliche Frauenberufsschule in jedem Bundesland. Diese Frauenschulen sollten alle Typen des hauswirtschaftlichen Bildungswesens umfassen.

Ebenso hätten nach Ansicht Burjans die Frauengewerbeschulen wesentlich mehr Unterstützung nötig. Vor allem sollte man in diesen Schulen Spezialkurse für den Mittelstand einrichten, etwa Kurse für Perlweberei, für Filetarbeit oder Kreuzstickerei, da so viele Frauen des Mittelstands ohne Vorbildung gezwungen seien, zur Erwerbsarbeit zu greifen. Besonders wichtig schien ihr aber die Errichtung einer höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe zu sein, um Wirtschaftsberaterinnen und praktisch geschulte Arbeitskräfte im ganzen Fürsorge- und Wohlfahrtswesen heranzubilden. Diese Anstalten müssten mit einem Großküchenbetrieb, mit Kinderhorten, mit Krankenküchen etc. ausgestattet werden, schlug Burjan vor. Ein wichtiger Zweig sollten Gartenbauschulen zur Heranbildung von Gärtnergehilfinnen, Obstbaumpflegerinnen, Kleintier- und Bienenzüchterinnen etc. sein. Als dringend erforderlich betrachtete Burjan die Verstaatlichung der Bildungsanstalt für Koch- und Haushaltungslehrerinnen in Wien, wobei Übungsschulen und Internate für Schülerinnen von auswärts, also von ländlichen Gebieten, angegliedert werden sollten. Mit all diesen Maßnahmen sollte der hohen Arbeitslosigkeit der Frauen begegnet werden.

Burjan wies schließlich darauf hin, bei all diesen Bildungsmaßnahmen dürfe man nicht nur an die städtische Jugend denken, denn auch die bäuerliche Jugend benötige genauso dringend geeignete Bildungsstätten. Man müsse daher insbesondere auch um die derzeit mangelhafte Ausbildung der landwirtschaftlichen Lehrkräfte für Volks- und Bürgerschulen kümmern, verlangte Burjan. Sie übte aber auch Kritik an den bestehenden privaten Anstalten und erhob die Forderung, nur solchen eine Bewilligung zu erteilen, die auch entsprechende Leistungen vorzeigen können. Es sollten dort auch nur staatlich geprüfte Lehrkräfte unterrichten und als Fachinspektorinnen sollten nur solche Persönlichkeiten genommen werden, die selbst aus dem Lehrberuf hervorgegangen sind.

Große Bedeutung maß sie der Ausarbeitung neuer Lehrpläne bei, die "wirklich für das praktische Leben geeignet" sind. Darüber hinaus sollte an den hauswirtschaftlichen Schulen auch "eine richtige, religiös-sittliche, eine soziale und eine staatsbürgerliche Bildung" vermittelt werden.

Frauen im Unterrichtsressort – keine Selbstverständlichkeit

In dieser Debatte trat Hildegard Burjan auch für die Schaffung von weiblichen Referentinnenstellen im Staatsamt für Inneres und Unterricht für das weibliche Bildungswesen ein. Dazu lag bereits ein Antrag von ihr vor, eingebracht am 6. Mai 1919 (196 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung). Dies sei deshalb notwendig, weil es nicht nur darum gehe, so die Argumentation des Antrags, "die Reformarbeiten zu schaffen und durchzuführen, sondern sie ständig auszubauen, zu überwachen und in dem Geiste zu leiten, der eine gesunde Entwicklung des weiblichen Nachwuchses" gewährleiste. Burjan wollte, dass darüber mit den maßgebenden Frauenorganisationen "Fühlung" aufgenommen wird. Der Bericht des Ausschusses für Erziehung und Unterricht (687 der Beilagen - Konstituierende Nationalversammlung vom 10. Februar 1920) stellte dann den Entschließungsantrag, "ehestens Referentinnenstellen im Staatsamt für Inneres und Unterricht für das weibliche Bildungswesen zu schaffen und die Mittel hiefür verfassungsmäßig sicherzustellen.

Der Ausschussbericht hält dazu fest, dass man in einer Zeit, in welcher der Frau alle politischen Rechte zuerteilt wurden, man ihr "gewiss nicht in der Verwaltung die Befähigung absprechen [könne], aus ihrer Erfahrung und natürlichsten Lebenssphäre heraus, in ihrem ureigensten Fach befruchtend und erfolgreich arbeiten zu können". Man räumte darin ein, dass es bislang in der Unterrichtsverwaltung an ständig bestellten und mit entsprechendem Wirkungskreis betrauten Kräften gefehlt habe, sodass die vielen sachlichen Vorschläge zur Verbesserung der Mädchenbildung mangels Verständnis unberücksichtigt geblieben seien. Seitens des Unterrichtsressorts, dem damals Otto Glöckel als Unterstaatsekretär vorstand und das in dieser Frage eher zurückhaltend reagierte, wurde darauf hingewiesen, dass die Abteilung für Schulreform ohnehin weibliche Fachkräfte herangezogen habe und die Reform des Mädchenbildungswesens von dieser Seite genügend Berücksichtigung finde. Die Tätigkeit einer Referentin sei erst notwendig, wenn Mädchenmittelschulen verstaatlicht seien. Dem schlossen sich die Ausschussmitglieder nicht an und beharrten darauf, dass zwei Referentinnenstellen ehestens zu schaffen seien.

Der Ausschussantrag wurde dann in der 102. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung vom 1. Oktober 1920 angenommen und der Regierung zur Würdigung, wie es hieß, abgetreten. Hildegard Burjan selbst war Berichterstatterin und bedauerte grundsätzlich, dass eine so wichtige Frage wie die Mädchenbildung in der laufenden Legislaturperiode zu gar keinem Abschluss gelangt sei. Im alten Staat seien die Ausgaben für Knabenbildung 83 mal so hoch gewesen wie für die Mädchenbildung, und trotz dieses Missverhältnisses vermisse man nun auch im neuen Staat ein entsprechendes energisches Vorgehen, kritisierte die engagierte Sozialpolitikerin.

(Siehe auch PK Nr. 205 /2008 und 206 /2008)

(Schluss)