Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 11.03.2008

Verbesserter Schutz für WohnungswerberInnen

Nationalrat beschließt Änderung des Bauträgervertragsgesetzes

Wien (PK) – Einstimmig hat der Nationalrat in den Abendstunden eine Änderung des Bauträgervertragsgesetzes verabschiedet, durch die der Schutz für WohnungswerberInnen verbessert wird. Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) zeigte sich erfreut über die Einstimmigkeit in dieser Materie, durch die eine verbesserte Rechtsposition für die Erwerber von Wohn- und Geschäftsraum erwirkt werde. Diese Maßnahme diene dem Konsumentenschutz, sie sei daher zu begrüßen, zumal man dabei genau die goldene Mitte getroffen habe, so der Redner, der in der Folge auf die Details der Vorlage einging.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) beleuchtete die historische Entwicklung der Materie und meinte, man habe aus dieser die entsprechenden Schlüsse gezogen. Ergebnis der diesbezüglichen Bemühungen sei der vorliegende Entwurf, den sie zur Annahme empfehle, meinte Becher, welche die dem Thema innewohnenden Problematiken an konkreten Beispielen erläuterte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) sagte, die Entwicklung der Materie in den letzten Jahren habe deutlich den Reformbedarf aufgezeigt, und umso erfreulicher sei es, hier nun einen Allparteienantrag vorlegen zu können. Es wäre sicher eine noch bessere Lösung möglich gewesen, aber auch der vorliegende Entwurf stelle eine deutliche Verbesserung des bisherigen Zustands dar.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) wies auf die besondere Bedeutung dieses Themas für die Familien, die hier oftmals Gefahr liefen, im Falle eines Konkurses des Bauträgers ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Die entsprechende gesetzliche Regelung habe hier schon am richtigen Punkt angesetzt, mit der nunmehrigen Vorlage gehe man durch eine deutliche Verbesserung des Gesetzes weiter in die richtige Richtung.

Abgeordneter SCHALLE (B) erläuterte die Intentionen des geltenden Gesetzes und meinte, der nun vorliegende Entwurf setze an den Schwachstellen des Gesetzes an und stelle so eine Verbesserung des Ist-Zustandes dar, weshalb die Novelle zu begrüßen sei, so Schalle, der in der Folge auf konkrete Details der Vorlage einging.

Bundesministerin Dr. BERGER ging auf Geschichte und Inhalt der Vorlage ein und zeigte sich erfreut über die Einhelligkeit, mit der die Einigung zu dieser Novelle erzielt werden konnte. Es habe lange Zeit gedauert, diesen Entwurf zu erarbeiten, da man sich bemüht habe, möglichst viele Anliegen in diesen einzuarbeiten. Sodann ging die Minister auf einzelne Aspekte der Vorlage ein, die sie in der Folge eingehender erläuterte.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) betonte, man wolle in Österreich eine Situation wie in Deutschland verhindern, wo eine Familie nach dem Konkurs des Bauträger ihrer Wohnung vor dem Nichts gestanden ist. Die vorliegende Gesetzesnovelle sei zum Vorteil der Konsumenten, bekräftigte er. Was die hohen Ausgaben für Mietwohnungen betrifft, erachtet es Großruck für notwendig, Wohnhäuser thermisch zu sanieren, um die Energie- und damit die Betriebskosten zu senken.

Abgeordneter EHMANN (S) sprach in Bezug auf die Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes von einem erfreulichen Konsens. Ratenzahlungen müssten künftig dem Baufortschritt entsprechen, verwies er auf eine der Verbesserungen für KonsumentInnen.

Abgeordnete HRADECSNI (G) sieht durch die Novelle ebenfalls eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Bedauern äußerte sie allerdings darüber, dass es entgegen dem ursprünglichen Entwurf nun doch nicht zu einer verpflichtenden Bankgarantie für Wohnungswerber komme. Dies hätte ihrer Meinung nach zu einer weiteren deutlichen Risikominimierung beigetragen. Ebenfalls als nicht nachvollziehbar wertete Hradecsni die Verminderung des verpflichtenden Haftrücklasses von drei Prozent auf zwei Prozent.  

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) erklärte, auch die FPÖ halte die Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes für vernünftig. Die Materie klinge zwar sehr trocken, meinte er, habe in der Praxis aber große Bedeutung für WohnungskäuferInnen. Damit werde vermieden, dass WohnungskäuferInnen Kredite für eine Wohnung aufnehmen und durch einen Konkurs des Bauträgers "ins Verderben gestürzt werden".

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) begrüßte die Gesetzesnovellierung im Sinne des Konsumentenschutzes. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass WohnungskäuferInnen angehalten seien, ihren Vertragspartner "gut anzuschauen". Die Absicherung jedweden Risikos sei aufgrund zu hoher Kosten nicht möglich.

Abgeordneter FAZEKAS (S) wies darauf hin, dass es gerade für Jungfamilien schwierig sei, leistbaren Wohnraum zu beschaffen. Für sie sei es umso schmerzlicher, wenn sie nach einem Konkurs des Bauträgers vor dem Nichts stehen. In diesem Sinn äußerte sich Fazekas über die vorliegende Gesetzesnovelle erfreut.

Abgeordneter HÖFINGER (V) betonte, es habe sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert, dass es Lücken im Bauträgervertragsgesetz gebe. Diese würden nun geschlossen, gleichzeitig aber "überbordende Vorschriften" vermieden. Diese hätten seiner Ansicht nach WohnungskäuferInnen finanziell übermäßig belastet. Höfinger zufolge hat es im vergangenen Jahr über 1.000 insolvente Baufirmen gegeben.

Abgeordneter FÜLLER (S) verwies darauf, dass das Bauträger-Modell nach Meinung von Experten in der Vergangenheit WohnungskäuferInnen in Sicherheit gewiegt habe, ohne diese tatsächlich zu bieten. In Zukunft gebe es für die Betroffenen eine bessere Absicherung.

Abgeordneter SIEBER (V) stellte fest, in Bezug auf die Anpassung der Richtwertmieten sei ein gangbarer Weg für Vermieter und Mieter gefunden worden. Generell konstatierte er, nicht die Vermieter seien Preistreiber bei Mietwohnungen, sondern die Gebühren und die Energiekosten. 

Abgeordneter STAUBER (S) bedankte sich bei Justizministerin Berger für ihre Initiative zur Änderung des Bauträgervertragsgesetzes. Was die Gebühren betrifft, haben kleine Gemeinden ihm zufolge keine andere Wahl, als diese kostendeckend zu gestalten, schließlich müssten die Gemeinden ausgeglichen bilanzieren.

Abgeordneter PRASSL (V) erinnerte daran, dass das Bauträgervertragsgesetz zehn Jahre alt sei und Mängel behoben werden müssten.

Abgeordnete LUEGER (S) machte darauf aufmerksam, dass viele medienöffentliche Fälle die Notwendigkeit einer Änderung des Bauträgervertragsgesetzes aufgezeigt hätten. KonsumentInnen sollten sich bei Baumängeln nicht auf aufwändige Prozesse einlassen müssen, erklärte sie.

Abgeordneter HÖRL (V) verwies auf die künftig bessere Rechtsposition von WohnungswerberInnen. Es sei notwendig, Familien vor unseriösen Bauträgern zu schützen, mahnte er. Für Hörl haben WohnungskäuferInnen aber auch Eigenverantwortung.

Abgeordneter PRINZ (V) gab zu bedenken, dass Bauträger eine wichtige Säule für die Errichtung von Wohnraum und von Geschäftsräumlichkeiten seien. Seiner Ansicht nach wäre es wichtig, dass sie nicht nur in Ballungszentren investieren, sondern auch in ländlichen Gemeinden neuen Wohnraum schaffen.

Die Änderung des Bauträgervertragsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

(Schluss Bauträger/Forts. NR)