Parlamentskorrespondenz Nr. 240 vom 14.03.2008

Neue Sozialagenda, Verbraucherbarometer und Timeshare-Richtlinie

Arbeitsschwerpunkte der EU-Kommission und des Rates im Jahr 2008

Wien (PK) - Dem Bericht des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogramms des Rates (III-128 d.B. und Zu III-128 d.B.) ist zu entnehmen, dass für 2008 Fragen wie Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel/Energie, Steuerung der Migration, die Interessen der Bürger und Europa als Partner der Welt im Mittelpunkt stehen werden. Darüber hinaus wird die EK die Initiative "opportunities, access und solidarity: towards a new social vision for 21st century Europe" starten und eine Mitteilung betreffend "Hochqualitative Pflege für Ältere und Vorbeugung vor Missbrauch älterer Menschen" sowie über ein Follow-up des Europäischen Jahres für Chancengleichheit 2007: Zukunft der Politik der Nichtdiskriminierung und zum Thema Bedürfnisse einer älteren Population annehmen.

Die slowenische Präsidentschaft wird, heißt es im Bericht, u.a. im Bereich Demographie die laufenden Arbeiten fortsetzen, wobei der Schwerpunkt auf den Beziehungen zwischen den Generationen, intergenerationelle Solidarität und Langzeitpflege gelegt wird. Diese Themen werden bei einer ExpertInnenkonferenz im April 2008 behandelt; geplant sind auch Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Langzeitpflege bei der Tagung im Juni 2008.

Die EK plant für März 2008 die Annahme einer Mitteilung betreffend Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen und Schutz gegen Misshandlung/Gewalt sowie eine ExpertInnenkonferenz hiezu. Die nächsten Sitzungen der Expertengruppe Demographie unter Vorsitz von Eleonora Hostasch sind für 18. März und 25. Juni (plus Stakeholderseminar zur Evaluierung der Familienpolitiken) in Aussicht genommen.

Über den Beschluss, das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu erklären, sollte bei der Tagung des Rates im Juni Einigung erzielt werden, die formale Annahme wird voraussichtlich unter den französischen Vorsitz fallen.

Zum Thema Beschäftigung und soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen wird es im Mai 2008 eine Konferenz mit einem inkludieren MinisterInnentreffen in Kranjska Gora geben.

Unter französischen Vorsitz werden die Verhandlungen zum von der EK für Juni angekündigten Legislativvorschlag betreffend Nichtdiskriminierung außerhalb der Arbeitswelt fallen.

Auf Grundlage der Aufforderung des Europäischen Rates vom Juni 2006 ist die EK dabei, eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in der Union vorzunehmen. Das Ressort hatte bis zum Ende der Konsultationsfrist am 15. Feber 2008 eine Stellungnahme an die Kommission in Aussicht genommen. Bis Mitte 2008 will die EK eine neue Sozialagenda ausarbeiten.

Im Bereich Konsumentenschutz stellen das Verbraucherbarometer und die Timeshare-Richtlinie Arbeitsschwerpunkte dar. In das Verbraucherbarometer, entwickelt von der EK, werden Schlüsselindikatoren wie Beschwerden, Preise, Verbraucherzufriedenheit, Wechselmöglichkeiten und Sicherheit einbezogen. Ein erster Einblick in dieses neuartige Instrument wird für die Frühjahrstagung des Rates 2008 vorbereitet; die Frühjahrstagung des Europäischen Rates soll auch in Zukunft der Präsentation des aktualisierten Verbraucherbarometers dienen.

An einer neuen Timshare-RL wird gearbeitet, die Abstimmung darüber soll im Mai im Plenum erfolgen. Neben der Ausdehnung des Anwendungsbereichs gegenüber der alten Richtlinie (Tausch und Wiederverkauf von Timeshare-Produkten, Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren, Verträge über die Teilzeitnutzung von Hausbooten, Wohnmobilen oder Kreuzfahrtschiffen) bringt sie eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Ausfolgung der Vertragsurkunde, eine Verschärfung der Informationspflichten und eine Präzisierung des Anzahlungsverbots während der Widerspruchsfrist. Anders als die bisherige Richtlinie sieht der Vorschlag keine Mindeststandardklausel vor. - Da es in Österreich kaum Konsumentenbeschwerden zu diesem Thema gibt, haben die Änderungen nur beschränkt Priorität.

Noch nicht abgestimmt – weder im Ausschuss noch im Plenum – wurde über eine Verordnung zur Koordinierung der einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit. Darin wird festgelegt, dass jemand, der von seinem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht hat, sich in keiner schlechteren Lage befinden darf als jemand, der stets in ein und demselben Mitgliedsland gewohnt und gearbeitet hat. Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle EU-Bürger, die im Rahmen nationaler Gesetzgebungen versichert sind, da auch Nichterwerbstätige voll erfasst werden. Die Verordnung enthält u.a. Vorschriften über Leistungen bei Krankheit, Mutterschutz, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Invalidität sowie bei Arbeitslosigkeit und über Familienleistungen. (Schluss)