Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 17.03.2008

Am richtigen Weg

Bundesheer-Beschwerdekommission legt vor der Presse Bericht vor

Wien (PK) – Der geschäftsführende Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission Walter Seledec legte heute Vormittag Bericht über die Tätigkeit der Kommission im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Zahl der Beschwerden blieb mit 657 im langjährigen Durchschnitt. In 49 Prozent der Fälle stammten diese von Rekruten, in 20 Prozent von Chargen und in 18 Prozent von Unteroffizieren. Immerhin 6 Prozent aller Beschwerden wurden von Offizieren vorgebracht. Darüber hinaus war die Kommission aber auch mit rund 4.000 Anfragen, zumeist Rechtsauskünften, konfrontiert. Stets sei die Kommission dabei nach dem Motto vorgegangen: Man versucht zu helfen, wo man helfen kann.

Seledec verwies darauf, dass der Großteil der Beschwerden den Ausbildungsbereich betreffen, danach komme der Personalbereich. Da jedoch Klagen über Schikanen und Beschimpfungen seit Jahren rückläufig seien, dürfe, so Seledec, daraus geschlossen werden, dass sich das Ausbildungspersonal in diesem Zeitraum mehr und mehr verbessert habe. Weiters in der Kritik stünden bauliche und hygienische Mängel sowie die Qualität und die Intensität der militärärztlichen Betreuung. Auf diesen Gebieten bestehe noch entsprechender Handlungsbedarf, resümierte der Vorsitzende, der sodann darauf hinwies, dass die Zahl der Beschwerden seitens der weiblichen Angehörigen des Bundesheeres abnehme, was zeige, dass die Integration fortschreite und positiv verlaufe.

Nachdem Seledec auch auf die amtswegigen Prüfungen eingegangen war, meinte er, grosso modo könne man sagen, mehr als zwei Drittel der Beschwerden seien berechtigt. Die Kommission richte in diesen Fällen eine Empfehlung an den Bundesminister, der in 99 Prozent der Fälle diesen Empfehlungen folge. Seledec schloss mit dem Hinweis auf die Wichtigkeit der Kommission und sah diese auf dem richtigen Weg.

Jahresbericht 2007

Der 19. Juli 2007 war ein sehr heißer Tag, mit einem Tageshöchstwert von 35 Grad im Schatten. 140 Grundwehrdiener, die vor zehn Tagen eingerückt waren, hatten ihren ersten Gefechtsausbildungstag, und das im Kampfanzug – einschließlich des großen, ca. 30 kg schweren Rucksacks. Dies sei für die Erreichung der Ausbildungsziele unumgänglich, befand der Kompaniekommandant. Die Folgen: zwei Tage Krankenhausaufenthalt für einen, sieben Tage für einen weiteren Grundwehrdiener. Die Bundesheer-Beschwerdekommission stellt in ihrem Bericht über das Jahr 2007 dazu fest, "dass der Gesundheit von Wehrdienstpflichtigen in der Grundausbildung absoluter Vorrang einzuräumen ist und die Ausbildung dieser Soldaten in höchster Qualität gewährleistet sein muss".

Im Jahr 2007 wurden 3.929 Anfragen an die Kommission heran getragen. Die aufgeworfenen Fragen konnten, wie der Bericht festhält, "in kurzem Wege beantwortet oder geklärt werden". In vielen Fällen sei daher keine formelle Beschwerde eingebracht worden. 6 Beschwerden wurden von Soldatenvertretern eingebracht; 4 davon waren berechtigt, 2 standen Ende des Jahres 2007 noch in Behandlung. 623 Beschwerden wurden eingebracht, 34 amtswegige Überprüfungen wurden eingeleitet. Die Kommission erledigte 2007 insgesamt 587 Beschwerden (einschließlich unerledigter Beschwerden aus dem Jahr 2006): 69 % der Beschwerden wurden als berechtigt anerkannt, 31 % hatten nach Ansicht der Kommission keine Berechtigung. Gründe für die Beschwerden waren vor allem fehlerhaftes, unfürsorgliches Verhalten von Ranghöheren, mangelnde ärztliche Versorgung und Angelegenheiten des Ausbildungs- und Dienstbetriebs.

Einige der Beschwerdefälle werden im Jahresbericht 2007 beispielhaft dargestellt. Die Beispiele reichen von der oben erwähnten Gefechtsausbildung über Beschimpfungen und unangebrachte Ausdrucksweise, Schikanen bis zu organisatorischen, baulichen und hygienischen Mängeln. Im Zusammenhang mit einem Zwischenfall mit Hitler-Gruß und dem Ausruf "Heil Hitler!" hält der Bericht fest, dass ein Soldat bereits vor Antritt des Wehrdienstes nach den Bestimmungen des Verbotsgesetzes verurteilt worden war. "Die Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission stellt mit Befremden fest", liest man dazu im Bericht, "dass Personen, bei denen eine rechtskräftige Verurteilung nach den Bestimmungen des Verbotsgesetzes vorliegt, zur Wehrdienstleistung herangezogen werden." Der Bericht führt auch einen Fall an, in dem ein Beschwerdeführer vom Kompaniekommandant zum Rapport befohlen wurde.

Der Bericht umfasst außerdem Darstellungen über einzelne Prüfmaßnahmen und deren Ergebnisse sowie Kurzdarstellungen von Auslandsbesuchen der Kommission (in Brüssel und in Berlin).