Parlamentskorrespondenz Nr. 246 vom 18.03.2008

Vorlagen: Soziales

Änderung des Mutterschutzgesetzes

Alle schwangeren Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmerinnen nach der Geburt, bei denen aufgrund eines der konkreten Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes eine Änderung der Beschäftigung im Betrieb erforderlich ist, sollen laut G-Abgeordneter Mandak Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt der letzten 13 Wochen vor der Änderung haben. (631/A) (Schluss)


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