Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 19.03.2008

Vorlagen: Inneres

FPÖ: Dienstpflichtverletzungen nach drei Jahren tilgen

Eine wegen einer Dienstpflichtverletzung verhängte Strafe muss nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Disziplinarverfügung oder des Disziplinarerkenntnisses getilgt und darf in keinem weiteren Disziplinarverfahren berücksichtigt werden. Dies verlangen F-Abgeordnete in einem Antrag zum Beamten-Dienstrechtsgesetz. (635/A)

Verwendung von PNR-Daten zu Strafverfolgungszwecken

S-Abgeordneter Maier verlangt in einem Entschließungsantrag, dass die zuständigen Minister gegenüber der EU-Kommission hinsichtlich der Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken das EuGH-Urteil über die RL zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, bevor Verhandlungen erfolgen; sollten die Verhandlungen jedoch fortgesetzt werden, möge der Vorschlag auch im Lichte der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten überarbeitet werden, da aus datenschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken bestehen. Außerdem sollten die Regierungsmitglieder darauf drängen, dass der ausstehende Rahmenbeschluss Datenschutz zwingende Voraussetzung für zukünftige Rechte in der Dritten Säule zu sein hat. (651/A[E])

BZÖ will RH-Vorschläge zur Verwaltungsreform umgesetzt wissen

Geht es nach dem BZÖ, dann sollte der Innenminister im Sinne der Verwaltungsreform-Vorschläge des Rechnungshofes folgende Maßnahmen umsetzen: Rückführung von ausbildungsfremd verwendeten Exekutivbeamten sowie von Sicherheitswachebeamten des Innendienstes in den exekutiven Außendienst und verstärkter Einsatz von Verwaltungsbediensteten, Steigerung der Kriminalprävention und Reduzierung der Anzahl der Unfälle mit schweren Lkw etwa durch verstärkte Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten, technische Unterwegskontrollen und Gefahrgutkontrollen. (668/A[E])

BZÖ und die EU-Waffenrichtlinie

Das BZÖ will, dass bei der legistischen Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie auf die kulturelle Tradition und wirtschaftliche Rolle der JägerInnen, unter besonderer Beachtung des in der Verfassung verankerten Eigentumsschutzes, Rücksicht genommen wird. (671/A[E])