Parlamentskorrespondenz Nr. 313 vom 10.04.2008

Von der Behindertengleichstellung bis zur Erinnerungszuwendung

Allgemeiner Wunsch nach höheren Sicherheitsstandards für Spielzeug

Wien (PK) – In der Debatte über die Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und die F-Anträge 325/A(E) (Vergütung von 20 % des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte) und 511/A(E) (Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen) unterstützte F-Abgeordneter NEUBAUER grundsätzlich die Gesetzesänderung, vermisste aber die Schaffung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches in Bezug auf Diskriminierungen sowie Erleichterungen im Klagsverfahren. In einem Abänderungsantrag forderte der Redner zudem eine progressive Gestaltung der Ausgleichstaxe.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) wertete die vorliegende Novelle als Beweis für die "Pole-Position" von Sozialminister Buchinger in der Behindertenpolitik. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Ausgleichstaxe trat sie für eine Lösung ein, die auch von der Wirtschaft getragen wird. Was das Pflegegeld betrifft, drängte sie auf Maßnahmen zur besseren Einstufung von behinderten Kindern und Demenzkranken.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) erkannte wesentliche Verbesserungen im Behindertengleichstellungsgesetz und meinte, dies sei noch nicht der Endpunkt, es gehe darum weiterzuarbeiten, der Weg sei das Ziel. Dringenden Aufholbedarf ortete der Redner vor allem bei den Ländern, die er aufforderte, ihre Bauordnungen hinsichtlich Barrierefreiheit zu harmonisieren.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sah die Änderungen als Schritt in die richtige Richtung und kündigte die Zustimmung der Grünen an. Sie vermisste allerdings eine Beweislastumkehr bei Diskriminierungsprozessen, Verfahrenserleichterungen und Streitwertbegrenzungen. Als positiv vermerkte sie hingegen, dass das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen nunmehr auf den subjektiven Eindruck abstellt.

Abgeordnete HAUBNER (B) bezeichnete das Behindertengleichstellungsgesetz als großen Erfolg, von dem eine Vorbildwirkung ausgeht. Nun gelte es aber, aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahre zu lernen. Für die Zukunft forderte Haubner vor allem weitere Verbesserungen bei der Beschäftigungssituation von behinderten Menschen. Sie meinte dabei, dies dürfe nicht allein durch Strafen oder verstärkten Kündigungsschutz geschehen, es müssten vielmehr auch Anreize für die Betriebe geschaffen werden, behinderte Menschen einzustellen und im Unternehmen zu integrieren. Als einen möglichen Ansatz dafür nannte die Rednerin die angekündigte Steuerreform.

Abgeordneter RIEPL (S) sprach zum Thema Diskriminierung behinderter Personen bei privaten Versicherungen und meinte, die diesbezügliche Frage brauche eine eingehende Debatte, weshalb er dafür eintrete, sie im Justizausschuss ausführlich zu erörtern.

Abgeordnete RIENER (V) wies auf die konkreten Verbesserungen im gegenständlichen Bereich hin und äußerte sich positiv zu den geplanten Schritten.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) würdigte das Gesetz als wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung behinderter Menschen. Es habe sich seit seiner Einführung 2006 bewährt, und durch fortwährende Nachbesserungen werde es weiter optimiert. Konkret brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Einrichtung eines Fonds zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen ein.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) konstatierte eine positive Entwicklung in dieser Materie, auch auf gesetzlicher Ebene sei viel getan worden, und auf diesem Weg werde man fortschreiten. Konkret sprach sich die Rednerin dafür aus, den Betroffenen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Abgeordnete MIKESCH (V) betrachtete das Thema aus der Sicht der Unternehmer und wies dabei auf deren Engagement zur Integration behinderter Menschen hin. Ein entsprechendes Anreizsystem würde diese Tendenz noch verstärken, zeigte sich die Rednerin überzeugt, die für eine flexiblere Lösung beim Kündigungsschutz eintrat.

Abgeordneter DOBNIGG (S) zog eine positive Bilanz über die bisherigen Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen und votierte für die Fortsetzung der bisherigen Politik.

Ebenfalls Zustimmung signalisierten die Abgeordneten GRANDER und DONABAUER (beide V). Grander würdigte dabei die Tätigkeit der Selbsthilfevereinigungen, Donabauer beleuchtete die Thematik aus der Sicht der allgemeinen Sozialpolitik und ging auf die Lage am Arbeitsmarkt ein.

Bundesminister Dr. BUCHINGER ortete Fortschritte auf allen Gebieten der Behindertenpolitik und erklärte, dieser Kurs werde konsequent fortgesetzt. So müsse die Beschäftigungssituation verbessert werden, so der Minister, der sich freute, auf diesem Gebiet am Weg zur Vollbeschäftigung zu sein. Allerdings brauche es noch weitere Schritte, diese Situation zu festigen. So seien materielle Anreize überlegenswert. Andererseits sollte man auch über eine progressive Ausgleichstaxe nachdenken. Dies werde derzeit konkret überprüft. Skeptisch zeigte sich der Minister hinsichtlich einer Auflockerung des Kündigungsschutzes. Generell sende man auch heute wieder ein deutliches Signal im Interesse behinderter Menschen aus, schloss der Minister.

Die Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes wurde einstimmig angenommen. Die (negativen) Berichte erhielten mehrheitlich die Zustimmung des Nationalrates; Antrag 511/A(E) wurde dem Justizausschuss zugewiesen. Der B-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Unter einem wurden verhandelt: Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie die G-Anträge auf Änderung des Opferfürsorgegesetzes (556/A), Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (555/A) und Änderung des Einkommensteuergesetzes (527/A).

Abgeordneter KICKL (F) sagte, der Antrag der Grünen erinnere ihn an die 68er-Bewegung. Es sei eben unmöglich, in der Vergangenheit moralisch zu handeln. "Wenn" sei keine historische Kategorie, und daher könne man auch keinen moralischen Anspruch ex post stellen. Zudem verwahre er sich gegen eine Kollektivschuld, egal, ob es sich um ein ganzes Volk handle oder um die Waffen-SS. Schuldhaftes Verhalten sei stets individuell, und das gelte auch für die Mitglieder der Waffen-SS, und insofern sei dieser Antrag gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch, spreche er doch im Umkehrschluss alle frei, die in Einheiten dienten, die nicht pauschal schuldig gesprochen wurden. Zu den anderen Vorlagen meinte er, es sei ja schon in der Vergangenheit enorm viel für die Opfer getan worden, weshalb er dafür eintrete, den Bezieherkreis der Einmalzahlungen, die bereits bisher geleistet wurden, auszuweiten. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter KECK (S) würdigte den Widerstand gegen das Dritte Reich und sagte, diesen Menschen hätte man zu Recht, wenn auch viel zu spät, Denkmäler errichtet. Die Einmalzahlung könne die Gräuel des Nationalsozialismus nicht aus der Welt schaffen, sie könne aber ein Zeichen dafür setzen, dass die Republik die Tätigkeit der Widerstandskämpfer würdige.

Abgeordneter AMON (V) begrüßte die Regierungsvorlage und die darin vorgesehene Erinnerungszuwendung als symbolische Anerkennung jener Personen, die Widerstand gegen den verbrecherischen Nationalsozialismus geleistet hatten. Den Antrag der Grünen bewertete Amon mit einer gewissen Skepsis, da, wenn es keine kollektive Unschuld gebe, es auch keine kollektive Schuld geben könne.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, die Grünen würden der Erinnerungszuwendung für NS-Widerstandskämpfer ihre Zustimmung geben. Er brachte allerdings einen Abänderungsantrag ein, die Zuwendung von 1.000 € auf 5.000 € zu erhöhen. Gleichzeitig sprach sich Öllinger dafür aus, Zeiten, die jemand in der Gestapo, der SS, der Waffen-SS oder dem nationalsozialistischen Sicherheitsdienst verbracht hat, künftig nicht mehr für die Pension in Österreich anzurechnen. Das wäre eine wichtige symbolische Geste, warb er für einen entsprechenden Antrag der Grünen.

Abgeordnete HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Regierungsvorlage an. Das offizielle Österreich sei in der Vergangenheit nie gleichgültig gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus gewesen, erklärte sie, ebenso wenig gegenüber jenen, die im Krieg "unsägliches Leid" erlitten hätten, und gegenüber Frauen, die sich am Wiederaufbau Österreichs beteiligt haben. Ein von Haubner eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, auch so genannten "Trümmerfrauen" eine einmalige Zuwendung aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches deutscher Truppen in Österreich zu gewähren.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) sprach sich gegen den von Abgeordnetem Öllinger angesprochenen Antrag aus und begründete dies damit, dass damit nur "totes Recht" geschaffen würde. Ein noch lebender, untergetauchter Kriegsverbrecher werde kaum nach Österreich kommen und hier einen Pensionsantrag stellen, meinte er.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) erinnerte an die Gedenkveranstaltung der ÖVP aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches deutscher Truppen in Österreich. Viele Widerstandskämpfer seien es nicht mehr, die noch lebten, konstatierte sie. Aber jene, die noch am Leben seien, sollten eine einmalige Zuwendung erhalten.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) wies darauf hin, dass es nach der geltenden österreichischen Rechtslage möglich sei, für das Verüben von Kriegsverbrechen einen Pensionsanspruch zu erwerben. Das gehöre geändert, forderte sie und wertete die ablehnende Haltung von ÖVP und SPÖ zum Antrag der Grünen als "feig". Um den beiden Parteien Gelegenheit zum Umdenken zu geben, hätten die Grünen die Rückverweisung ihres Antrags an den Sozialausschuss beantragt, erklärte Schatz.

Abgeordneter WÖGINGER (V) wies den Vorwurf der Feigheit an die Adresse von ÖVP und SPÖ umgehend zurück. Die Einmalzuwendung an Widerstandskämpfer des NS-Regimes begrüßte er als besondere Form des Dankes und der Anerkennung gegenüber den Betroffenen.

Auch Abgeordnete STEIBL (V) qualifizierte die Erinnerungszuwendung als wichtig. Österreich sei sich seiner Vergangenheit bewusst, betonte sie. Als "nicht tragbar" wertete Steibl die Vorwürfe von Abgeordneter Schatz.

Sozialminister Dr. BUCHINGER betonte, die Erinnerungszuwendung sei mehr als eine symbolische Geste, sie sei für viele Betroffene auch eine bedeutende Sozialleistung. Ähnliche Leistungen habe es auch in vergangenen Jahren gegeben, skizzierte er, allerdings sei der Bezieherkreis dieses Mal ausgeweitet worden.

Bei der Abstimmung wurde die Erinnerungszuwendung von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beschlossen, der Abänderungsantrag der Grünen zur Regierungsvorlage blieb in der Minderheit. Auch der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Erinnerungszuwendung für die Angehörigen der Wiederaufbaugeneration und der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Gewährung einer einmaligen Zuwendung für Frauen als Anerkennung der besonderen Leistung für den Wiederaufbau Österreichs fanden keine Mehrheit.

Die (ablehnenden) Berichte des Sozialausschusses über die Anträge der Grünen 556/A und 555/A wurden vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. Zuvor war der Rückverweisungsantrag der Grünen in der Minderheit geblieben. Schließlich wies die Vorsitzführende Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK den Antrag 527/A auf Ersuchen des Sozialausschusses dem Finanzausschuss zu.

In der Debatte über den S-V-Antrag 638/A(E) betreffend Sicherheit von Kinderspielzeug unterstrich Abgeordneter Mag. MAIER (S), Spielzeug könne krank machen, Spielzeug könne aber auch töten. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den millionenfachen Rückruf von gefährlichem Kinderspielzeug im vergangenen Jahr. Die Kontrolle von Spielzeug an den EU-Außengrenzen müsse verschärft werden, forderte Maier, zudem bräuchten Konsumenten gesicherte Informationen. Ebenso drängte er auf einen umfassenden Marktüberwachungsplan in Österreich.

Abgeordneter RÄDLER (V) machte darauf aufmerksam, dass ein Viertel aller Rückrufaktionen im vergangenen Jahr Kinderspielzeug betroffen habe. In diesem Sinn zeigte er sich über den vorliegenden gemeinsamen Entschließungsantrag erfreut. Es sei notwendig, die EU-Spielzeugrichtlinie zu überarbeiten, ein Gütesiegel einzuführen und einen Überwachungsplan zu erarbeiten, mahnte Rädler.

Abgeordnete HRADECSNI (G) forderte namens der Grünen ein bedingungsloses Verbot krebserregender Chemikalien in Kinderspielzeug und eine umfangreiche Kontrolle vor dem Inverkehrbringen von Kinderspielzeug. Die Spielzeugrichtlinie der EU solle zwar überarbeitet werden, schilderte sie, der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf wird ihrer Ansicht nach den notwendigen Sicherheitsanforderungen jedoch nicht gerecht. Überdenken sollte man Hradecsni zufolge auch das CE-Zeichen, da es sich hierbei weder um ein Güte- noch um ein Prüfsiegel handle, obwohl es von vielen KonsumentInnen als solches wahrgenommen werde.

Abgeordneter VILIMSKY (F) wertete die jüngsten Rückrufaktionen für Kinderspielzeug als ein Zeichen dafür, dass die Europäische Union "überhaupt nicht funktioniert". Statt irgendwann in der Zukunft die Kinderspielzeugrichtlinie zu ändern, sei es "umgehend und sofort" notwendig, einen Importstopp für gefährliches Kinderspielzeug zu verhängen, bekräftigte er. Dass die EU nicht schneller reagiere, führt Vilimsky nicht zuletzt darauf zurück, dass die Union von Wirtschafts- und Industrieinteressen dominiert werde.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) qualifizierte es als großen Mangel, dass das CE-Zeichen nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft werde. Das Spielzeug, das im vergangenen Jahr zurückgerufen werden musste, sei mit dem CE-Zeichen versehen gewesen, konstatierte er. Dolinschek urgierte eine Überarbeitung der EU-Richtlinie und unterstrich, es müsse sichergestellt werden, dass gefährliche Chemikalien in Kinderspielzeug ausnahmslos verboten sind.

Abgeordnete Mag. KNOLL (S) kritisierte die FPÖ, da diese die EU sogar dort als Sündenbock darstelle, wo sie gut funktioniere. Die Problematik um das Kinderspielzeug zeige, wie viele Lösungen nur im europäischen Kontext möglich sind. Man brauche daher auf europäischer Ebene ein Bündel von Maßnahmen und eine entsprechende Überarbeitung der Richtlinie. Knoll forderte ein europaweites Gütesiegel, das die Produktsicherheit gewährleiste. Der vorliegende Entschließungsantrag sei ein gutes Beispiel dafür, wie nationale Parlamente und das Europäische Parlament zusammenspielen können. Der Kommissionsvorschlag sei jedenfalls nicht ausreichend.

Abgeordnete STEIBL (V) bezeichnete den Entschließungsantrag als eine wichtige Initiative. Auch sie betonte, ohne die EU würde man im Bereich des Kinderspielzeuges einen Kampf gegen Windmühlen führen.

Abgeordneter EHMANN (S) erinnerte an die zahlreichen Rückrufaktionen und sagte, das Problem entstehe dadurch, dass das CE-Zeichen nur ein freiwilliges Gütezeichen sei. Man brauche daher ein vorgeschriebenes Gütezeichen auf EU-Ebene. Er trat auch dafür ein, das Verbraucherschutzgesetz zu ändern, um bleihältiges Spielzeug in Zukunft zu verhindern.

Abgeordnete FRANZ (V) kritisierte ebenfalls das derzeit unverbindliche Gütezeichen und forderte eine lückenlose Kontrolle und eine gesicherte Information der Eltern. Die geltende EU-Richtlinie sei mangelhaft und müsse vor allem jene Stoffe verbieten, die das Erbgut gefährden und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Abgeordnete FRANZ (V) kritisierte die vorliegende EU-Richtlinie als mangelhaft, wobei sie das CE-Zeichen einen Flop nannte, und forderte gesicherte Informationen und lückenlose Kontrolle für Spielzeug.

Abgeordneter WIMMER (S) verlangte eine Verschärfung der Spielzeug-Richtlinie der EU, appellierte aber auch an die Händler, mehr Verantwortung zu übernehmen.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) pochte auf ein gemeinsames Vorgehen der EU im Interesse der Sicherheit der Kinder.

Bundesminister Dr. BUCHINGER versicherte, die Regierung werde im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass höhere Sicherheitsstandards für Spielzeug eingerichtet werden.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen

Im Rahmen der Debatte über Online Betrug (S-V-Antrag 650/A[E]) warnte S-Abgeordnete FLECKL vor Abzocke im Internet, die jeden treffen kann, und meinte, es sei nun wichtig, auf europäischer Ebene dagegen anzukämpfen.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) sprach in diesem Zusammenhang von "modernen Raubrittern" und betonte, das Internet dürfe nicht kampflos skrupellosen Betrügern überlassen werden. Sie forderte eine EU-weite gesetzliche Regelung im Sinne einer Button-Lösung, bei der der Vertragsabschluss und die Kosten ausdrücklich bestätigt werden müssen.

Abgeordnete HRADECSNI (G) hielt eine Gewinnabschöpfung sowie eine Gruppenklage für besser geeignet als die durch den Antrag verfolgte Button-Lösung. Solange es keine schmerzhaften Konsequenzen gibt und der Unterlassungsauftrag die schärfste Maßnahme bleibt, werden die unseriösen Internetanbieter fröhlich weitermachen, war sie überzeugt.

Abgeordneter NEUBAUER (F) unterstützte den Antrag als ersten Schritt, hätte sich aber ein noch konsequenteres Auftreten gewünscht, um die seiner Meinung nach noch immer bestehenden zahlreichen Grauzonen auszuräumen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) zeigte sich ebenfalls alarmiert über die immer stärker um sich greifenden Internetbetrügereien, sah in der verpflichtenden Rückbestätigung einen sinnvollen Lösungsansatz, trat aber auch für entsprechende Aufklärung insbesondere der Jugendlichen ein.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) wies seinerseits auf die versteckten Gefahren des Internet hin und schlug eine Änderung des e-Commerce-Gesetzes, insbesondere die Einführung eines Rücktrittsrechtes vor.

Abgeordneter SCHULTES (V) warnte vor Internet-Angeboten, bei denen unbewusst ein Kaufvorgang ausgelöst wird, und sah auf der EU-Ebene eine Möglichkeit, gegen unseriöse Praktiken anzukämpfen. 

Bundesminister Dr. BUCHINGER erinnerte an die drastisch zunehmende Zahl von Beschwerden über Internet-Abzocke und versicherte, mit dem aktuellen legistischen Instrumentarium werde seitens seines Ressorts das Möglichste getan, um den unseriösen Geschäftemachern einen Riegel vorzuschieben. Er hielt gleichzeitig aber auch zusätzliche gesetzliche Maßnahmen wie etwa die Abschöpfung des Gewinnes für geboten.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) sah ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, das Problem auf europäischer Ebene zu regeln.

Abgeordnete HÖLLERER (V) begrüßte den Antrag und hob insbesondere das darin enthaltene Erfordernis der Rückbestätigung des Geschäfts als positiv hervor.

Abgeordneter STEIER (S) sprach das Problem des unzureichenden Datenschutzes im Internet an und drängte auf faire und transparente Spielregeln zum Schutz der Identität und der Privatsphäre der User.

Abgeordneter PACK (V) bezeichnete die Button-Lösung als ersten Ansatz und mahnte darüber hinaus zu vorsichtigem Umgang bei der Eingabe von persönlichen Daten im Internet.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) schilderte Fälle von Internet-Betrügereien und begrüßte ebenfalls den vorliegenden Antrag.

Abgeordnete FUHRMANN (V) machte ebenfalls auf das Problem aufmerksam und hielt die Button-Lösung für sinnvoll und geeignet.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen. (Forts./URÄG)