Parlamentskorrespondenz Nr. 408 vom 08.05.2008

Finanzminister Molterer in der Fragestunde des Nationalrates

Geschäftsordnungsdebatte über Nichtzulassung von Anfragen

Wien (PK) – Die 59. Sitzung des Nationalrats begann mit einer Fragestunde mit Finanzminister Mag. Molterer. Vorher meldete sich allerdings G-Klubobmann Dr. VAN DER BELLEN in Sachen Geschäftsordnung zu Wort und kritisierte eine "inakzeptable und überflüssige Vorzensur durch einzelne Beamte der Parlamentsdirektion". Im Vorfeld der Fragestunde hatte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer eine Anfrage der Grünen nicht zugelassen, eine aus Sicht der Grünen ähnlich gelagerte Fragestellung bei einer Frage des ÖVP-Abgeordneten Dr. Stummvoll hingegen sehr wohl. Van der Bellen verlangte die Behandlung dieser Frage in der nächsten Sitzung der Präsidiale.

Prammer stellte klar, dass die Entscheidung über die Zulassung von Anfragen beim Präsidenten/der Präsidentin liege und dass die Geschäftsordnung gleichförmig auf alle anzuwenden sei. Die aufgeworfene Frage wertete sie als Hinweis auf die Dringlichkeit einer Reform der Geschäftsordnung bezüglich der Fragestunde. Sie sei an einer konsensualen Vorgangsweise interessiert und habe die Parlamentsdirektion zu sorgfältiger Vorgangsweise angewiesen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) erklärte, er hätte seine Anfrage geschäftsordnungskonform geändert. Abgeordneter Dr. GRAF (F) räumte ein, dass es Abgrenzungsschwierigkeiten gebe, stellte aber eine Tendenz in Richtung Entscheidungen zu Lasten der Opposition fest. Auch B-Klubobmann WESTENTHALER befand, dass bei Anfragen – wie auch bei Anträgen – mit zweierlei Maß gemessen werde. Klubobmann Dr. VAN DER BELLEN (G) stellte ergänzend klar, dass die Anfrage des Abgeordneten Stummvoll bereits zugelassen gewesen und erst nach Zulassung geändert worden sei. SPÖ-Klubobmann Dr. CAP sah in der derzeitigen Form der Fragestunde einen "Touch des Obrigkeitsstaats" und forderte eine Reform der Geschäftsordnung mit dem Ziel einer lebendigen Fragestunde.

Nationalratspräsidentin Mag. Prammer kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Präsidiale zu setzen.

Abgeordnete CSÖRGITS (S): Wie hoch soll die durchschnittliche jährliche Entlastung für die rund 1,5 Mill. ArbeitnehmerInnen mit Einkommen bis zu monatlich 1.350 € brutto ab 1. Juli 2008 ausfallen?

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Finanzminister Mag. MOLTERER bezifferte die strukturelle Entlastung bei den Lohnnebenkosten bis 1.350 € - ein Teil des Inflationspakets – mit in Summe 300 Mill.; dies seien bei einem Einkommen von 1.150 € 23 € pro Monat, 322 € pro Jahr, bei einem Einkommen von 1.340 € eine monatliche Entlastung von 13,4 € pro Monat und 188 € im Jahr. Auf eine Zusatzfrage gab der Minister die Entlastung durch das Vorziehen der Pensionserhöhung bei den niedrigen Pensionen auf den 1. November 2008 mit rund 150 Mill. € an. Da diese Entlastungen bei kleinen Einkommen besonders kaufkraftwirksam wären, ginge davon auch eine belebende Wirkung für den Wirtschaftsstandort aus. Für ArbeitnehmerInnen, die durch die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung in den untersten Bereichen nun steuerpflichtig würden, kündigte der Finanzminister entsprechende Tarifkorrekturen im Rahmen der Steuerreform an.

Auf eine Zusatzfrage bezüglich der von einzelnen Medien kolportierten 860 Mill. € Zahlungen an Brüssel stellte Molterer klar, dass diese Zahl unrichtig sei; es handle sich um etwa 427 Mill. €. Molterer erinnerte außerdem an die Mittel-Rückflüsse.

Abgeordnete STEIBL (V): Welche Bedeutung hat für Sie die finanzielle Entlastung der Familien im Rahmen der Steuerreform?

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Der Finanzminister bekannte sich zum Ziel der Entlastung der Familien mit mehr Kindern sowie von Alleinerziehenden; das Prinzip laute "je mehr Kinder, desto weniger Steuern". Den Mix aus steuerlicher Berücksichtigung der Kinderbetreuung, Absetz- und Freibeträgen bezeichnete der Minister als "österreichische Form des Familiensplittings". Molterer erinnerte an bereits vorgenommene Verbesserungen bei der Familienbeihilfe und schloss Hürden für berufstätige Frauen aus. Die exakten Kosten für die österreichische Form des Familiensplittings werde man erst am Ende der Verhandlungen über die Steuerreform kennen.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G): Wie beurteilen Sie angesichts massiver Defizite in den Bereichen Kindergartenbetreuung, Bildung und Pflege sowie im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit die Einnahmenausfälle durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?

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Der Ministerrat habe gestern beschlossen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer auslaufen zu lassen, berichtete der Finanzminister und stellte einen Gegensatz zwischen steuerlichen Entlastungen und Investitionen, auch in soziale Verbesserungen wie bei der Pflege, in Abrede. Da die größte Masse der Schenkungen und der Erbschaften im Segment des Mittelstands erfolgt sei, bedeute das Auslaufen dieser Steuern eine Entlastung des Mittelstands. Den daraus resultierenden Steuerausfall für die Länder und Gemeinden bezifferte er mit etwa 180 Mill. €. Als Gründe für das Auslaufenlassen dieser Steuern nannte Molterer – neben der Entlastung des Mittelstands – die Erleichterung der Betriebsnachfolge und die Vermeidung einer Besteuerung von bereits einmal besteuertem Geld. Auf eine Zusatzfrage zur geplanten Vermögenszuwachssteuer bekräftigte der Minister, diese sei nur geplant, wenn sie für das Gesundheitssystem, nach Ausnützung aller Effizienzpotenziale, erforderlich sei, und dies nur im unerlässlichen Ausmaß. Eine Besteuerung der Vermögenssubstanz komme nicht, betonte Molterer. Bezüglich der Inflationsbekämpfung verwies er auf die bereits fixierten Linien: 1. die Wurzeln der Inflation bekämpfen, 2. konkrete Entlastungsschritte setzen und 3. zusätzliche Hilfen, wo dies nötig sei.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F): Welche konkreten Maßnahmen sind – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie sich in der Frage des Familiensteuersplittings gegenüber Ihrem Koalitionspartner nicht durchgesetzt haben – zur finanziellen Entlastung der österreichischen Familien in Aussicht genommen?

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Minister Molterer skizzierte neuerlich das "österreichische Modell" des Familiensplittings. Zusätzliche Budgeteinnahmen kämen den Familien z.B. in Form zusätzlicher Mittel für die Kinderbetreuung zugute; zum Großteil würden die zusätzlichen Einnahmen für den Schuldenabbau und für konkrete Investitionen in die soziale Sicherheit und in Zukunftsfragen verwendet.

In Form einer Zusatzfrage – die als Frage ursprünglich von der Präsidentin nicht zugelassen worden war – brachte G-Abgeordnete LICHTENECKER das Thema Ökosteuer zur Sprache. Der Minister stellte klar, dass eine ökologische Steuerreform "grundsätzlich nicht naiv" sei; das grüne Modell sei aber naiv, ein Belastungsmodell und ein Schlag für Pendler.

Der Finanzminister bekannte sich im weiteren zum Mix aus Transferleistungen und Steuermaßnahmen. Er sehe die familienfreundlichere Gestaltung des Steuersystems als vordringlich an, betonte Molterer. Insgesamt wende die Republik Österreich rund 6 Mrd. € zur Unterstützung der Familien auf; davon entfielen rund 4 Mrd. auf Transferzahlungen, 1,8 Mrd. € auf steuerliche Maßnahmen. Zusätzlich habe der Bund die Gebühren bei der Geburt eines Kindes gestrichen, die Länder seien diesem Vorbild des Bundes gefolgt oder seien im Begriff, ihm zu folgen – in Kärnten gebe es allerdings die "gebührenfreie Geburt" noch nicht. Der Bund habe zudem die Valorisierung der Gebühren im Sinne der Bekämpfung der Inflation ausgesetzt; ob die Länder diesem Beispiel folgten, liege in deren Entscheidungskompetenz und Verantwortung.

Abgeordneter BUCHER (B): Die Bundesregierung hat innerhalb nur eines Jahres 13 Abgaben, Gebühren und Steuern erhöht, wie sehr wirken sich diese spürbaren Erhöhungen auf die hohe Inflation aus?

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Molterer räumte ein, dass es bei der Mineralölsteuer und bei der Nova Anpassungen gegeben habe, verwies aber neuerlich auf die Aussetzung der bereits beschlossenen Erhöhung der Gebühren. Zwei Drittel der Inflation entfielen auf Energie und Lebensmittel und seien vom Weltmarkt induziert. Bezüglich des hausgemachten Anteils der Inflation habe die Regierung bereits reagiert, betonte der Minister, etwa durch die Aussetzung der Valorisierung der Gebühren. Österreich habe zudem bewirkt, dass die Inflation in allen europäischen Räten Top-Priorität habe. In Österreich seien Maßnahmen gesetzt worden – z.B. Vorziehen der Pensionsanpassung – und zudem solle der Wettbewerb gefördert werden.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S): Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um weitere Selbstbehalte, Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems zu verhindern?

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Es gehe darum, gemeinsam mit den Verantwortungsträgern eine effiziente Verwaltung sicherzustellen, erklärte Minister Molterer, Beitragserhöhungen sollten dabei vermieden werden. Derzeit würde über beide Ziele verhandelt: Effizienz durch Strukturänderung und Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung. Zum Thema Vermögenszuwachsbesteuerung bemerkte der Minister, dass es eine derartige Steuer bereits gebe: Wer Aktien innerhalb eines Jahres nach Ankauf veräußert, sei bei den Gewinnen einkommensteuerpflichtig. Nun werde überlegt, diese Frist auszuweiten. Es gebe drei sensible Bereiche, wo es Ausnahmen geben werde: bei der Altersvorsorge, bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie bei Grund und Boden. Die Verantwortung für das Gesundheitssystem bzw. bei den Kassen liege bei den Trägern. Beitragserhöhungen schloss Molterer neuerlich aus; zuerst gehe es um die Ausschöpfung des Effizienzpotenzials, dann erst um die Verantwortung des Staats. Die Frage der Finanzierung von psychotherapeutischen Maßnahmen falle in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung.

Abgeordneter STEINDL (V): Kann auch der Mittelstand, d.h. die Bezieher mittlerer und höherer Einkommen, im Rahmen der kommenden Steuerreform 2010 mit einer spürbaren Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuer rechnen?

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Als zentrales Ziel der Steuerreform bezeichnete Finanzminister Molterer die steuerliche Entlastung über die Tarifstufen. Es soll vor allem der Mittelstand entlastet werden, und darunter fallen laut Molterer alle, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Das betreffe selbstverständlich auch jene, die über ein Bruttoeinkommen von 1.350 € verfügen. Die konkrete Ausgestaltung der Steuerreform könne er zum derzeitigen Zeitpunkt nicht darstellen, da dies Sache der laufenden Verhandlungen in der Steuerreformkommission sei, sagte er. Was den Zeitpunkt der Steuerreform betrifft, so meinte der Finanzminister, trotz guten Budgetvollzugs gebe es nach wie vor ein Defizit. Er wolle eine Steuerreform vermeiden, die neue Schulden verursacht. Daher sollten vorher Schulden abgebaut werden.

Jedenfalls werde es in einem ersten Schritt zum Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen. Einem Ausbau der Negativsteuer konnte Molterer nichts abgewinnen, da die Abschaffung des Arbeitslosenbeitrags für geringe Einkommen weit mehr bringe. Molterer denkt auch nicht an eine Änderung der Überstundenbesteuerung. Diese seien ohnehin bereits steuerlich begünstigt. Eine weitere Verminderung diese Besteuerung wäre seiner Meinung nach ein falsches arbeitsmarktpolitisches Signal, weil es nicht Ziel sein könne, dass möglichst viele Personen möglichst viele Überstunden machen. Vielmehr sollte möglichst viele einen Vollzeitarbeitsplatz haben.

Abgeordneter GRADAUER (F): Wann werden Sie einen Gesetzentwurf für eine, vor allem zur Linderung der extrem hohen Inflation unbedingt erforderliche, Steuerreform vorlegen, zumal die überplanmäßigen Einnahmen allein im Jahr 2007 3,75 Mrd. € ausgemacht haben?

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Die politische Entscheidung über den Inhalt der Steuerreform werde im Herbst fallen, skizzierte Finanzminister Molterer den Zeitplan. Die Ausarbeitung eines Begutachtungsentwurfes ist für das Frühjahr 2009 geplant, sodass der Beschluss noch vor dem Sommer 2009 im Parlament fallen kann. In Kraft treten soll die Reform schließlich am 1. Jänner 2010. Großes Thema in der Diskussion werde die Abschaffung der kalten Progression sein und deren Ersatz durch eine Indexierung. Molterer räumte jedoch gleichzeitig ein, dass es diesbezüglich seitens der ExpertInnen große Bedenken gebe, weil durch eine Indexierung die Gestaltungsmöglichkeiten des Budgets eingeschränkt würden.

Sehr zurückhaltend zeigte sich Molterer auch im Hinblick auf eine Ökologisierung der Steuersystematik. Bei der derzeitigen Preissituation halte er es für falsch, etwa bei der Mineralölsteuer anzusetzen. Vielmehr müsse das Augenmerk auf die Steigerung der Energieeffizient gelegt werden, etwa durch Förderung der thermischen Sanierung. Die Halbierung der Mehrwertssteuer auf Energie- und Grundnahrungsmittel bezeichnete Molterer als einen denkbar falschen Weg zur Inflationsbekämpfung. Er lehnte auch einen Teuerungsausgleich durch eine Einmahlzahlung ab, indem er darauf hinwies, dass eine dauernd wirksame Entlastung den Menschen wesentlich mehr bringe. Molterer bekräftigte abermals, dass der überwiegende Teil der derzeit zusätzlichen Steuereinnahmen zum Defizitabbau und zur Schuldenrückzahlung verwendet wird.

Abgeordneter KRAINER (S): Welche jährliche Nettoentlastung soll mit der Steuerreform für Einkommen zwischen 1.300 und 4.000 € erreicht werden?

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Als vorgesehenes Gesamtvolumen der Steuerentlastung nannte Molterer einen Betrag von 3 Mrd. €, was einem Anteil von 1 % am BIP entspricht. 300 Mill. € seien bereits zur Entlastung kleinerer Einkommen eingesetzt worden, sodass die restlichen 2,7 Mrd. € für die Entlastung des Mittelstands und der Familien sowie für standortrelevante Fragen verwendet werde. Der Finanzminister unterstrich auch die Notwendigkeit, das Gender Budgeting zu berücksichtigen, zumal dies vom Parlament im Rahmen der Neuordnung des Haushaltsrechts auch verfassungsrechtlich verankert wurde.

Auf eine Bemerkung, Österreich sei ein Steuerparadies für Konzerne, entgegnete der Finanzminister, es sei wichtig, Betriebe in Österreich zu halten, da dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden und damit auch die Steuereinnahmen steigen. Er erteilte auch dem Vorschlag, die Begünstigung von Stiftungen abzuschaffen, eine klare Absage. Diese Regelung sei vom damaligen Finanzminister Lacina eingeführt worden und sei grundvernünftig, weshalb er, Molterer, diesen Weg fortsetzen werde. Die Frage der derzeitigen prozentuell niedrigeren Belastung höherer Einkommen stelle eine Frage der Tarifgestaltung dar, betonte er.

Der Finanzminister kündigte auch Schritte zur Mitarbeiterbeteiligung an, da man damit eine Fehlentwicklung korrigieren könne. Es sei nämlich nicht einzusehen, dass die Lohnquoten nicht im selben Ausmaß steigen wie die Gewinne der Betriebe. Daher sollten ArbeitnehmerInnen auch am Erfolg des Betriebes beteiligt sein.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V): Wie beurteilen Sie aus budgetärer Sicht die Steuerreformvorschläge der anderen Parlamentsparteien?

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Beim Steuerkonzept der Grünen ortete der Finanzminister zwei kritische Punkte: In der jetzigen Situation halte er eine zusätzliche steuerliche Belastung von Energie für nicht richtig, da dies überproportional die kleineren Einkommen treffen würde. Außerdem würde seiner Meinung nach ein Teil des Steuerkonzeptes eine vermehrte Belastung des Mittelstands bedeuten. Auf den Einwand der Grünen, Molterer verschweige die zahlreichen Punkte in ihrem Konzept zur steuerlichen Entlastung, antwortete Molterer, er habe das Konzept sehr genau gelesen. Am Konzept des BZÖ bemängelte er den Wegfall der Überstundenbesteuerung, da dies falsche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätte.

Molterer wandte sich auch gegen den Vorschlag einer Vermögenssubstanzbesteuerung, da seine Steuerreform mittelstandsfreundlich und standortfreundlich sein soll. Was die Diskussion um die Vermögensteuer betrifft, meinte Molterer, Österreich könnte kein Interesse daran habe, dass Vermögen ins Ausland transferiert wird. Die Steuerreformkommission werde sich aber intensiv mit der Zuwachsbesteuerung befassen. Molterer bestätigte abschließend, dass man bei der Finanzierung der Steuerreform versuchen werde, die Einsparungsmöglichkeiten auszunützen. Das Projekt der Verwaltungsreform sei daher zentral. (Schluss)