Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 09.05.2008

Ausweitung der Meldepflicht führte zu Steigerung der Unfallzahlen

Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsionspektorats für 2007

Wien (PK) – Der nunmehr vom Verkehrsminister vorgelegte Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2007 weist eine Steigerung der Zahl der gemeldeten Unfälle aus, die er mit der Ausweitung der Meldepflichten im Gefolge der Novelle des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes (VAIG) erklärt. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Unfallzahlen allerdings stark zurückgegangen.

Im Einzelnen wurden im Berichtsjahr 2007 dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat aus den Betrieben, die in den Wirkungsbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorats fallen, insgesamt 4.443 Unfälle gemeldet, von denen 9 tödlich waren. Gegenüber dem Vorjahr ist damit die Zahl der gemeldeten Unfälle (2006: 4.019 Unfälle) angestiegen, auch bei den tödlichen Unfällen war ein Anstieg (2006: 5 tödliche Unfälle) zu verzeichnen. Der Bericht weist aber auf den Umstand hin, dass innerhalb der letzten zehn Jahre (1997 bis 2007) die Zahl der insgesamt gemeldeten Unfälle um 37 % von 6.999 (1997) auf 4.443 (2007) zurückgegangen ist. Im gleichen Zeitraum ist nach den Berechnungen des Berichts die Unfallrate (Unfälle auf je 1.000 ArbeitnehmerInnen) um 20 %, und zwar von 45,0 (1997) auf 36,1 (2007) zurückgegangen.

Die Steigerung der Unfallzahlen innerhalb der letzten beiden Jahre führt der Bericht auf die Novelle des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes 2006 zurück. Nach der alten Gesetzeslage waren Arbeitsunfälle grundsätzlich nur im Wege über die Träger der Unfallversicherung an die zuständige Arbeitsinspektion zu melden. Für jene Fälle, in denen keine Anzeigepflicht an den Träger der Unfallversicherung bestand und daher auch keine Weiterleitung erfolgen konnte, wurde mit der VAIG-Novelle 2006 eine Meldepflicht der Arbeitsunfälle in Verkehrsunternehmen direkt an das Verkehrs-Arbeitsinspektorat festgelegt.

Insbesondere wurden durch die VAIG-Novelle 2006 auch die beamteten Bediensteten der Wiener Linien neu erfasst, für die bis dahin keine Meldepflicht für Arbeitsunfälle im Wege über den Träger der Unfallversicherung vorgeschrieben war und die seither direkt vom Verkehrsunternehmen zu melden sind. Im Jahr 2006 sind dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat 165 Arbeitsunfälle bei der Wiener Linien übermittelt worden. Im Jahr 2007 (nach Einführung der Meldepflicht auch für die beamteten Bediensteten) wurden dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat insgesamt 597 Arbeitsunfälle bei der Wiener Linien übermittelt.

Der Anstieg der Anzahl der gemeldeten Unfälle im Berichtsjahr 2007 gehe daher auf die zusätzlichen Meldepflichten zurück, die durch die VAIG Novelle 2006 neu hinzugekommen sind, heißt es. Würden die Unfälle aus den zusätzlichen Meldepflichten nicht mitgezählt werden, so wäre sogar eine geringfügige Absenkung der Anzahl der Unfälle gegenüber dem Vorjahr erfolgt, gibt der Bericht zu bedenken. (Schluss)